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Thema: Was regt euch gerade auf?

  1. #12316
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Das halte ich für eine ziemlich realitätsfremde "Auslegung".
    Wenn der Verkäufer das Teil vollkommen diskussionsfrei zurücknimmt und damit deutlich erkennbar den Mangel als solchen akzeptiert, muss man weder etwas auslegen noch StoneCold irgendeinen Beweis erbringen.
    Dass der Verkäufer den Unfug mit den Zahlungsmodalitäten bringt, ist realistisch gesehen vor allem ein Hinweis darauf, dass im Einzelhandel auch gefühlt 95% der Angestellten den Unterschied zwischen Umtausch und Wandlung nicht kennen, und nicht etwa eine Ausdruck von Kulanz.
    Wie wird denn sowas ablaufen? Der/m Verkäufer/in wird beigebracht, dass bei EC-Zahlung nur gegen Vorlage der Karte umgetauscht wird. Das wird in die Rübe gemeißelt und fertig. Und das wird denn wiedergekäut, egal ob es auf den Sachverhalt passt oder nicht. Dafür brauche ich weder systematische noch teleologische Auslegung.
    Wenn der Verkäufer irgendetwas diskussionsfrei zurücknimmt ist das Kulanz und sonst garnichts. Das hat mit dem Rechtsweg oder dem Akzeptieren irgendeines Mangels erstmal nichts zu tun.
    Dass sich der Verkäufer auf soetwas einlässt ist idR ganz normal, weil man seine Kunden nicht verärgern will, denn ein Kunde mit schlechter Mundpropaganda macht so viel kaputt, wie zehn zufriedene Kunden aufbauen. Zusätzlich kann, und das wird in den meisten Fällen bei solchen Kleinprodukten so sein, der Aufwand, irgendetwas beim Zulieferer zu reklamieren, zeitlich vermutlich zu groß sein, als dass man den Kunden dann ewig lang warten lassen will.
    Den Unfug mit den Zahlungsmodalitäten bringt der Mitarbeiter entweder, weil er es so vom Chef gesagt bekommen hat oder weil er keine Ahnung hat, mag beides zutreffen, prinzipiell ist es aber schon frech, das Entgegenkommen des Verkäufers dann auch noch mit zusätzlichen Forderungen zu garnieren. Der Kunde ist König wird immer mehr zu der Kunde ist Diktator, was sich in deinen Beiträgen hier auch schön spiegelt.

  2. #12317
    Avatar von hans koschnick
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    Wenn der Verkäufer irgendetwas diskussionsfrei zurücknimmt, geschieht das nicht zwingend aus Kulanzgründen. Es besteht vielmehr die sehr realistische Möglichkeit, dass sich jegliche Diskussion aufgrund eines Sachmangels, bei welchem eine Nachbesserung schlicht nicht möglich ist, erübrigt.

    Dem Kunden per se diktatorische Anwandlungen gegenüber dem Händler zu bescheinigen, halte ich für frech, diese unsachliche Feststellung mit untersommers Beiträgen zu vermengen für dumm!
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  3. #12318
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Wenn der Verkäufer irgendetwas diskussionsfrei zurücknimmt, geschieht das nicht zwingend aus Kulanzgründen. Es besteht vielmehr die sehr realistische Möglichkeit, dass sich jegliche Diskussion aufgrund eines Sachmangels, bei welchem eine Nachbesserung schlicht nicht möglich ist, erübrigt.

    Dem Kunden per se diktatorische Anwandlungen gegenüber dem Händler zu bescheinigen, halte ich für frech, diese unsachliche Feststellung mit untersommers Beiträgen zu vermengen für dumm!
    Das ist in wenigen Fällen so, z. B. wenn ein Produkt nicht zu reparieren oder nicht zu ersetzen ist oder der Aufwand zu groß wäre, da den Reklamationsweg zu beschreiten. In den allermeisten Fällen ist es hingegen ein Entgegenkommen, dem Kunden gegenüber. Er bekommt sein Geld zurück, bleibt zufriedener Kunde und die Reklamation wird im Nachhinein mit dem Hersteller/Zulieferer abgewickelt. Das ist aber ein "Umgehen" des Rechtsweges um des lieben Friedens Willen.

    Per se habe ich überhaupt nichts bescheinigt, ich habe geschrieben, das Entgegenkommen des Verkäufers mit einer Forderung nach einer bestimmten Zahlungsart zu beantworten mMn frech ist, dazu stehe ich und die Tonalität in der untersommers Beiträge formuliert sind spricht meiner Erfahrung nach für die immer häufiger auftretende Sorte Kunde... Egal, ich breche das hier ab, vermutlich hast Du auch im Bereich Einzelhandel ein fundamentales Weltwissen, das von nichts und niemandem übertroffen wird, wie in allen anderen Bereichen scheinbar auch und da spare ich mir jegliche Diskussion.

