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Thema: Nach der Bundestagswahl 2021: Deutsche Politik und wer wird uns regieren?

  1. #34801
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Wenn es sich nicht um Altersteilzeit handelt, wie heißt dann das Modell?
    Überbrückungsmodell oder auch nach demjenigen, der das ausgetüftelt hat, Nießen-Modell.
    Nießen war mal Personalvorstand einer Versicherung.
    Dazu habe ich jetzt leider nicht viel finden können.

    Du schriebst ja:
    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Das Modell geht so:
    Du bietetst einem 58jährigen, den Du loswerden willst, ein Modell an das 90% seines letzten Nettogrundgehalts bis zu seinem 63. Lebensjahr garantiert. Sonderzahlungen etc. fallen flach.
    Der muß nun 5 Jahre überbrücken. Das 1. Jahr zahlt der Arbeitgeber, das 2+3. Jahr die Arbeitslosenversicherung (ggf. stockt der Arbeitgeber auf 90% auf), das 4+5. Jahr wieder der Arbeitgeber.
    Auf diese Weise beteiligt sich die Sozialversicherung kräftig an der Abfindung.
    Wie soll das genau in der Praxis funktionieren? Wird für das vierte und fünfte Jahr wieder Anstellung begründet?

  2. #34802

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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Wenn es sich nicht um Altersteilzeit handelt, wie heißt dann das Modell?
    Überbrückungsmodell oder auch nach demjenigen, der das ausgetüftelt hat, Nießen-Modell.
    Nießen war mal Personalvorstand einer Versicherung.
    Dazu habe ich jetzt leider nicht viel finden können.

    Du schriebst ja:
    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Das Modell geht so:
    Du bietetst einem 58jährigen, den Du loswerden willst, ein Modell an das 90% seines letzten Nettogrundgehalts bis zu seinem 63. Lebensjahr garantiert. Sonderzahlungen etc. fallen flach.
    Der muß nun 5 Jahre überbrücken. Das 1. Jahr zahlt der Arbeitgeber, das 2+3. Jahr die Arbeitslosenversicherung (ggf. stockt der Arbeitgeber auf 90% auf), das 4+5. Jahr wieder der Arbeitgeber.
    Auf diese Weise beteiligt sich die Sozialversicherung kräftig an der Abfindung.
    Wie soll das genau in der Praxis funktionieren? Wird für das vierte und fünfte Jahr wieder Anstellung begründet?

    Nein, mit dem 58. Lebensjahr endet das Beschäftigungsverhältnis. Es wird dann eine Abfindung gezahlt, die 90% des 1. + 4. + 5. Überbrückungsjahr umfasst + Aufstockung des Arbeitslosengeldes des 2. und 3. Jahres auf 90%.
    Das ist jetzt eine grobe Beschreibung des Modells
    Burdenski - Höttges, Bratseth, Fichtel, Piontek - Eilts, Ernst, Frings, Micoud - Pizarro, Völler
    Bank: Bernard - Borowka, Mertesacker, Ismael, Otten - Schütz, Herzog, Bode- Ailton, Neubarth, Klose

  3. #34803
    Avatar von Schorsch007
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    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Wenn es sich nicht um Altersteilzeit handelt, wie heißt dann das Modell?
    Überbrückungsmodell oder auch nach demjenigen, der das ausgetüftelt hat, Nießen-Modell.
    Nießen war mal Personalvorstand einer Versicherung.
    Dazu habe ich jetzt leider nicht viel finden können.

    Du schriebst ja:
    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Das Modell geht so:
    Du bietetst einem 58jährigen, den Du loswerden willst, ein Modell an das 90% seines letzten Nettogrundgehalts bis zu seinem 63. Lebensjahr garantiert. Sonderzahlungen etc. fallen flach.
    Der muß nun 5 Jahre überbrücken. Das 1. Jahr zahlt der Arbeitgeber, das 2+3. Jahr die Arbeitslosenversicherung (ggf. stockt der Arbeitgeber auf 90% auf), das 4+5. Jahr wieder der Arbeitgeber.
    Auf diese Weise beteiligt sich die Sozialversicherung kräftig an der Abfindung.
    Wie soll das genau in der Praxis funktionieren? Wird für das vierte und fünfte Jahr wieder Anstellung begründet?

