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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #1651
    Avatar von Rentner
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    Wo beginnt bei einer Außenprüfung eigentlich die Steuerhinterziehung? Der Prüfer stelllt irgendwas fest und wenn das dann bestehen bleibt zahlt man nach + Zinsen. Muss das einen bestimmten Umfang haben, muss betrügerische Absicht erkennbar sein?
    mehrgewichtig
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  2. #1652
    Avatar von DoubleSören
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    Bei mir und meiner Frau kann für die Lohnsteuererklärung 2019 erstmals ein Kind berücksichtigt werden.
    Kann mir jemand auf die Schnelle sagen ob und wo wir durch das Baby etwas mehr aus der Erklärung herauskitzeln können?
    Mein 1. Spiel im Stadion: SVW-BMG 3:0
    Bundesliga 1990/91, 17.08.1990, 19.255 Zuschauer
    1:0 2:0 Rufer 3:0 Neubarth
    Reck-Borowka-Otten-Schaaf-Bratseth-Votava-Allofs-Eilts-Hermann-Rufer-Neubarth

  3. #1653

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    Zitat Zitat von Rentner Beitrag anzeigen
    Wo beginnt bei einer Außenprüfung eigentlich die Steuerhinterziehung? Der Prüfer stelllt irgendwas fest und wenn das dann bestehen bleibt zahlt man nach + Zinsen. Muss das einen bestimmten Umfang haben, muss betrügerische Absicht erkennbar sein?
    Ein Mehrergebnis bei der AP birgt grundsätzlich kein Risiko der Steuerhinterziehung, sofern nicht mit Wissen und Wollen Steuern verkürzt/hinterzogen werden. Sprich Sachverhalte müssen schon offensichtlich mit aktivem Tun und Handeln dazu geführt haben, dass die Steuerfestsetzung vermindert wurde.

    Anders liegt der Fall, wenn der Sachverhalt im Vorfeld bereits addressiert wurde und der selbe Fehler erneut gemacht wird (ohne triftigen Grund) oder man sich offensichtlich gegen die Gesetzeslage stellt. Dann ist man recht fix in der Steuerhinterziehung und das betragsunabhängig. Je nach Laune der Prüfer wird dann eine Mitteilung an die Bustra geschickt, die sich dann darum kümmert (oder eben nicht).

    Insgesamt ist das Thema Steuerhinterziehung schon arg komplex und unterscheidet sich auch nach den Themengebieten erheblich. Bei der Ust ist man deutlich eher in einer Steuerhinterziehung drin als z.B. bei der KSt

  4. #1654
    Avatar von Rentner
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  5. #1655
    Avatar von DoubleSören
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    Zitat Zitat von DoubleSören Beitrag anzeigen
    Bei mir und meiner Frau kann für die Lohnsteuererklärung 2019 erstmals ein Kind berücksichtigt werden.
    Kann mir jemand auf die Schnelle sagen ob und wo wir durch das Baby etwas mehr aus der Erklärung herauskitzeln können?
    Ich versuche mein Glück nochmals
    Mein 1. Spiel im Stadion: SVW-BMG 3:0
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  6. #1656

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    Zitat Zitat von DoubleSören Beitrag anzeigen
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    Bei mir und meiner Frau kann für die Lohnsteuererklärung 2019 erstmals ein Kind berücksichtigt werden.
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    Lässt sich pauschal nicht sagen. Eine etwaige Steuererstattung hängt vom Einkommen ab. Sofern der Anspruch auf Kindergeld "günstiger" ist als die Ersparnis auf den Freibetrag, ändert sich nichts. Hat man die Grenze überschritten, gibts bissl was zurück. (Grenzen hab ich grad aber nicht im Kopf

