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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #2206
    Avatar von Con182
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    Zitat Zitat von In5anity Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von nightcrawler Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens kannst Du insgesamt nur auswählen ob Du die HO Pauschale nimmst oder die Entfernungspauschale. Du kannst mE nicht beides auswählen dh du könntest nicht angeben z. 110 Tage HO Pauschale und gleichzeitig 110 Tage Entfernungspauschale. Verstehe den Sinn nicht ganz, aber so ist es trotzdem.
    Nee, du kannst definitiv beides auswählen. Nur halt in Summe nicht mehr als die gearbeiteten Tage.
    So ist es. Du gibst die tatsächlichen Arbeitstage an deiner ersten Tätigkeitsstätte an und die Tage, an denen du HO gemacht hast, hierfür kriegst du dann die Pauschale. Gestern kam mein Bescheid, hatte diesmal einen Dienstleister für 40 EUR gewählt, da ich a) dachte es dauert sehr lange dieses Jahr wegen dem Grundsteuergedöns und b) weil mir Elster nur knapp 100 EUR ausgerechnet hat und die tatsächliche Erstattung nun gut 450 EUR mehr war.

    P.S.: Als ich vor 8-9 Jahren Leiharbeiter war, musste ich sämtliche Fahrten vom AG bescheinigen lassen bzw. die Anwesenheitstage und Zeit, da du hier Reisekosten beantragen kanns und Spesen für die ersten 3 Monate, da nicht erste Tätigkeitsstätte. Ich würde bei den Tagen generell nie falsche Angaben machen, wenns zur Überprüfung kommt dann kann es dumm ausgehen......
    Geändert von Con182 (18.04.2023 um 07:50 Uhr)

  2. #2207

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    Stichwort Kinderbetreuung. Kann ich die Kosten für die Ganztagsschule (ohne Essen natürlich) und Ferienbetreuungskosten oder zusätzliches Arbeitsmaterial für die Schülerin angeben?
    Geändert von Neddy (03.06.2023 um 22:00 Uhr)
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  3. #2208
    Avatar von Radfahrer
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    Moin
    Darf man eigentlich den Freistellungsauftrag mehrmals innerhalb eines Jahres ändern?

  4. #2209
    Avatar von Illywhacker
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    Dürfte kein Problem sein, solange du ihn nur einmal nutzt!

  5. #2210
    Avatar von Illywhacker
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    Zitat Zitat von Neddy Beitrag anzeigen
    Stichwort Kinderbetreuung. Kann ich die Kosten für die Ganztagsschule (ohne Essen natürlich) und Ferienbetreuungskosten oder zusätzliches Arbeitsmaterial für die Schülerin angeben?
    Arbeitsmaterial nein, Betreuung ja, Schule kommt drauf an! Schulgeld ist nur für staatlich anerkannte Ergänzungsschulen abziehbar!

  6. #2211
    Avatar von Radfahrer
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    Zitat Zitat von Illywhacker Beitrag anzeigen
    Dürfte kein Problem sein, solange du ihn nur einmal nutzt!
    Danke.
    Ja, er ist sogar noch unbenutzt. Hatte ihn erst vor Kurzem erteilt, aber jetzt doch andere Pläne.

  7. #2212

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    Meine Frau ist Standesbeamtin und hat nun, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit, private Anfragen für freie Trauungen.
    Evtl. könnte es also darauf hinauslaufen, dass sie einige freie Trauungen im Jahr hält. (Bei Interesse = PN )
    Umsätze vielleicht 2-5.000 EUR / Jahr.

    Gilt das noch als "Liebhaberei" und es ist steuerlich evtl. gar nichts zu beachten?

    Sofern eine Anmeldung nötig wäre, käme gem. Gerichtsurteilen zu einer Trauerrednerin wohl eine freiberufliche Anerkennung in Frage
    (https://www.existenzgruender.de/Shar...aetigkeit.html)

    In diesem Fall versteht ich das so, dass sie bei einer Anerkennung als Freiberuflerin lediglich eine Einnahmeüberschussrechnung vorlegen muss?

    Aufwand im Sinne von Investitionen entsteht ja kaum (max. 1 Laptop / Tablet, ), so dass ja recht schnell ein Einnahmenüberschuss entstehen dürfte.

