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Thema: Gasthaus "Zum Worum"

  1. #36901
    Avatar von Matjes
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    Du kannst dem Kunden nicht sagen, dass Dir ein Fehler passiert ist und dass Du irrtümlich den falschen Schaden freigegeben hast?
    Literal vampire potbelly goblins hobbling around coming after us!
    -Alex Jones-

  2. #36902
    Avatar von Osnadame
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    Zitat Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
    Bei mir funzt der "Aktive Themen" Button nicht. Ich bekomme immer die Meldung:

    Entschuldigung, aber du kannst nur alle 60 Sekunden eine neue Suche starten. Du musst noch 57 Sekunden warten, bevor du eine neue Suche starten kannst.
    Ganz egal, wann ich drücke. Auch wenn ich minutenlang nicht aktiv war.
    Noch jemand das Problem?
    Hatte ich auch vorhin mal. Mal geht es, mal nicht.
    nimm den "neue Beiträge"-Button, da gibt es keine Zeitbegrenzung.
    +++ No surprising news +++

  3. #36903
    Avatar von Fridolin
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    Zitat Zitat von Matjes Beitrag anzeigen
    Du kannst dem Kunden nicht sagen, dass Dir ein Fehler passiert ist und dass Du irrtümlich den falschen Schaden freigegeben hast?
    Hab ich doch!

    Aber da hatte der Kunde bereits Ersatz angeschafft. Begutachtet wird der Schaden aber jetzt erst. Ergibt dieses Gutachten, dass der Ersatz in der Form gar nicht notwendig gewesen wäre, dann bleibt der Kunde im schlimmsten Fall auf einem Teil des Schadens sitzen. Das findet der bestimmt ungeil.

    Ich zumindest fühle mich immer wohler, sowas im Vornherein zu klären.
    Gib mich die Kirsche!

  4. #36904
    Avatar von thoben
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    Zitat Zitat von Matjes Beitrag anzeigen
    Du kannst dem Kunden nicht sagen, dass Dir ein Fehler passiert ist und dass Du irrtümlich den falschen Schaden freigegeben hast?
    Frido ist aber Makler, daher würde er im Zweifel gegenüber dem Kunden haften, wenn der Schaden jetzt doch vom Versicherer als kleiner festgestellt wird.

  5. #36905
    Worum Mitgl. Nr. 1 Avatar von Kilgore Trout
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    Zitat Zitat von Fridolin Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Matjes Beitrag anzeigen
    Du kannst dem Kunden nicht sagen, dass Dir ein Fehler passiert ist und dass Du irrtümlich den falschen Schaden freigegeben hast?
    Hab ich doch!

    Aber da hatte der Kunde bereits Ersatz angeschafft. Begutachtet wird der Schaden aber jetzt erst. Ergibt dieses Gutachten, dass der Ersatz in der Form gar nicht notwendig gewesen wäre, dann bleibt der Kunde im schlimmsten Fall auf einem Teil des Schadens sitzen. Das findet der bestimmt ungeil.

    Ich zumindest fühle mich immer wohler, sowas im Vornherein zu klären.
    Geändert von Kilgore Trout (Heute um 14:59 Uhr)
    ...one of those Days

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