    Nein, mit dem 58. Lebensjahr endet das Beschäftigungsverhältnis. Es wird dann eine Abfindung gezahlt, die 90% des 1. + 4. + 5. Überbrückungsjahr umfasst + Aufstockung des Arbeitslosengeldes des 2. und 3. Jahres auf 90%.
    Das ist jetzt eine grobe Beschreibung des Modells
    Ist das nicht ziemlich (!) teuer für einen Arbeitgeber?
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  4. #34804

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    3 Jahre 90% zahlen ist deutlich günstiger als noch 9 Jahre 100%.

  5. #34805
    Avatar von Schorsch007
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    Zitat Zitat von Chupete Beitrag anzeigen
    3 Jahre 90% zahlen ist deutlich günstiger als noch 9 Jahre 100%.
    Bei dem Modell käme ja noch die Aufstockung von 2 Jahren auf 90% des Netto hinzu …

    Evtl. gibt es ja auch einen Kündigungsgrund? Öfter als obiges Modell habe ich im übrigen wahrgenommen, dass Auflösungsverträge gemacht und in dem Zuge Abfindungen von bis zu einem Jahr bei 100% Gehaltszahlung geleistet werden. Auch viel Geld, aber man ist nicht 5 Jahre noch irgendwie verbandelt. Rechtlich hört sich das für mich auch nicht ganz ok an, wenn man die Nutzung des Arbeitslosengeldes mit in eine Abfindungsregelung einplant.
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  6. #34806

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    Wenn es eine Kündigungsmöglichkeit gibt, würde diese sicherlich vornehmlich gezogen werden. Ebenso werden sicherlich auch eher Lösung mit 0,5-1 Monatsgehalt Abfindung pro Beschäftigungsjahr angestrebt.

    Die Übernahme des 90% Nettogehaltes als gestreckte Abfindung über die 3 Jahre + die ca. 25% Aufstockung in den zwei Jahren sind weiterhin wesentlich günstiger als den Arbeitnehmer im Zweifel noch 7 Jahre zu 100% Brutto zu bezahlen. Die Abfindungszahlungen sind in aller Regel nicht SV-pflichtig, sodass neben 10% Gehalt weitere ca. 20% Arbeitgeberbeiträge zur SV entfallen.

  7. #34807

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    Zitat Zitat von Chupete Beitrag anzeigen
    Wenn es eine Kündigungsmöglichkeit gibt, würde diese sicherlich vornehmlich gezogen werden. Ebenso werden sicherlich auch eher Lösung mit 0,5-1 Monatsgehalt Abfindung pro Beschäftigungsjahr angestrebt.

    Die Übernahme des 90% Nettogehaltes als gestreckte Abfindung über die 3 Jahre + die ca. 25% Aufstockung in den zwei Jahren sind weiterhin wesentlich günstiger als den Arbeitnehmer im Zweifel noch 7 Jahre zu 100% Brutto zu bezahlen. Die Abfindungszahlungen sind in aller Regel nicht SV-pflichtig, sodass neben 10% Gehalt weitere ca. 20% Arbeitgeberbeiträge zur SV entfallen.
    Außerderm entfallen die tariflichen Sonderzahlungen
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  8. #34808

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    Zitat Zitat von Schorsch007 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Chupete Beitrag anzeigen
    3 Jahre 90% zahlen ist deutlich günstiger als noch 9 Jahre 100%.
    Bei dem Modell käme ja noch die Aufstockung von 2 Jahren auf 90% des Netto hinzu …

    Evtl. gibt es ja auch einen Kündigungsgrund? Öfter als obiges Modell habe ich im übrigen wahrgenommen, dass Auflösungsverträge gemacht und in dem Zuge Abfindungen von bis zu einem Jahr bei 100% Gehaltszahlung geleistet werden. Auch viel Geld, aber man ist nicht 5 Jahre noch irgendwie verbandelt. Rechtlich hört sich das für mich auch nicht ganz ok an, wenn man die Nutzung des Arbeitslosengeldes mit in eine Abfindungsregelung einplant.
    Rechtlich wird das wasserdicht sein, allerdings moralisch eher nicht. Der Tarifvertrag der Versicherungen sieht ein Altersteilzeitmodell vor. Das ist den Unternehmen aber zu teuer, weshalb sie zu diesem Modell greifen
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  9. #34809
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Wenn es sich nicht um Altersteilzeit handelt, wie heißt dann das Modell?
    Überbrückungsmodell oder auch nach demjenigen, der das ausgetüftelt hat, Nießen-Modell.
    Nießen war mal Personalvorstand einer Versicherung.
    Dazu habe ich jetzt leider nicht viel finden können.

