Spendest du Organe, Kreuze an:
Ja
Nein
Vielleicht
Leute, ihr seid echt im Tod noch geizig?
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Sang wama so: Die Spender haben derzeit die relativ große "Chance" leer auszugehen, wenn sie selbst mal ein Organ brauchen. Gäbe es die o.g. Wahlmöglichkeit und würden die aktuellen Ausweisinhaber diese auch weit mehrheitlich ankreuzen, dann würden sie ihre eigene Chance auf ein Spenderorgan erhöhen. Es geht also eher um die Vorteile vor dem Tod. Ein Organspender muss seine Entscheidung ja nicht rein altruistisch treffen. Ich zumindest hätte dafür Verständnis.
Schdenk, man muss das Thema oben halten, immer wieder an die Leute bringen. So am Rande der Nötigung quasi.
Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.
You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more
Oder alternativ
https://www.youtube.com/results?sear...ry=gQnejLliS9g
Grenell zum ursprünglichen Bericht der Washington Post
Der Typ wird auch immer peinlicher
Scheint ein ziemlicher Arsch zu sein. (Grenell)
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Hab Grendel gelesen. Der war kein Arsch, nur ein armes Würstchen.
Protest war schon immer käuflich.
Wegen Özil?
Na das ist doch mal was.
Indymedia bleibt verboten.
Der juristische Winkelzug in wenigen Wörtern: Das Innenministerium erklärt Indymedia einfach zur Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes (damit kommt man in die Gelegenheit (und Zuständigkeit) es verbieten zu können). Gleichzeitig strengt man ein Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (eben gegen Indymedia) an.
Ergebnis jetzt: Das Verbot von Indymedia bleibt bestehen, weil das IM, durch die fadenscheinige Erklärung Indymedias zur Vereinigung, diese zu einer juristischen Person gemacht hat, ergo nur diese juristische Person selbst (also durch seine Repräsentanten) gegen dieses Verbot vorgehen kann. Durch das parallel laufende Strafverfahren setzt sich aber jeder, der sich zu einem solchen Repräsentanten erklärte, einem enormen Risiko aus, in eben diesem Strafverfahren dann belangt zu werden...
Bananenrepublik
Geändert von fruchtoase (30.01.2020 um 02:18 Uhr)
Das ist auch aus meiner Laiensicht schlüssig und absolut einleuchtend. Dass Indymedia als Vereinigung anzusehen ist, kann wohl kaum einer ernsthaft bezweifeln. Und an die Kläger: Entweder stehe ich für etwas ein und bin auch von meinem Recht überzeugt oder ich lasse es. Aber wahrscheinlich akzeptieren die auch ein Urteil des BVerfG nur, wenn es zu ihren Gunsten ausfällt. Hauptsache die eigene Fruchtblase „böser Staat“ platzt nicht.