  4. #12319
    Avatar von hans koschnick
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    Statt einzusehen, dass Du einfach mal falsch liegst ...

    Dir bräche kein Zacken aus der Krone.
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  5. #12320
    Avatar von Bax
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    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Statt einzusehen, dass Du einfach mal falsch liegst ...

    Dir bräche kein Zacken aus der Krone.
    Wo genau liegt er denn falsch? Meinst du, der Fehler wäre nicht nachzubessern? Gewagte Theorie.
    Früher war mehr Lametta!

  6. #12321
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von fruchtoase Beitrag anzeigen
    ... Er bekommt sein Geld zurück, bleibt zufriedener Kunde und die Reklamation wird im Nachhinein mit dem Hersteller/Zulieferer abgewickelt. Das ist aber ein "Umgehen" des Rechtsweges um des lieben Friedens Willen. ..
    Die Regel dürfte in solchen Fälllen wohl eher sein, dass er es aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus tut. (Kosten/Nutzen)
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  7. #12322
    Avatar von untersommer
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    Der Verkäufer kann nachbessern, er muss doch aber nicht. Wenn er das kaputte Teil zurücknimmt (weil er kein nicht kaputtes mehr hatte), dann kann er das doch machen. Das ist sein gutes Recht. Und ob er das zum Zwecke der Kundenbindung macht oder weil er grad gute Laune hatte, ist doch vollkommen irrelevant.
    Wenn ein Verkäufer die kaputte Verkaufsware zurücknimmt und die Rückzahlung des Kaufpreises anbietet, dann ist es vollkommen absurd, darin etwas anderes erkennen zu wollen als eine Wandlung.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  8. #12323
    Avatar von Schmolle
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    Ironiemodus an: fruchtoase ist selbternannter Sozialist. Da hat man auf Ware 6 Monate warten müssen und dann wenn sie kaputt geliefert waren und man das monierte ein Schulterzucken und "Der nächste bitte!" bekommen.
    Dit vamisster, gloob ich.
    Ausserdem will er einfach nur notorisch Gegenpositionen einnehmen, obwohl er hinter seine Positionen nicht steht. Aber ditt is n anderet Thema. Ironiemodus aus
    Protest war schon immer käuflich.

  9. #12324
    Avatar von denisov15
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    Habe zum ersten Mal in meinem Leben Migräne.

    Alter Schwede. Das ist ja maximal kacke.

    Ärgere mich seit Montag damit rum. Dienstag beim Doc gewesen, ziemlich starke Schmerzmittel bekommen. Die helfen - machen aber absolut müde.

    Hoffentlich ist der Scheiß morgen vorbei. Überlege schon rostige Nägel in meine Augen zu hämmern, damit ich abgelenkt werde.

    Hätte nicht gedacht, dass das so übel ist.
    "Financial Fairplay scheint derzeit eher eine Empfehlung zu sein."
    (Wolff-Christoph Fuss über den Transfermarkt 2015)

  10. #12325
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Die Regel dürfte in solchen Fälllen wohl eher sein, dass er es aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus tut. (Kosten/Nutzen)
    Klar. Widerspricht doch aber meiner Aussage auch nicht.

    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Der Verkäufer kann nachbessern, er muss doch aber nicht. Wenn er das kaputte Teil zurücknimmt (weil er kein nicht kaputtes mehr hatte), dann kann er das doch machen. Das ist sein gutes Recht. Und ob er das zum Zwecke der Kundenbindung macht oder weil er grad gute Laune hatte, ist doch vollkommen irrelevant.
    Wenn ein Verkäufer die kaputte Verkaufsware zurücknimmt und die Rückzahlung des Kaufpreises anbietet, dann ist es vollkommen absurd, darin etwas anderes erkennen zu wollen als eine Wandlung.
    Klar kann er das. Wenn er sein Gehalt mit Luft und Liebe ersetzen möchte, muss er auch garnichts verkaufen.
    Deine Aussage war, er akzeptierte damit den Mangel. Meine Aussage ist, damit ist es Kulanz, denn einen RECHTSANSPRUCH auf sofortige Erstattung des Kaufpreises gibt es nicht. Ob man seitens des Verkäufers den Rechtsrahmen ausschöpft, was man eben im Sinne der Kundenbindung bei Kleinkram idR nicht tut, ist doch dafür erstmal unerheblich.

    Wie auch immer, ich bin raus.

  11. #12326
    Avatar von d u d u
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    Zitat Zitat von denisov15 Beitrag anzeigen
    Habe zum ersten Mal in meinem Leben Migräne.

    Alter Schwede. Das ist ja maximal kacke.

    Ärgere mich seit Montag damit rum. Dienstag beim Doc gewesen, ziemlich starke Schmerzmittel bekommen. Die helfen - machen aber absolut müde.

    Hoffentlich ist der Scheiß morgen vorbei. Überlege schon rostige Nägel in meine Augen zu hämmern, damit ich abgelenkt werde.

