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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #46

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Zitat Zitat von 7
    Unter was fallen Honorararbeiten? Selbständige Tätigkeit?
    Das kommt drauf an, was genau du machst.
    Honorararbeiten können theoretisch alles mögliche sein. Wenn du angemeldet bist, liegt wohl nahe, dass du entweder Einkünfte aus selbständiger Arbeit hast, etwa wenn du Architekt, Künstler, Anwalt, Arzt o.ä. bist, oder aber du bist Gewerbetreibender.
    Der Unterschied ist, dass du bei selbständiger Arbeit keine Gewerbesteuer zahlen musst.

  2. #47
    Avatar von brat-set
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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Zitat Zitat von StripForMoney
    Der Unterschied ist, dass du bei selbständiger Arbeit keine Gewerbesteuer zahlen musst.
    Etwas verwirrend dargestellt. Man kann auch selbständig einen Gewerbe betreiben (§15 II EStG). Würde hier eher mit freiberuflicher Tätigkeit oder sonstiger selbständiger Tätigkeit abgrenzen.
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  3. #48

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Zitat Zitat von brat-set
    Zitat Zitat von StripForMoney
    Der Unterschied ist, dass du bei selbständiger Arbeit keine Gewerbesteuer zahlen musst.
    Etwas verwirrend dargestellt. Man kann auch selbständig einen Gewerbe betreiben (§15 II EStG). Würde hier eher mit freiberuflicher Tätigkeit oder sonstiger selbständiger Tätigkeit abgrenzen.
    Selber verwirrend dargestellt.
    § 15 II stellt nämlich gerade die Priviligierung der selbständigen Arbeit fest. Jede selbständige Arbeit ist im Grunde eine Gewerbliche ("wenn weder [...] noch").

  4. #49
    Avatar von brat-set
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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum



    Du hast doch geschrieben, dass man bei selbständiger Tätigkeit keine Gewerbesteuer zahlen muss und das ist falsch.
    Anschliessend hast Du Freiberufler aufgezählt.

    Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen...
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  5. #50

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Zitat Zitat von brat-set


    Du hast doch geschrieben, dass man bei selbständiger Tätigkeit keine Gewerbesteuer zahlen muss und das ist falsch.
    Anschliessend hast Du Freiberufler aufgezählt.

    Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen...
    Du musst richtig lesen.
    Bei selbständiger Arbeit, nicht Tätigkeit. So heißt "Freiberufler" im Gesetzestext.

    "Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind [...]"

  6. #51
    Avatar von brat-set
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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Gott im Himmel...
    15 spricht von selbständiger "Betätigung". Wollte hier keine Korinthen kacken.

    Davon ab, fallen einige Anwälte (teilweise Insolvenzverwalter) und Ärzte unter die Gewerbesteuerpflicht, so dass man dies auch nicht pauschalieren kann.
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  7. #52
    Avatar von Skywalker
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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Im Steuerrecht kann man eigentlich nichts für "sicher" erklären, da sich alles durch einen anderen § aufheben oder verändern lässt.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  8. #53

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    @ brat-set:
    Nee.
    Anwälte nur, wenn sie Großkanzleien etc. sind. Dann erzielen sie aber auch keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern dann sind sie gewerblich tätig. Selbständige Arbeit (also Freiberufler, § 18) müssen keine Gewerbesteuer bezahlen. Das Urteil, dass die Verfassungsmäßigkeit bestätigt, kann ich dir gerne raussuchen.
    Mein Beitrag ist völlig richtig. Du hast, weil du dich verlesen hast, mich völlig umsonst von der Seite dumm angemacht und dabei den falschen erwischt. Das kann ja mal passieren. Fehler einsehen und gut ist.

    Edit: So, das Urteil, falls du mir nicht glaubst, dann vllt. dem: 1 BvL 2/04, BGBl 2008 I S. 1006

  9. #54
    Avatar von brat-set
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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    XI R 56/00 BFH zu Insolvenzverwalter.

    Naturgemäß erzielt dieser dann Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit...
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  10. #55

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Sag mal bist du blöd, oder so? Ich verlier echt langsam die Geduld.

    Wenn der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt, ist er Gewerbetreibender im Sinne von § 15 EStG. Dann erzielt er aber gerade keine Einkünfte aus § 18 (sog. Freiberufler/selbständige Arbeit). Ein Insolvenzverwalter ist auch nicht gleichzusetzen mit einem Anwalt. Denn als berufliche Voraussetzungen brauch man als Insolvenzverwalter nicht Volljurist sein. Deshalb fällt der Insolvenzverwalter auch nicht unter § 18. Wie weit willst du dich denn noch lächerlich machen? Ist doch jetzt mal gut.

