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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #1216
    Avatar von Kreuz-Ass
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    Dann hat man eben 5 Tage Urlaub nicht genommen. 230 Tage geht beim Finanzamt eigentlich immer durch.

    E.: In Niedersachen hat man in 2018 252 Arbeitstage. Ich habe 25 Tage Urlaub und werde mehr als 3 Tage nicht nehmen, schon ist man bei 230 und mehr.
    Geändert von Kreuz-Ass (08.06.2018 um 08:00 Uhr)
    Buffalo Right Seven Heaven

  2. #1217
    Avatar von Osnadame
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    Dann nimmst du aber im nächsten Jahr mehr, das ist doch nur ein hin- und hergeschiebe. Das Auszahlen von Urlaub ist ja bekanntlich nicht erlaubt .
    +++ No surprising news +++

  3. #1218
    Avatar von Kreuz-Ass
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    Natürlich, nur ist 230 Arbeitstage eben nichts total ungewöhnliches (bei mir lohnen sich die Fahrtkosten aber eh nicht, deswegen ist es egal).
    Buffalo Right Seven Heaven

  4. #1219

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    Zitat Zitat von Osnadame Beitrag anzeigen
    Dann nimmst du aber im nächsten Jahr mehr, das ist doch nur ein hin- und hergeschiebe. Das Auszahlen von Urlaub ist ja bekanntlich nicht erlaubt .
    Warum soll eine Urlaubsabgeltung nicht erlaubt sein?

    Edith: Frage hat sich erübrigt. Das aktuellste URteil des BAG kannte ich noch nicht....
    Geändert von Dondiego (08.06.2018 um 09:55 Uhr)

  5. #1220
    Avatar von nightcrawler
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    Mal zwei Fragen zwecks Steuerklasse nach Heirat und mit Blick aufs Kindergeld. Würde mich über Antwort freuen!

    Frage 1:
    Wenn ich das richtig verstehe, ist es am Jahresende egal, ob man als Eheleute Klassen IV/IV, III/V oder V/III hat. Nur unterjährig gibt es teils deutliche Unterschiede. Ist das wirklich richtig? Falls ja, versteht einer den Sinn dahinter? Ich kann mir einfach keinen Vorteil vorstellen, warum man das so kompliziert gestaltet. Schön, wenn man klassisch III/V mehr Geld monatlich bekommt, aber wenn mans am Jahresende wieder zurückzahlt, ists ja aufs Jahr gesehen Jacke wie Hose...

    Frage 2:
    Bei uns ist es so, dass er deutlich mehr verdient als sie. Er Angestellter, sie im öffentlichen Dienst. In den nächsten 2 Jahren soll das Thema Kinder angegangen werden. Sie möchte dann "klassisch" Elternzeit nehmen, er maximal 2 Monate. Da sich das Elterngeld wohl auf das Nettoeinkommen bezieht, scheint es sinnvoll zu sein, dass man unterjährig auf V/III wechselt, dh weniger verdienende Frau in Steuerklasse III.
    -> Ist das wirklich so oder gibt es einen Denkfehler? Als einzig möglicher Nachteil fällt mir ein, falls er arbeitslos wird, denn soweit ich weiß, bemisst sich das Arbeitslosengeld auch auf dem Nettoeinkommen.

    Danke!

  6. #1221
    Avatar von Kreuz-Ass
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    Antwort 1: Ja, es ist egal. Es gibt aber halt Leute, die das Geld immer sofort haben wollen/müssen und daher lieber später eine kleine Nachzahlung anstatt einer größeren Erstattung haben.

    Antwort 2: Kein Denkfehler.
    Buffalo Right Seven Heaven

  7. #1222
    Avatar von Bill
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    Beim Elterngeld vielleicht noch die Ergänzung, dass dieses auf maximal 1.800 EUR pro Monat beschränkt ist. Ggf. hat sich dadurch die Wahl der Steuerklassen ja auch erledigt.

  8. #1223
    Avatar von nightcrawler
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    Danke für die Antworten. Bei ihr ist es gehaltstechnisch so, dass man noch nicht an die Obergrenze kommt, insofern macht das Modell V/III offenbar Sinn. Fühlt sich trotzdem irgendwie nicht richtig an ;-)

  9. #1224
    Avatar von gemüsehändler
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    Ihr könntet noch prüfen, ob sie besonders hohe Werbekosten hat, die ihr sonst erst in der Steuererklärung geltend macht und diese schon als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte beantragt. Dadurch würde ihr Nettoeinkommen ebenefalls weiter steigen.
    Grünkohfeldt

  10. #1225
    Avatar von Seborted
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    Meine Frau und ich haben im März 2018 die Steuerklassen gewechselt zwecks Elterngeld. Wann dürften wir wieder in eine andere Steuerklasse wechseln? Im März 2019 oder schon zum Januar 2019?

  11. #1226
    Avatar von gemüsehändler
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    Einmalig im laufe des Kalenderjahres. Also schon im Januar.
    Grünkohfeldt

  12. #1227

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    Antrag kann im Januar gestellt werden und wird mit Wirkung zum 01. Februar auf die beantragten Steuerklassen umgestellt.

    Edit: Jetzt hatte ich das Fenster solang geöffnet, dass Gemüsehändler bereits die Frage beantwortet hat
    Geändert von Chupete (15.08.2018 um 10:30 Uhr)

  13. #1228
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von Chupete Beitrag anzeigen
    Antrag kann im Januar gestellt werden und wird mit Wirkung zum 01. Februar auf die beantragten Steuerklassen umgestellt.

    Edit: Jetzt hatte ich das Fenster solang geöffnet, dass Gemüsehändler bereits die Frage beantwortet hat
    Wenn der Antrag im Januar gestellt wird, dann müsste mMn auch rückwirkend zum 1. die Steuerklasse umgestellt.
    Grünkohfeldt

  14. #1229
    Avatar von Seborted
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe ich mir so auch schon gedacht, aber wollte noch einmal sichergehen.

  15. #1230

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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Chupete Beitrag anzeigen
    Antrag kann im Januar gestellt werden und wird mit Wirkung zum 01. Februar auf die beantragten Steuerklassen umgestellt.

    Edit: Jetzt hatte ich das Fenster solang geöffnet, dass Gemüsehändler bereits die Frage beantwortet hat
    Wenn der Antrag im Januar gestellt wird, dann müsste mMn auch rückwirkend zum 1. die Steuerklasse umgestellt.
    Ok. So war der Stand zumindest, als ich mich mal damit beschäftigen musste. Die Lohnsteuer ist aber sicher nicht mein Steckenpferd.
    In meinen veralteten LStR gibt es noch den Satz "Ein Steuerklassenwechsel darf frühestens mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats an erfolgen, der auf die Antragstellung folgt."

    Habe aber gesehen, dass der in den aktuellen LStR tatsächlich nicht mehr enthalten ist. Daher hast du wohl Recht, dass es bereits ab Januar umgestellt sein müsste.

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