Den ganzen Tag scannen ist wie eine Lobotomie ohne Betäubung oder so.
Den ganzen Tag scannen ist wie eine Lobotomie ohne Betäubung oder so.
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
So ist es..
Wir haben zwar nur einen Azubi, aber der hätte ab Montag eigentlich Blockunterricht gehabt.
Wir versuchen für seine Anwesenheitszeit immer genug vernünftige Arbeit ranzuschaffen, dass ist jetzt nun mal nicht so.
Dafür haben aber alle genug Aufgaben von der Schule bekommen, um die jetzt durchzuarbeiten.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Ich weiß garnicht wie das mit den Azubis bei uns ausschaut. So wie ich die Schulen kenne, werden die da kaum was bekommen haben. Werde sie mir morgen mal schnappen und fragen wie es mit der Arbeitsauslastung ausschaut. Sind halt leider aktuell die ärmsten Schweine hier bei uns. Viele Aufgaben können sie noch nicht und die Aufgaben die aktuell da sind, sind halt absolut scheiße.
"Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"
Dass dir das bewusst ist und du mit ihnen darüber reden möchtest ist schon sehr viel wert, denke ich.
And you so numb, you watch the cops choke out a man like me
Until my voice goes from a shriek to whisper, "I can't breathe"
Da hier ja einige Experten sind, versuche ich mal mein Glück.
Mein Dienstherr hatte bei Neueinstellungen die Eingangsbesoldung drei Jahre lang abgesenkt. Nach gerichtlicher Überprüfung (BVerfG) mussten die Absenkungsbeiträge im letzten Jahr nachgezahlt werden. Diese wurden dann gesammelt mit den Bezügen für April 2019 ausgezahlt.
Nun schreibt das Landesamt für Besoldung, dass die Fünftelungsregelung zu "einer gewissen Abmilderung der Steuerlast auf die Nachzahlung führen" kann.
Zum einen stellt sich mir die Frage, ob dies relevant ist und zum anderen mache ich die Steuererklärung erstmals mit Elster, hier kann man ja die Daten direkt aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernehmen. Soweit ich das bisher gesehen habe, lassen sich dann aber nachträglich keine Angaben ändern. Die Nachzahlung erscheint auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung aber einfach als ein Betrag zusammen mit dem Regulären Lohn. Wenn ich die Fünftelungsregelung nun prüfen lassen will, müsste ich ja den regulären Lohn in Zeile 6 Anlage N eintragen und die Nachzahlung in Zeile 18. Geht dies nur indem ich alle Daten händisch eingebe?
Hat jemand ne Ahnung, ob und wie zügig das Finanzamt Bremen derzeit ekst-Erklärungen bearbeitet?
Hab nur die Übersicht gefunden und bin verwundert, dass Bhv schon soviel weiter ist als hb ...?
https://www.service.bremen.de/sixcms...men02.c.730.de
So langsam könnte ich nämlich meine Rückzahlung gebrauchen und ich hab immerhin am 10.1. schon abgegeben...
Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2019 beginnt meistens erst Mitte März. In NRW wird das Datum dazu auch veröffentlicht.
Die Finanzämter des Landes starten in diesem Jahr am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2019. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben dieses Datum als bundesweiten Termin für den Veranlagungsstart beschlossen.
Ah ok, danke!
Mein Steuerberater sagte bei Abgabe, dass die am 01.03, starten.
aber dann gedulde ich mich für den Moment noch!
Wäre mal spannend zu wissen, ob die Finanzämter bei der elektronischen Prüfung das Risikomanagement herabsetzen um so schneller die Veranlagungen ohne Sonderprüfung durchzubekommen. Würde mich jedenfalls freuen
Wo finde ich denn diesen Vordruck zur Eintragung des Kinderfreibetrages für Ü18? Haben wir bisher gelassen, aber da der Vater jetzt Kurzarbeit macht, wäre das schon relevant jetzt.
+++ No surprising news +++
Hier
Und dann dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2020 folgen.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Wir verwalten im Namen unseres Sohnes (Minderjährig, läuft also auf ihn) einen ETF-Sparplan. Müssen wir diesen bei unserer Steuererklärung berücksichtigen? Oder eine für ihn separat erstellen?
Der Sparplan ist dem Jungen zuzurechnen, von daher hat der in eurer Erklärung auch nichts verloren, sondern wäre in einer separaten Erklärung bei ihm anzugeben. Da auf etwaige Erträge bereits Steuern abgeführt wurden und er vermutlich unter dem Sparerpauschbetrag liegt dürfte das allerdings keinen großen Mehrwert haben?!
Super, danke.
Und wenn der Betrag irgendwann über dem Sparerpauschbetrag liegt? Müssen wir dann eine Steuererklärung für ihn machen?