Zu eins Ja, außer es wird in einem Gesetz anders geregelt.
Hier die Gesetzestexte dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__3.html
Zu eins Ja, außer es wird in einem Gesetz anders geregelt.
Hier die Gesetzestexte dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__3.html
Kapitalismus ist wie die Lotterie: Jeder kann gewinnen, aber nicht alle.
Ich stelle fest, dass wir in einem deutschen Forum sind.
Die Gesetzestexte sind mir von Berufs wegen bekannt. Meine Frage hat den Hintergrund, dass
1.) hoheitliche Aufgaben nicht von Beamten ausgeführt werden müssen, um erfüllt zu werden. Die öffentliche Verwaltung funktioniert auch dort, wo hoheitliche Aufgaben von Angestellten in der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden.
2.) wenn selbst privatrechtliche Unternehmen hoheitliche Aufgaben nach Art. 33 Abs. 4 GG wahrnehmen können, der Gedanke nicht fernliegt, den Beamtenstatus abzuschaffen.
Warum ein Beamter seinen Job besser erledigen kann, als ein mit arbeitsvertraglichen Pflichten gebundener Arbeitnehmer, ist mir bislang weder lebenspraktisch noch juristisch schlüssig erklärt worden.
Treue- und Gehorsamspflicht sind imho ebenso antiquiert wie das damit verbundene Alimentationsprinzip. Das sind Gepflogenheiten, die den Muff von "dashamwer schon immer so gemacht" verbreiten. Ich denke nicht, dass der Hinweis auf die bestehende Verfassungs- und Gesetzeslage im Hinblick auf die Frage, warum es überhaupt Beamte geben muss, weiterhilft. Das ist eben (alt)hergebracht und selbstverständlich veränderbar. Umso mehr veränderungsbedürftig, als ich immer wieder höre, wie faul die Beamten angeblich sind und wie ungerecht das alles ist diesdas blabla. Tja, dann: Weg damit. Warum denn nicht?
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
Tja, in einem Land in dem ein Philosoph schreiben durfte, dass "der Staat die Wirklichkeit der sittlichen Idee" sei, muss einen das nicht verwundern.
Pff ich häng nicht an der Existenz des Beamtentums, wohl aber die Personen, die einen entsprechenden Referentenentwurf des Justizministeriums schreiben müssten. Ich würde hier tatsächlich ein paar Ausnahmen sehen wollen, was nicht per se den Beamtenstatus betrifft, aber sowas wie z.B. die freie Heilfürsorge für Soldaten und Polizisten und die Unabhängigkeit von Richtern, die ich in einem Angestelltenverhältnis nicht widergespiegelt sehe.
Davon ab sehe ich, abseits der - insbesondere im Pensionsalter vorteilhaften Krankenversicherung und der Pension im Alter - nicht so viele Vorteile des Berufsbeamtentums.
Kapitalismus ist wie die Lotterie: Jeder kann gewinnen, aber nicht alle.
Hoheitliche Aufgaben sind natürlich nicht mit einem Beamtenstatus verknüpft...sieht man zum Beispiel gut an freiwilligen Feuerwehren im Einsatz , je nach Bundesland ist dort zum Beispiel im Brandfall der Einsatzleiter immer auch Weisungsbefugt gegenüber den anwesenden Polizisten...der eine kein Beamter, die Anderen schon...
Geändert von Lemmysuchus (17.09.2022 um 09:52 Uhr)
Unpassender Vergleich. Feuer löschen, Menschen retten, das ist ja keine Aufgabe für die es hoheitlicher Berechtigung bedarf. Dass darf jeder, auch wenn man sich natürlich nicht unnütz in Gefahr begeben darf und sollte. Der Wehrleiter dürfte den Löscheinsatz leiten und in dem Sinne Polizisten befehligen, aber er dürfte ihnen nicht befehlen irgendwen zu verhaften.
mehrgewichtig
when will you learn
Allein die Sicherstellung des Brandschutzes ist schon eine hoheitliche Aufgabe
Okay, dann sind wir möglicherweise näher beieinander, als ich zunächst dachte. Die Unabhängigkeit der Jurisdiktion lässt sich auch unabhängig vom Beamtenstatus betrachten. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat und der Beamtenstatus sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine kann ohne das andere. Im Übrigen ist in § 339 StGB dem Handeln der Richter eine strafrechtliche Grenze gesetzt, bei aller Unabhängigkeit.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
Und das ist noch in jedem Bundesland anders geregelt
Vielleicht sollte man erst einmal aufbröseln, warum das Beamtentum existiert und welche Sinnhaftigkeit bzw. Idee dahinter steht und angedacht war/ist, mit der dazugehörigen gesetzlichen Doktrin.
Daran könnte man sich dann auch entlangargumentieren - sowohl dafür als auch dagegen.
Edit: Und in den öffentlichen Verwaltungsapparaten geht es doch sowieso immer mehr in die Angestelltenverhältnisse. Das Beamtentum wird dort doch peu à peu ausgedünnt.
Geändert von TomFischer (17.09.2022 um 13:29 Uhr)
Das Ende ist der Anfang - Der Anfang ist die Hälfte des Ganzen - Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.
Hmmm sollten das nicht ursprünglich grob gesagt einfach mal Königstraße Gehilfen sein...
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)
In meiner Abteilung gibt es Angestellte und Beamte. Einige der Angestellten weigern sich regelmäßig erfolgreich, in einer anderen Abteilung kurzfristig auszuhelfen, weil die Tätigkeiten der anderen Abteilung nicht in ihrem Arbeitsvertrag (Tätigkeitsdarstellung?) stehen.
Damit bleibt das 'Einspringen' bei der anderen Abteilung bei den Beamten hängen, weil sich diese eben nicht 'weigern' können.