  11. #56
    Avatar von brat-set
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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Schlecht gef***?

    Mehrfach für Volljuristen als Insolvenzverwalter bestätigt worden.
    Deshalb schrieb ich doch "Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit".

    Zitat Zitat von brat-set

    Naturgemäß erzielt dieser dann Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit...
    Auch teilweise angenommen für einen Kanzleiinhaber mit mehreren angestellten Fachanwälten.
    Deine Geduld interessiert mich im übrigen nicht. Genauso wenig wie Dein proletiges Gepöbel.
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  12. #57

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Zitat Zitat von brat-set
    Mehrfach für Volljuristen als Insolvenzverwalter bestätigt worden.
    Deshalb schrieb ich doch "Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit".
    Und dann ist an meinem Ausgangsbeitrag, den du mehrfach kritisiert hast, was genau falsch?

    Auch teilweise angenommen für einen Kanzleiinhaber mit mehreren angestellten Fachanwälten.
    Das ist bei Sozietäten strittig. Ansonsten siehe oben meine Erwähnung der Großkanzleien...

    Genauso wenig wie Dein proletiges Gepöbel.

    Sagt ausgerechnet derjenige, der hier die Welt darüber belehren wollte, dass Steuerpflichtige, die § 18er Einkünfte haben, gewerbesteuerpflichtig seien. Classic.

  13. #58
    Avatar von brat-set
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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Zitat Zitat von StripForMoney
    Sagt ausgerechnet derjenige, der hier die Welt darüber belehren wollte, dass Steuerpflichtige, die § 18er Einkünfte haben, gewerbesteuerpflichtig seien. Classic.
    Werden können. Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis. Gepöbelt habe ich zu keinem Zeitpunkt.

    Trink mal Baldrian und cool down. Welt belehren...was für ein Unsinn.
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  14. #59

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Na gut, dann tue ich das als Missverständnis ab. Denn es gibt in der Tat Ausnahmefälle, in denen trotz § 18 Einkünften Gewerbesteuer gezahlt werden kann. Freilich nicht in den von mir aufgelisteten Beispielen einer (Einzel-)Anwaltstätigkeit, eines Architekten, Künstlers etc., sondern nur bei katalogähnlichen Berufen. Die Grundregel, dass Steuerpflichtige der selbständigen Arbeit keine Gewerbesteuer bezahlen müssen, bleibt aber natürlich weiterhin bestehen, da es sich nur um wenige Einzelfälle handelt, die leider das Steuerrecht nur noch weiter durchlöchern und bei stringenter Rechtsprechung und Gesetzgebung so nicht existieren würden.
    Allerdings glaube ich dennoch, dass du da etwas nicht ganz richtig verstanden hast.
    Das Ganze hat nämlich gar nichts mit § 15 II zu tun. Ich weiß natürlich nicht, wie viel du mit Steuerrecht (beruflich?) zu tun hast, deswegen nicht als Belehrung verstehen : § 15 II definiert nur wann gewerbliche Einkünfte i.S.d. EStG vorliegen. Wann du also Einkünfte gem. § 15 I Nr. 1 erzielst. Dabei werden die im Grunde auch gewerblichen Tätigkeiten der Land und Forstwirtschaft und der selbständigen Arbeit ausgeklammert und priviligiert. Wenn du aber jetzt Freiberufler bist, z.B. Anwalt, hast du Einkünfte gem. § 18. Das schließt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 aus. Und dann zahlst du auch keine Gewerbesteuer.

    Wenn man das weiß, kommen deine ersten beiden Beiträge schon reichlich merkwürdig rüber. Also entweder du hast da was nicht ganz verstanden oder du hast mich falsch verstanden, bzw. falsch gelesen.

    Davon ab noch meine persönliche Meinung: Man sollte § 13 und § 18 genauso wie § 4 III endlich abschaffen. Am besten die GewSt. gleich mit. § 18 ist eine unglaublich schwammige Geschichte und dass der Heilpraktiker Freiberufler ist, der Apotheker nicht etc. ist teils doch sehr wilkürlich von BFH und BMF festgelegt. Leider bleibt die Abschaffung wohl Utopie, weil es schon an einer Neureglung der Finanzierung der Komunen scheitert und die sonstigen einzelnen Lobbygruppen, der priviligierten Berufsstände einer Abschaffung ziemlich effektiv entgegenwirken.

  15. #60

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    Re: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

    Leider geil.

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