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Thema: Was regt euch gerade auf?

  1. #12286
    Avatar von untersommer
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    Bitte nicht immer Umtausch (Kulanz) und Wandlung (gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers) verwechseln!
    Wenn das Teil kaputt ist, würde ich mich auf solche Spielereien wie keine Bargeldzahlung nicht einlassen. Der Verkäufer ist zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet, egal ob der Käufer vorher mit EC, Murmeln oder Kartoffeln bezahlt hat.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  2. #12287
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Bitte nicht immer Umtausch (Kulanz) und Wandlung (gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers) verwechseln!
    Wenn das Teil kaputt ist, würde ich mich auf solche Spielereien wie keine Bargeldzahlung nicht einlassen. Der Verkäufer ist zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet, egal ob der Käufer vorher mit EC, Murmeln oder Kartoffeln bezahlt hat.
    Seit wann das denn?
    Wenn es um einen Kauf im Laden geht, gibt es erstmal grundsätzlich keinen Anspruch auf Auszahlung, egal ob bar oder sonstwas.
    Der Verkäufer hat zwei Mal die Möglichkeit nachzubessern, ob nun durch Umtausch, Reparatur oder Zauberei, erst danach kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld daher zurückfordern.

  3. #12288
    Avatar von untersommer
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    Natürlich kann der versuchen nachzubessern. Das ändert doch aber nichts an der Rückzahlungspflicht, wenn er nicht nachbessern kann.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  4. #12289
    Avatar von StoneCold
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    Zitat Zitat von thehauser Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von StoneCold Beitrag anzeigen
    EINZELHANDEL!!!!

    Die Holde kauft ein Portemonnaie im Laden, stellt zu Hause fest dass es an einer Stelle schon defekt ist. Ich heute in meiner Mittagspause nochmal hin zum Laden. Umtausch nicht möglich, war das Letzte. Also Geld zurück. Entweder ich gebe die EC Karte meiner Frau hin oder ich bekomme einen Gutschein vom Laden. Cash-Rückgabe nicht möglich. Ihre EC Karte hatte ich natürlich nicht dabei. Gutschein wollte ich nicht. Mittagspause im Arsch und Portemonnaie immer noch am selbigen.. Morgen dann der zweite Versuch. Ich kaufe erstmal nur noch online...
    Stimmt ist beim Onlinehandel viel einfacher:
    Erstmal bestellen. Erstmal zur Packstation fahren um das abzuholen (nicht alle dürfen ins Büro bestellen). Ware zu Hause überprüfen. Oh ist defekt. Anrufen, wie ist das weitere Vorgehen. Ware wieder einpacken. Zur Post fahren. Meist ewig in der Schlange stehen. Dann noch 2 Wochen auf Erstattung warten.
    Viel viel besser...
    Dann bestelle ich online scheinbar bei den richtigen Läden, denn da ist mir so was noch nie passiert..

    Nicht falsch verstehen: Ich bin selbst jemand, der bei bestimmten Artikeln immer noch das gute alte Geschäft dem Online-Shopping vorzieht. Aber solche Dinge wie gestern nerven halt einfach, wenn man schlicht und ergreifend nichts davon weiß. Hinweisschilder im Laden oder auf den Kassenbons würden da schon mal weiter helfen. Und eine Erklärung für die Gründe habe ich ja nun auch, wobei ich sie nicht ganz nachvollziehen kann, weil es sich in meinem Fall ja nun um einen eindeutig defekten Artikel handelt (ja, ich hätte den Defekt auch selbst herbeiführen können usw bla bla.. Man kann sich nun mal nicht gegen alles absichern).

  5. #12290
    Avatar von C.Harper
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    Zitat Zitat von thehauser Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von StoneCold Beitrag anzeigen
    EINZELHANDEL!!!!

    Die Holde kauft ein Portemonnaie im Laden, stellt zu Hause fest dass es an einer Stelle schon defekt ist. Ich heute in meiner Mittagspause nochmal hin zum Laden. Umtausch nicht möglich, war das Letzte. Also Geld zurück. Entweder ich gebe die EC Karte meiner Frau hin oder ich bekomme einen Gutschein vom Laden. Cash-Rückgabe nicht möglich. Ihre EC Karte hatte ich natürlich nicht dabei. Gutschein wollte ich nicht. Mittagspause im Arsch und Portemonnaie immer noch am selbigen.. Morgen dann der zweite Versuch. Ich kaufe erstmal nur noch online...
    Stimmt ist beim Onlinehandel viel einfacher:
    Erstmal bestellen. Erstmal zur Packstation fahren um das abzuholen (nicht alle dürfen ins Büro bestellen). Ware zu Hause überprüfen. Oh ist defekt. Anrufen, wie ist das weitere Vorgehen. Ware wieder einpacken. Zur Post fahren. Meist ewig in der Schlange stehen. Dann noch 2 Wochen auf Erstattung warten.
    Viel viel besser...
    Klingt ziemlich konstruiert umständlich. In meinem Fall sähe das so aus:
    Bestellung wird ins Büro geliefert, daheim von einem Nachbar angenommen oder an die Packstation um die Ecke gesendet. Defekt ist noch nie vorgekommen. Will ich dennoch retournieren, klebe ich den mitgesendeten Retourenschein drauf und werfe das Paket in die Paketbox, alternativ könnte ich es sogar dem Postboten auf Arbeit mitgeben. Auf Rücküberweisung brauche ich nicht warten, da ich ohnehin nur auf Rechnung bestelle. Bequemer geht es kaum.

