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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #331
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Dann muss ich nochmal schauen was mich die Steuersoftware da gefragt hat ob ich das möchte. Vielleicht hab ich in dem Punkt auch Quatsch erzählt.
    Ich vermute ja...

    Die Steuerbescheinigungen werden ja gerade deshalb verschickt, damit der Bürger eine Beleg hat, den er beim Finanzamt einreichen kann.

    Edit: Es gibt übrigens auch Banken, wo man sie anfordern muss. Das habe ich bei Audi/VW Bank bisher aber nicht erlebt.

  2. #332
    Avatar von paetke
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    Zitat Zitat von Bax Beitrag anzeigen
    Hat jemand gerufen?

    Aaaalso, eigentlich ist schon alles gesagt worden: Die Bank führt Abgeltungssteuer (fix 25% + SolZ) ab. Dafür erstellt sie dir eine Jahressteuerbescheinigung. Die kommt bei einigen Instituten mit dem Jahreskontoauszug, keine Ahnung wie das bei Audi/VW läuft.

    Grundsätzlich kannst du alles, was in diesen Bescheinigungen steht gefahrlos in der Steuererklärung angeben, da steht sogar drauf, in welches Feld du was im Einzelnen angeben musst. Du kannst dann in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben, dass das Finanzamt die günstigste Variante prüfen und anwenden soll, d. h. das FA rechnet aus, ob du mit dem 25% besser dran bist oder mit deinem eigenen Einkommensteuersatz.

    Fehlende Bescheinigungen forderst du von der Bank an. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass man den umgekehrten Elsterdatenstrom gehen kann und die Daten als Anwender abrufen kann. Kenne keine Profisoftware, die ein entsprechendes Modul anbietet.

    Der einzige Haken: Wenn du eine Anlage KAP abgibst mit der Günstigerprüfung, prüft das FA alle Kapitaleinkünfte, egal ob du sie erklärt hast oder ob die Banken sie hinterrücks gemeldet haben. Solltest du also zu viele Freistellungsaufträge erteilt haben, merken die das dann. Solange du aber alles in der Steuererklärung angibst, ist denen die Höhe der Freibeträge auch nicht so wichtig, wird dann ja alles ausgebügelt.

    Ich habe auch noch ein Konto bei der Bank of Scotland mit 50€ drauf. Die Steuern dürften den Aufwand kaum wert sein, dies ebenfalls einzutragen. Kriege ich Ärger, wenn ich das dann nicht aufführe?

  3. #333
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen

    Ich habe auch noch ein Konto bei der Bank of Scotland mit 50€ drauf. Die Steuern dürften den Aufwand kaum wert sein, dies ebenfalls einzutragen. Kriege ich Ärger, wenn ich das dann nicht aufführe?
    Wenn dir dadurch ein Nachteil entsteht, nicht.

  4. #334
    Avatar von paetke
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    Die werden/müssen doch auch Steuern abführen. Von daher wäre es für mich zum Nachteil, würde ich behaupten.

  5. #335
    Avatar von East Clintwood
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    Wie isn das jetzt eigentlich mit Studienbeiträgen? Ansetzbar oder nicht? Überall steht was anderes...

    Als Zehntsemester habe ich seit 2009 5.000 Studienbeiträge bezahlt... und ich kann ja noch rückwirkend bis einschließlich 2010 meine Steuererklärung abgeben.

  6. #336
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Die werden/müssen doch auch Steuern abführen. Von daher wäre es für mich zum Nachteil, würde ich behaupten.
    Genau.

  7. #337
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von East Clintwood Beitrag anzeigen
    Wie isn das jetzt eigentlich mit Studienbeiträgen? Ansetzbar oder nicht? Überall steht was anderes...

    Als Zehntsemester habe ich seit 2009 5.000 Studienbeiträge bezahlt... und ich kann ja noch rückwirkend bis einschließlich 2010 meine Steuererklärung abgeben.

    Das alles entscheidende ist, ob du bereits vorher eine Ausbildung abgeschlossen hast. Wenn nein, dann ist dein Studium Erstausbildung und du kannst jährlich bis zu 6000€ als Sonderausgabe geltend machen. Das hilft dir allerdings nur wenn du das im gleichen ! Jahr mit Einkünften verrechnen kannst.

