Der Plan ist ja auch, dass die eingesparte Zeit der nicht mehr notwendigen Kontrolle der Hartz IV-Bezieher dann wieder in die eigentliche Aufgabe der Arbeitsagenturen fließt: Bei der Unterstützung bei der Arbeitssuche.
Ich habe diese Gängelung auch eh noch nie verstanden. Es ist doch wirklich nicht schwer, die notwendigen Auflagen zu erfüllen. Ob jemand tatsächlich arbeitswillig ist, lässt sich damit trotzdem nicht kontrollieren. Also wozu überhaupt der Aufwand?
Nach meinem gefährlichen Halbwissen müssen Kinder tatsächlich nicht für ihre Eltern haften, sofern ihr Gehalt ihren eigenen Bedarf decken. Das dürfte in den meisten Fällen innerhalb der Ausbildung aber nicht der Fall sein. Somit dürften sie Teil der Bedarfsgemeinschaft sein und das Gehalt angerechnet werden.
Kinder dürfen in Deutschland bis zu 7664 Euro im Jahr verdienen, ohne dass ihren Eltern der Kinderfreibetrag gestrichen wird. Hartz-IV-Kinder dagegen dürfen nur 100 Euro im Monat behalten. Von jedem Euro, den sie mehr haben, werden 80 Cent abgezogen. Die Regel zielt auf Auszubildende, die noch zu Hause wohnen, aber sie trifft auch jobbende Schüler.https://www.stern.de/wirtschaft/job/...t-3810802.htmlWenn das Einkommen steigt, sinkt die staatliche Unterstützung - das ist die Logik. Und dabei zählt auch der Verdienst der Kinder. So steht es in der Arbeitslosengeld-II-Verordnung.