    Hätte nicht gedacht, dass das so übel ist.
    Shit Mich trifft es alle paar Wochen mal. Da hilft dann nur krank melden, Kids in Kita, Jalousienen im Schlafzimmer zu, alles komplett abdunkeln, Handy und TV aus und dann versuchen zu schlafen. Meistens geht die Migräne dann sich mit einer fetten Aura und Übelkeit einher. Schön ist das nicht. Zum Glück ist bei mir meist nach 2-3Tagen alles wieder gut.

  12. #12327
    Avatar von Masa
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    Zitat Zitat von denisov15 Beitrag anzeigen
    Habe zum ersten Mal in meinem Leben Migräne.

    Alter Schwede. Das ist ja maximal kacke.

    Ärgere mich seit Montag damit rum. Dienstag beim Doc gewesen, ziemlich starke Schmerzmittel bekommen. Die helfen - machen aber absolut müde.

    Hoffentlich ist der Scheiß morgen vorbei. Überlege schon rostige Nägel in meine Augen zu hämmern, damit ich abgelenkt werde.

    Hätte nicht gedacht, dass das so übel ist.
    Du bist sicher, dass es eine Migräne ist?
    Ich will dir deine Schmerzen gar nicht klein reden, aber Kopfschmerz ist nicht gleich Kopfschmerz.
    Es lohnt sich, zu einem Fachmann zu gehen. Denn wenn man genau weiß, was es ist, kann man deutlich besser behandeln.
    Dass du jetzt einen Schlag mit der Keule bekommst, ist ja nicht zielführend.
    Migräne ist zum kot... - bei manchen leider wortwörtlich, aber es gibt Medikamente, die die Beschwerden erträglicher machen.

    Auf jeden Fall mal gute Besserung dir!
    Ich hab den Scheiß auch, aber zum Glück nicht so extrem wie Andere. Ich hab aber zB. auch Cluster-Kopfschmerzen. Das ist so ziemlich das Fieseste, was ich bisher an Schmerzen ertragen musste - und ich würde sagen, ich hab nun Einiges an Schmerzen ertragen...
    Gestatten: Ich bin Chakeline Norris! In Love with beer und fluffs <3

  13. #12328
    Avatar von hans koschnick
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    Zitat Zitat von Bax Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Statt einzusehen, dass Du einfach mal falsch liegst ...

    Dir bräche kein Zacken aus der Krone.
    Wo genau liegt er denn falsch? Meinst du, der Fehler wäre nicht nachzubessern? Gewagte Theorie.
    Er liegt falsch mit seinem kompletten 2. Absatz aus Beitrag #12333.
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  14. #12329
    Avatar von Schmolle
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    @denisov15


    Beobachte, ob du diese Art "Anfall" nochmals wieder bekommst, dann das machen, was geraten wurde: vom Arzt/Neurologen prüfen lassen. MIgräne nicht gleich Migräne, Kopfschmerz nicht gleich Kopfschmerz und Migräne nicht gleich Kopfschmerz und umgekehrt. Gibt einfach zu viele Arten.

    Gute Besserung.
    Protest war schon immer käuflich.

  15. #12330

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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Der Verkäufer kann nachbessern, er muss doch aber nicht. Wenn er das kaputte Teil zurücknimmt (weil er kein nicht kaputtes mehr hatte), dann kann er das doch machen. Das ist sein gutes Recht. Und ob er das zum Zwecke der Kundenbindung macht oder weil er grad gute Laune hatte, ist doch vollkommen irrelevant.
    Wenn ein Verkäufer die kaputte Verkaufsware zurücknimmt und die Rückzahlung des Kaufpreises anbietet, dann ist es vollkommen absurd, darin etwas anderes erkennen zu wollen als eine Wandlung.
    Was meinst Du eigentlich die ganze Zeit mit "Wandlung"? Das Rechtsinstitut der Wandlung ist mit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 abgeschafft worden.

    Falls Du damit einen "Rücktritt" meinst: In diesem Fall muss jede Partei die "empfangenen Leistungen" zurückgewähren. Wenn der Kunde in Deinem Beispiel mit Murmeln bezahlt hat, bekommt er seine Murmeln zurück. Einen Anspruch plötzlich Bargeld zurück zu bekommen (und damit quasi seine Murmeln zu Geld zu machen) hat er nicht.
    Ein (sofortiges) gesetzliches Rücktrittsrecht hat der Kunde in solchen Fällen auch nicht. Wenn der Verkäufer den Kaufgegenstand trotzdem direkt zurücknimmt, akzeptiert er die (implizite) Rücktrittserklärung des Kunden kulanterweise. Und da der Kunde darauf keinen gesetzlichen Anspruch hat, kann der Verkäufer das selbstverständlich unter den Bedingungen (Rückzahlung mit dem ursprünglich gewählten Zahlungsmittel) machen, die er dem Kunden gegenüber ausgedrückt hat.

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