  6. #12291
    Avatar von hans koschnick
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    Warum hat denn StoneColdina die Börse nicht im Geschäft auf Zustand und Qualität geprüft?
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


    Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!

  7. #12292
    Avatar von fruchtoase
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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Natürlich kann der versuchen nachzubessern. Das ändert doch aber nichts an der Rückzahlungspflicht, wenn er nicht nachbessern kann.
    Und warum sollte er nicht nachbessern können?
    Dein Beitrag klang dahingehend ganz anders.

    WENN zwei Mal nachbessern scheitert, DANN kann der Kunde darauf bestehen, sein Geld zurückzubekommen. So ist die rechtliche Seite der Sache und in solchen Fragen sollte man die auch so deutlich machen. OB der Verkäufer dann im Fall der Fälle aus Kulanz gleich das Geld zurückgibt oder sonstwas veranstaltet ist dafür unerheblich.

    Es gibt also keine Rückzahlungspflicht.

  8. #12293
    Avatar von StoneCold
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    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Warum hat denn StoneColdina die Börse nicht im Geschäft auf Zustand und Qualität geprüft?
    Hat sie. War der Vorführeffekt. Im Laden funktionierte das Teil (der Schließmechanismus).

  9. #12294
    Avatar von mads
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    Zitat Zitat von C.Harper Beitrag anzeigen

    Klingt ziemlich konstruiert umständlich. In meinem Fall sähe das so aus:
    Bestellung wird ins Büro geliefert, daheim von einem Nachbar angenommen oder an die Packstation um die Ecke gesendet. Defekt ist noch nie vorgekommen. Will ich dennoch retournieren, klebe ich den mitgesendeten Retourenschein drauf und werfe das Paket in die Paketbox, alternativ könnte ich es sogar dem Postboten auf Arbeit mitgeben. Auf Rücküberweisung brauche ich nicht warten, da ich ohnehin nur auf Rechnung bestelle. Bequemer geht es kaum.
    Bestellst du nur bei Zalando?
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  10. #12295
    Avatar von hans koschnick
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    Zitat Zitat von StoneCold Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von hans koschnick Beitrag anzeigen
    Warum hat denn StoneColdina die Börse nicht im Geschäft auf Zustand und Qualität geprüft?
    Hat sie. War der Vorführeffekt. Im Laden funktionierte das Teil (der Schließmechanismus).
    Ooops --- ich lus zunächst "Schließmuskel" und wunderte mich, weswegen der Geschäftsinhaber für dessen Funktion verantwortlich sein sollte ...

    Geändert von hans koschnick (17.07.2018 um 16:30 Uhr)
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  11. #12296
    Avatar von Daniel FR
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    Da hast du aber ganz schön langsam gelesen.
    {Meta Male}

    „Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
    „Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)

  12. #12297
    Avatar von hans koschnick
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    Mit fortschreitendem Alter nimmt dieses Manko leider immer mehr zu. Ich kämpfe gegen den Verfall.
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  13. #12298
    Avatar von untersommer
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    Zitat Zitat von fruchtoase Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Natürlich kann der versuchen nachzubessern. Das ändert doch aber nichts an der Rückzahlungspflicht, wenn er nicht nachbessern kann.
    Und warum sollte er nicht nachbessern können?
    Dein Beitrag klang dahingehend ganz anders.

    WENN zwei Mal nachbessern scheitert, DANN kann der Kunde darauf bestehen, sein Geld zurückzubekommen. So ist die rechtliche Seite der Sache und in solchen Fragen sollte man die auch so deutlich machen. OB der Verkäufer dann im Fall der Fälle aus Kulanz gleich das Geld zurückgibt oder sonstwas veranstaltet ist dafür unerheblich.

    Es gibt also keine Rückzahlungspflicht.
    Nur hat das mit dem hiesigen Fall nix zu tun, wo der Verkäufer ja ersichtlich auf sein Nachbesserungsrecht verzichtet hat und die Rückzahlung nur ob der sinnfreien EC Karten-Story ablehnt.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  14. #12299
    Avatar von Bax
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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von fruchtoase Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Natürlich kann der versuchen nachzubessern. Das ändert doch aber nichts an der Rückzahlungspflicht, wenn er nicht nachbessern kann.
    Und warum sollte er nicht nachbessern können?
    Dein Beitrag klang dahingehend ganz anders.

    WENN zwei Mal nachbessern scheitert, DANN kann der Kunde darauf bestehen, sein Geld zurückzubekommen. So ist die rechtliche Seite der Sache und in solchen Fragen sollte man die auch so deutlich machen. OB der Verkäufer dann im Fall der Fälle aus Kulanz gleich das Geld zurückgibt oder sonstwas veranstaltet ist dafür unerheblich.

    Es gibt also keine Rückzahlungspflicht.
    Nur hat das mit dem hiesigen Fall nix zu tun, wo der Verkäufer ja ersichtlich auf sein Nachbesserungsrecht verzichtet hat und die Rückzahlung nur ob der sinnfreien EC Karten-Story ablehnt.
    Man könnte auch sagen, dass er sinnfrei auf sein Nachbesserungsrecht verzichten würde, aber mit der Auflage, dass die Rückzahlung zu seinen Bedingungen erfolgt. Das wäre da immer noch kein Anspruch auf Barzahlung.
    Früher war mehr Lametta!

  15. #12300
    Avatar von defensivverweigerer
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