Gegenüber wem soll da eine Verbindlichkeit bestehen?
Dem Kunden gegenüber (die Leistung auszuführen).
Bei unseren Bauleuten werden angeforderte und erhaltenen Anzahlung auf der Passivseite ausgewiesen, als Gegenstück bewertet man auf der Aktivseite ja die Teilfertigen Arbeiten bzw. Erzeugnisse daraus. Ob man das für die Eintrittskarten genauso handhabt, kp. Auf der anderen Seite werden aber ja vllt auch schon Kosten in 2018 für das Event angefallen sein..
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Was ist denn euer Geschäftszweck? Handelt ihr mit Tickets? Wenn ja bilanziert ihr die Tickets ja als Vorratsvermögen, dann müsst ihr die erhaltenden Anzahlungen als Verbindlichkeit zeigen oder offen von den Vorräten absetzen.
Seid ihr Veranstalter, dann mangelt es euch in diesem Punkt an Vorräten und könnt daher auch keine Verbindlichkeit oder offene Absetzung zeigen und müsst daher einen RAP bilden.
Grünkohfeldt
Danke euch. Wir handeln nicht mit Tickets und sind Veranstalter, wir haben bis auf Anschreiben und Plakate auch noch nichts ausgegeben für die Veranstaltung. Was gemüse im letzten Satz schreibt bringt es wohl auf den Punkt, mir erschien Verbindlichkeit auch immer falscher, je mehr ich drüber nachgedacht habe.
Werder zeigt die Einnahmen aus dem Dauerkartenverkauf übrigens auch als RAP.
Grünkohfeldt
Was auch richtig ist
"Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"
In der Jahressteuerbescheinigung meiner Bank steht "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden". Nun muss ich in meinem Steuerprogramm Angaben zur Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge dieser ausländischen thesaurierender Investmentfonds machen. Weder in der Jahressteuerbescheinigung noch in der Jahres-Erträgnisaufstellung ist hierzu ein Posten geführt. Auch die Ertragsabrechnungen des gesamten Steuerjahres haben hierzu nichts ergeben. Kann ich das dann mit 0€ angeben?
Ich vermute, ich habe mir irgendwann im Laufe des Steuerjahres einen solchen Fond zugelegt, nachdem er bereits thesauriert wurde.
Scholl: "Ich erkenne nichts."
Wenn die Depotbank den Hinweis mit drin hat, liegen im Regelfall die Erträge noch nicht vor, sodass keine ausgewiesen werden konnten.
Wenn diese vorlägen müsste irgendwas mit "ausl. thesarauriender Investmentfonds, ausschüttungsgleiche Erträge" dastehen und dahinter die entsprechenden Beträge.
Grundsätzlich musst Du in der Anlage KAP diese Erträge eintragen. Wenn Dir allerdings auch keine Bescheinigung vorliegt, weil schlicht noch nicht vorhanden, oder aber verlegt, kannst Du auch nix eintragen. Im Zweifel bekomsmt Du später ne Bescheinigung.
Letztlich wird die Besteuerung beim Verkauf der Anteile nachgeholt, sodass dem Fiskus faktisch nichts verloren geht, außer dem timelag.
Ergo, trag "0" ein wenn Du nix hast
Es geht aber nicht um die Steuererklärung für 2018, sondern ein früheres Jahr, oder?
Edit: Vielleicht hilft dir https://www.wertpapier-forum.de/topi...ds-versteuern/ weiter. Natürlich musst du erst mal ermitteln, wann du welchen Fonds gekauft hast.
Edit 2: Ne, da geht es offenbar nur um ausschüttende Fonds.
Geändert von BartS. (17.01.2019 um 21:52 Uhr)
Ja, es geht um 2016.
Danke euch!
Dachte ich mir. Seit letztem Jahr ist dieser K(r)ampf nämlich nicht mehr nötig, siehe https://www.test.de/Fondsbesteuerung...sen-5124267-0/
Haben heute noch mal einen Schwung geänderter Steuerbescheide bis 2012 reinbekommen, alle aufgrund der rückwirkend geänderten Regelung zu den Außergewöhnlichen Belastungen. Ich persönlich ebenfalls mit einem geänderten Jahr und 45,80€ zusätzlicher Erstattung.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Der Bank lagen zu diesem Zeitpunkt die Erträge noch nicht vor, so dass diese nicht ausgewiesen werden konnten.
Da müsste aber auch eine Liste der Investmentfonds sein, die betroffen sind. Über die dort angegebenen ISINs kannst du die Erträge und ggfs. Quellensteuern auf der Internetseite bundesanzeiger.de selbst ermitteln und eintragen.
Die ISIN ist nirgendwo aufgeführt. Da ich nach der thesaurierung gekauft habe, wäre die Recherche über Bundesanzeiger und die Angabe in der Steuererklärung aber mMn ohnehin nicht richtig.
Viele Fonds thesaurieren zum Geschäftsjahresende 31.12. und haben für die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen 4 Monate nach Geschäftsjahresende Zeit. Da Banken ihre Steuerbescheinigungen meistens vor April versenden, bist du in diesen Fällen eigenständig verpflichtet die Thesaurierungerträge über deine Steuererklärung zu melden.
Klar hat Dondiego recht, dass es nur eine zeitliche Verschiebung der Steuer ist, wenn du nichts einträgst. Je nach Summe und Haltedauer wird sich die Finanzverwaltung damit aber nicht lange zufrieden geben.
Wenn du die WKN/ISIN kennst, kann ich dir gerne Zeitpunkt und Höhe der etwaigen Erträge pro Anteil mitteilen. Ebenso die etwaig anrechenbaren Quellensteuern.