Bitte nicht immer Umtausch (Kulanz) und Wandlung (gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers) verwechseln!
Wenn das Teil kaputt ist, würde ich mich auf solche Spielereien wie keine Bargeldzahlung nicht einlassen. Der Verkäufer ist zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet, egal ob der Käufer vorher mit EC, Murmeln oder Kartoffeln bezahlt hat.