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Thema: Abmahnung Kartenverkauf

  1. #1

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    Abmahnung Kartenverkauf

    Hallo zusammen,

    ich habe für das Spiel gegen Hannover 96 zwei Karten über ebay Kleinanzeigen zum Normalpreis (zzgl. Versand) verkauft, da kurzfristig eine private Angelegenheit dazwischen gekommen ist.

    Nun habe ich eine Abmahnung von der Kanzlei "Becker Haumann Mankel Gursky" erhalten, da ich in der Anzeige nicht auf die ATGB hingewiesen und ich ein Foto, dass ich selbst aufgenommen habe, aus dem Innenraum des Weserstadions verwendet habe.

    Nun soll ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und eine Strafe i.H.v. 250,- € bezahlen.

    Hat da jemand Erfahrung mit? Ich habe die Tickets ja weder überteuert verkauft, noch Logos von Fremden benutzt.

    Danke euch

  2. #2
    Avatar von Skywalker
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    Gibt doch bei Google haufenweise Erfahrungsberichte von Fussballfans über die Abmahnungen der Kanzlei. Da kannste schon mal einige Dinge nachlesen und die erkundigen.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  3. #3

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    Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterschreiben. Gang zum Anwalt. Das nächste Mal die Ticketplattform von Werder benutzen, da lauern diese Aasgeier nicht.

  4. #4

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    Ich verstehe ja, dass Werder den Weiterverkauf von Tickets mit der Absicht Gewinne zu maximieren, unterbinden möchte. Aber ich finde es eigentlich eine Frechheit, dass eine Kanzlei im Auftrag von Werder Personen abmahnt, die bspw. eigene Fotos vom Weserstadion verwenden oder nicht auf die AGBs von Werder hinweisen.

    Laut verschiedenen Foren haben mehrere Bundesligavereine diese Kanzlei beauftragt, die akribisch ebay Kleinanzeigen nach Tickets durchforsten. Meine Anzeige (zum Normalpreis) war zum Beispiel max. 1h geschaltet.

  5. #5

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    Solche Abmahnanwälte müssen nicht extra beauftragt werden, meistens machen die das auf eigene Faust.

  6. #6

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    Die Kanzlei ist von Werder beauftragt, siehe Auszug aus dem Abmahnschreiben:

    "Sehr geehrter Herr XY,
    wir zeigen an, dass uns die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Frank Baumann, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Franz-Böhmert-Straße 1c - 28205 Bremen, in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat.[...]"

  7. #7
    Avatar von KrisIbi
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    Brauchst du auch nicht bezahlen! Dem Geier schreiben, dass es ein höchstrichterliches Urteil vom BGH gibt - 11. September 2008 (Az.: I ZR 74/06) - wonach der Verkauf von Tickets nicht durch die AGBs untersagt werden darf, nur bei gewerblichem Verkauf. Bei zwei Karten kann man davon überhaupt nicht sprechen. Außerdem DARF jeder Tickets privat zu höheren Preisen verkaufen! Warum? Weil wir eine geschützte Privatautonomie haben, wonach wir berechtigt sind eigenständig zu entscheiden wie wir unsere Rechtsgeschäfte betreiben. Ausgenommen ist hier tatsächlich nur der gewerbliche Verkauf. Habe es Becker und Haumann vor zwei Jahren so geschrieben und nie wieder was gehört. Zum Schluss noch mit dem eigenen Anwalt drohen. Außerdem werde man die "Abzockpraxis" öffentlich machen und auch den Auftraggeber - hier Werder Bremen - öffentlich anprangern und diskreditieren.
    "You can count on three things in life: death, taxes and Jake Moody."
    - Jim Harbaugh

  8. #8

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    Ich glaube das Dortmund mittlerweile "Notverkäufe" über eBay erlaubt. Bremen möchte wahrscheinlich lieber, dass man die angebotene Plattform auf Werder.de nutzt. Und natürlich darfst du im privaten Bereich die Tickets auch "teurer" verkaufen, aber das ist gedeckelt (15%), was ich persönlich als sehr sinnvoll erachte.

    Was die Nutzung selbst gemachter Bilder angeht... so unterscheidet die ATGB auch dort von kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung. Hast du an den Tickets verdient? Dann ist es kommerziell gewesen und du hast gegen die ATGB verstoßen.

    Ob du mit Tricks ala "Ich habe die Karten selber über Dritte erworben und wurde nicht auf die ATGB hingewiesen, also ist kein Vertragsabschluss mit Werder zustande gekommen" durchkommst, wird dir hier wohl keiner Beantworten können.

    Das was KrisIbi schreibt kann funktionieren, muss es aber nicht. Hatte da auch mal Spaß mit gmx über einen angeblich abgeschlossenen Vertrag bezüglich promail. Gehört habe ich von den Aasgeiern auch nichts mehr, beim Hauskauf poppte dennoch der Eintrag in der Schufa auf und hat Probleme gemacht. Am Ende habe ich den Mist dann gezahlt, nur um den Mist los zu sein.

    Ich würde versuchen die Summe zu drücken, wenn du an den Tickets nichts verdient hast und dann das Lehrgeld zahlen. Alternativ Anwalt. Nichts machen?

  9. #9
    Avatar von Rentner
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    b. das Ticket im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, ticketbande, seatwave, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern; das Ticket im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist indes zulässig
    Werder verbietet in den ATGB explizit das Angebot auf ebay & Co., während die Weitergabe im privaten Bereich mit bis zu 15% Aufschlag erlaubt ist. Ob dieses Verbot nun rechtens ist?
    Theoretisch kann man danach dann auch die Praxis hier im Worum dazu zählen, der Ablauf hier ist doch nicht anders als zB bei ebay Kleinanzeigen.

    Große Scheiße mal wieder Leute anzukacken die die Karten zum fairen Preis weitergeben. Um Karten zu bekommen muss man sich zum Teil festlegen bevor man überhaupt weiß wann genau das Spiel ist. Da bin ich über jeden froh der seine Karte weitergibt ohne draufzuschlagen. Wenn ich auch das noch verfolge gibt es am Ende eher mehr Leute, die die Karten mit Aufpreis verkaufen.

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