    Hats du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen (Ausbildung,Bachelorstudium), dann ist alles was danach kommt steuerlich eine Weiterbildung und damit Werbungskosten. Dadurch kannst du wenn du keine Einkünfte hast Verluste erzielen, die vortragen kannst und zuküntig mit Einkünften verrechnen kannst. Du kannst auch dann ziemlich viel steuerlich absetzen, von der Fahrt zur Lerngruppe, über Kopien bis zu Studienbeiträgen.

  8. #338
    Avatar von East Clintwood
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    Okay, ich habe vorher 'ne Ausbildung absolviert.

    Dann kann ich also alle Kosten für das Bachelor- und Masterstudium als Werbungskosten ansetzen? Schön. Habe aber leider keine Belege für Bücher etc. aufbewahrt.

    Kann ich dann auch den Weg zur Uni als Werbungskosten ansetzen? Da kommt dann ja einiges zusammen, da ich offiziell 40 km von der Uni weg gewohnt habe...

  9. #339
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von East Clintwood Beitrag anzeigen
    Okay, ich habe vorher 'ne Ausbildung absolviert.

    Dann kann ich also alle Kosten für das Bachelor- und Masterstudium als Werbungskosten ansetzen? Schön. Habe aber leider keine Belege für Bücher etc. aufbewahrt.

    Kann ich dann auch den Weg zur Uni als Werbungskosten ansetzen? Da kommt dann ja einiges zusammen, da ich offiziell 40 km von der Uni weg gewohnt habe...
    Ja

    Den Kauf des Computers, Druckers etc. nicht vergessen, Kosten für Exkursionen, Studienkreditzinsen usw. usw.

  10. #340
    Avatar von svw-checker2
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    So Endspurt, daher nochmal ein paar Fragen:

    Und wo geb ich die Umzugskosten nun an? Bei den Werbungskosten?

    Stimmt es dass nur zwei Fahrten zu Besichtigungsterminen angerechnet werden können?

    Muss ich VL irgendwo angeben, oder reicht es einfach den VL-Ausdruck der Bausparkasse beizulegen?

  11. #341
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von svw-checker2 Beitrag anzeigen
    So Endspurt, daher nochmal ein paar Fragen:

    Und wo geb ich die Umzugskosten nun an? Bei den Werbungskosten?

    Stimmt es dass nur zwei Fahrten zu Besichtigungsterminen angerechnet werden können?

    Muss ich VL irgendwo angeben, oder reicht es einfach den VL-Ausdruck der Bausparkasse beizulegen?
    Ja
    Ja
    Ja bei Anlage N musst du angeben wie viele VL- Ausdrucke du abgibst.

  12. #342
    Avatar von svw-checker2
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    Danke.
    Schreib ich dann einfach die zwei Fahrten auf km x 0,30 € und rechne so die Kosten für die Fahrten aus?

    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Ja bei Anlage N musst du angeben wie viele VL- Ausdrucke du abgibst.
    Also entweder bin ich blind oder zu müde. Aber ich find das nirgends.

  13. #343

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    Du bist aber sicherlich auch früh morgens los gefahren und bist erst spät abends von der Besichtigung zurückgekommen, oder? Stichpunkt: Verpflegungsmehraufwand.

  14. #344
    Avatar von svw-checker2
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    Zitat Zitat von teutates Beitrag anzeigen
    Du bist aber sicherlich auch früh morgens los gefahren und bist erst spät abends von der Besichtigung zurückgekommen, oder? Stichpunkt: Verpflegungsmehraufwand.
    Eher nachmittags bis nachts. Aber guter Tipp. Wie / Wo geb ich das an?

  15. #345
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von svw-checker2 Beitrag anzeigen
    Danke.
    Schreib ich dann einfach die zwei Fahrten auf km x 0,30 € und rechne so die Kosten für die Fahrten aus?

    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Ja bei Anlage N musst du angeben wie viele VL- Ausdrucke du abgibst.
    Also entweder bin ich blind oder zu müde. Aber ich find das nirgends.
    Das wurde scheinbar geändert, meine kurze Recherche sagt das scheinbar der Wisch von der Bank reicht. Bax wird dir das beantworten können.

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