Ja, exakt das ist gesichert. Was willst Du denn noch mehr? Den Kapitalwert errechnet man üblicherweise auf Basis der statistischen Restlebenserwartung und zinst ihn ab. Für Details müsste man einen Versicherungsmathematiker befragen, die machen das ja täglich.
Auf welcher Basis darf ich mich denn nicht gegen die Einschätzung von anamous "sträuben"? Der Kern seines Beitrags ist doch gar nicht der Vorschlag einer "rückwirkenden Besteuerung", den Du ausmachst. Der Kern der Argumentation von anamous ist seine Einschätzung, dass Forderungen auf zukünftige Zahlungen kein Vermögenswert seien. Dementsprechend möchte er Anwartschaften nur auf Ebene des Einkommens (in Form von anfallenden Ausgaben und Einnahmen) berücksichtigen. Mir geht es aber darum, dass es bei einer Besteuerung auf Ebene des Vermögens nach meiner Auffassung systemgerecht wäre auch Anwartschaften zu berücksichtigen, da diese wirtschaftlich einen Vermögenswert haben.
Wenn ich deine Ausführungen an dieser Stelle lese, sahst Du dies zu diesem Zeitpunkt ja ähnlich.
Was die ganze Zeit Dein Problem ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht genau. Meine geäußerte Ansicht ist, dass ein Vermögensbesteuerungssystem, das nur bestimmte Forderungen besteuert, andere aber nicht, inkonsistent ist. Wenn Ihr das anders seht, seht Ihr es anders.