    Du schriebst ja:
    Zitat Zitat von Werner_Görts Beitrag anzeigen
    Das Modell geht so:
    Du bietetst einem 58jährigen, den Du loswerden willst, ein Modell an das 90% seines letzten Nettogrundgehalts bis zu seinem 63. Lebensjahr garantiert. Sonderzahlungen etc. fallen flach.
    Der muß nun 5 Jahre überbrücken. Das 1. Jahr zahlt der Arbeitgeber, das 2+3. Jahr die Arbeitslosenversicherung (ggf. stockt der Arbeitgeber auf 90% auf), das 4+5. Jahr wieder der Arbeitgeber.
    Auf diese Weise beteiligt sich die Sozialversicherung kräftig an der Abfindung.
    Wie soll das genau in der Praxis funktionieren? Wird für das vierte und fünfte Jahr wieder Anstellung begründet?

    Nein, mit dem 58. Lebensjahr endet das Beschäftigungsverhältnis. Es wird dann eine Abfindung gezahlt, die 90% des 1. + 4. + 5. Überbrückungsjahr umfasst + Aufstockung des Arbeitslosengeldes des 2. und 3. Jahres auf 90%.
    Das ist jetzt eine grobe Beschreibung des Modells
    Okay, also wird alles in einer Summe als Abfindung ausgezahlt, weitere Zahlungen erfolgen dann nicht?

    Natürlich spart man dadurch einiges an Geld, zahlt aber auch sehr viel, ohne dafür Arbeitsleistung zu bekommen. Scheint für mich nur sinnvoll, wenn man den Mitarbeiter wirklich gar nicht mehr sinnvoll einsetzen kann.

  10. #34810

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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Okay, also wird alles in einer Summe als Abfindung ausgezahlt, weitere Zahlungen erfolgen dann nicht?

    Natürlich spart man dadurch einiges an Geld, zahlt aber auch sehr viel, ohne dafür Arbeitsleistung zu bekommen. Scheint für mich nur sinnvoll, wenn man den Mitarbeiter wirklich gar nicht mehr sinnvoll einsetzen kann.
    Nein, keine weiteren Zahlungen.
    Ob der Mitarbeiter noch sinnvoll eingesetzt werden kann, ist dabei sekundär. Allein der Abbau zählt.

    Dabei ergeben sich schonmal absurde Situationen.
    Unternehmen A und Unternehmen B der gleichen Branche finden Mitarbeiter mittels dieses Modells ab. Gerne z.B. Mitarbeiter, deren technischer Skill veraltet ist.
    Dann stellt Unternehmen B plötzlich fest, dass ihr der Skill doch noch fehlt, weil z.B. das alte System doch noch nicht abgelöst werden kann, was eigentlich allen klar ist, außer den Managern Der Mitarbeiter ist aber schon abgefunden. Dann versucht Unternehmen B verzweifelt den abgefundenen Mitarbeiter von Unternehmen A anzuwerben, weil der ja auch noch den veralteten Skill hat.
    Burdenski - Höttges, Bratseth, Fichtel, Piontek - Eilts, Ernst, Frings, Micoud - Pizarro, Völler
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  11. #34811
    Avatar von Wiesenlove
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    Wenigstens eine gute Situation für den Arbeitnehmer.

  12. #34812
    Avatar von Skywalker
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    Zwei Wochen nach der Geburt: Vaterschaftsurlaub soll 2024 kommen

    Verdammt. Dann müssen wir wohl zu 2024 noch mal nachlegen.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  13. #34813
    Avatar von Don Pedro
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    #Poppen für Urlaub ...

  14. #34814
    Avatar von fruchtoase
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    Jetzt wo sich die fdP mal wieder gegen höhere Steuern für Reiche wehrt...
    Jemand Lust auf ne Runde Monopoly?

  15. #34815
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von fruchtoase Beitrag anzeigen
    Jetzt wo sich die fdP mal wieder gegen höhere Steuern für Reiche wehrt...
    Jemand Lust auf ne Runde Monopoly?
    Sehr nuanciert.

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