    Gilt hierfür dann die Freigenze von 10.908 EUR gem. § 32 a Einkommenssteuergesetz ? Das heißt, der Gewinn bis zu dieser Grenze wird gar nicht versteuert?
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  8. #2213
    Avatar von PerRoentved
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    Nach meinem Verständnis bezieht sich §32a auf das gesamte zu versteuernde Einkommen, also nicht nach Haupt- und Nebentätigkeit aufgesplittet - also: Nein. Und: Als Beamtin sollte sie sich die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit erteilen lassen, ansonsten könnte die Tätigkeit ein dienstrechtlicher Verstoß sein.
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  9. #2214
    Avatar von Skywalker
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    Genau, die 10.908€ ist der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer und hat nichts mit der EÜR als Traurednerin zutun. Liebhaberei ist es auch nicht, da eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und vermutlich auch jedes Jahr ein Gewinn erzielt wird, da einfach keine Kosten anfallen. (Einmalige Anschaffung Laptop/Tablet + ein paar Fahrtkosten)
    Geändert von Skywalker (19.08.2023 um 18:55 Uhr)
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  10. #2215
    Avatar von Werner Bremen
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    Moin,

    ich bin wirklich krankhafter Steuererklärungshasser. Ich bekomme wirklich schon körperliche Symptome wenn es um das Thema geht und ich kann das alles überhaupt gar nicht. Schaffe es auch nicht meine Dokumente zu sortieren und den ganzen kram. Wie auch immer. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Da wir im letzten Jahr so viel Nachzahlen mussten, haben wir extra unsere Steuerklassen wieder zurück IV und IV gewechselt, in der Hoffnung, dann zwar im Monat weniger Geld zur Verfügung, aber wenigstens bei der Steuererklärung nicht wieder diesen Stress zu haben. Jetzt hab ich mal die ganzen Daten die ich so finden konnte für das Steuerjahr 2022 eingegeben und wir haben schon wieder über 500€ die wir nachzahlen müssten. Keine Ahnung woran das liegt.
    Aber: Müssen wir die Steuererklärung überhaupt machen? Wir haben sie halt irgendwie immer mehr schlecht als recht gemacht und meistens gab es n paar hundert Euro zurück, aber seit meine Frau nach den Kindern wieder arbeitet eben nicht mehr. Aber ich hab jetzt irgendwo gelesen, dass es nur folgende Leute machen müssen,
    - Ehepaare mit den Steuerklassen III und V oder IV-Faktor und IV-Faktor
    - Lohn von mehreren Arbeitgebern
    - vom Finanzamt eingetragene Freibeträge
    - außerordentliche Einkünfte (etwa eine Abfindung)
    - Erhalt von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld) über 410 Euro neben dem Gehalt
    - Geschiedene, die wieder heiraten
    - Verlustvortrag aus Vorjahren

    Bei dem letzten Punkt habe ich keine Ahnung was das bedeutet. Aber alles andere trifft mMn nicht auf uns zu. Bekämen wir irgendwann Bescheid wenn wir es ab jetzt einfach lassen und doch eine hätten machen sollten? Oder addieren sich da einfach nur immer die Strafgebühren ins unendliche?

    Ich hoffe hier kennt sich irgendjemand so ein bisschen mit diesem Thema aus und kann mir helfen.
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  11. #2216
    Avatar von Linsanity
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    Wenn es dir körperlich so zusetzt. Warum lässt du dir nicht von der lohnsteuerhilfe oder so beistehen? Die haben Ahnung und sind nicht teuer. Letztendlich musst du bei 4/4 nicht abgeben. Ich wette aber meinen Arsch drauf, dass das Finanzamt dies anfordern wird.
    "Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"

  12. #2217
    Avatar von Werner Bremen
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    Zitat Zitat von Linsanity Beitrag anzeigen
    Wenn es dir körperlich so zusetzt. Warum lässt du dir nicht von der lohnsteuerhilfe oder so beistehen? Die haben Ahnung und sind nicht teuer. Letztendlich musst du bei 4/4 nicht abgeben. Ich wette aber meinen Arsch drauf, dass das Finanzamt dies anfordern wird.
    Ach so, aber ich könnte mich jetzt erstmal zurücklehnen und der Dinge harren die da kommen?
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  13. #2218
    Avatar von Linsanity
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    Wenn du wirklich 4/4 ohne Faktor bist und sonst auch nicht verpflichtet bist, kannst du die Sache aussitzen jap.
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  14. #2219

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    Zitat Zitat von Linsanity Beitrag anzeigen
    Wenn du wirklich 4/4 ohne Faktor bist und sonst auch nicht verpflichtet bist, kannst du die Sache aussitzen jap.
    Dann kommt aber auch keine Nachzahlung raus. Vielleicht habt ihr doch das Faktorverfahren gewählt? Oder ihr habt zusätzliche Einkünfte, die natürlich zur Steuererklärung verpflichten? Oder ihr hattet noch das ganze Jahr 4/4?
    Oder du hast dich beim Eintragen vertippt.

  15. #2220
    Avatar von Linsanity
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    Kann schon passieren. Die Komponente AG arbeitet ja nicht immer fehlerfrei..
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