  7. #1657
    Avatar von DoubleSören
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    Zitat Zitat von Dondiego Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von DoubleSören Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von DoubleSören Beitrag anzeigen
    Bei mir und meiner Frau kann für die Lohnsteuererklärung 2019 erstmals ein Kind berücksichtigt werden.
    Kann mir jemand auf die Schnelle sagen ob und wo wir durch das Baby etwas mehr aus der Erklärung herauskitzeln können?
    Ich versuche mein Glück nochmals
    Lässt sich pauschal nicht sagen. Eine etwaige Steuererstattung hängt vom Einkommen ab. Sofern der Anspruch auf Kindergeld "günstiger" ist als die Ersparnis auf den Freibetrag, ändert sich nichts. Hat man die Grenze überschritten, gibts bissl was zurück. (Grenzen hab ich grad aber nicht im Kopf
    Vielen Dank schon mal, aber Investitionen die man absetzen kann gibt es keine?
    Mein 1. Spiel im Stadion: SVW-BMG 3:0
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    1:0 2:0 Rufer 3:0 Neubarth
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  8. #1658

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    Zitat Zitat von DoubleSören Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Dondiego Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von DoubleSören Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von DoubleSören Beitrag anzeigen
    Bei mir und meiner Frau kann für die Lohnsteuererklärung 2019 erstmals ein Kind berücksichtigt werden.
    Kann mir jemand auf die Schnelle sagen ob und wo wir durch das Baby etwas mehr aus der Erklärung herauskitzeln können?
    Ich versuche mein Glück nochmals
    Lässt sich pauschal nicht sagen. Eine etwaige Steuererstattung hängt vom Einkommen ab. Sofern der Anspruch auf Kindergeld "günstiger" ist als die Ersparnis auf den Freibetrag, ändert sich nichts. Hat man die Grenze überschritten, gibts bissl was zurück. (Grenzen hab ich grad aber nicht im Kopf
    Vielen Dank schon mal, aber Investitionen die man absetzen kann gibt es keine?
    Das einzige was mit ad hoc einfällt bei Kindern ist Krippe/Kindergarten und Schule (Betreuung). Wird alles auf euch noch nicht zutreffen denke ich. Alles andere ist grundsätzlich nicht abzugsfähig (private Lebensführung)

  9. #1659
    Avatar von DoubleSören
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    okay, dann merke ich mir das schon mal für das nächste Jahr. Besten Dank!
    Mein 1. Spiel im Stadion: SVW-BMG 3:0
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  10. #1660
    Avatar von thoben
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    Dein Arbeitgeber kann dir als Gehaltserhöhung auch steuerfrei die Kitagebühren zahlen. Absetzen kann man nur 2/3 der Kosten und bis 4000€.

  11. #1661

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    Mein Steuerberater sagt immer „ Kinder kriegen ist steuerrechtlich ein privatvergnügen“

    Natürlich vereinfacht und überspitzt, aber bis auf die hier schon erwähnten betreuungskosten (exklusive Verpflegung!!!) ist das fast nix.

    Also auch nicht das Netflix-Abo zur Betreuung oder das Fahrrad als Arbeitsmaterial

  12. #1662
    Avatar von DoubleSören
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    Ich bin Beamter, da ist das so eine Sache mit Gehaltserhöhungen
    Mein 1. Spiel im Stadion: SVW-BMG 3:0
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  13. #1663

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    Dafür gibts ja die Zulagen für Ehe und Kinder als Beamter, damit man sich über die 3%+X Besoldungserhöhung neben dem automatischen Erfahrungsstufenaufstieg trösten kann.

  14. #1664
    Avatar von Wiesenlove
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  15. #1665
    Avatar von DoubleSören
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    Zitat Zitat von Sly Beitrag anzeigen
    Dafür gibts ja die Zulagen für Ehe und Kinder als Beamter, damit man sich über die 3%+X Besoldungserhöhung neben dem automatischen Erfahrungsstufenaufstieg trösten kann.
    Ganz Unrecht hast Du ja nicht, aber das ist doch nicht das Thema
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