Ah, okay. War mir nicht ganz klar.
Ah, okay. War mir nicht ganz klar.
Geändert von uli's Fuß (09.01.2014 um 15:20 Uhr)
Beides
Also, ich finde, dass man für ca. anderthalb bis zwei Stunden Mühe einen mittleren vierstelligen Euro-Betrag nicht verschmähen sollte.
Den Stundensatz könnte ich wohl dauerhaft gern auf der Arbeit haben...
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!
Naja, den bekommt aber auch wohl nur in den seltensten Fällen, wenn sich im vergangenen Jahr etwas grundlegendes geändert oder man eine überraschende Möglichkeit gefunden hat, etwas steuerlich in Abzug bringen zu können.
Hiding on the backstreets
selbst für 500 EUR Rückerstattung sind 2 Stunden Aufwand zu verkrafte.
Ist zwar nicht ganz so viel, wie mein Stundensatz auffer Maloche, aber ich verbuche die Differenz als Spende an den Staat
It's more fun when you don't give a fuck
Dieser Betrag im kleinen vierstelligen Bereich ergab sich auch während des dualen Studiums sprich der Ausbildung, da ich die doppelte Haushaltsführung und pendeln sowohl zum Zweitwohnsitz als auch im Praktikum ansetzen konnte. Jetzt bleibt rein nichts, was sonderlich was bringen würde. Sprich kein Eigentum, Kein Pendeln, keine Berufsgruppe, der ein Arbeitszimmer zustehen würde, keine Handwerkeraufträge...mir fällt nicht viel ein, dass die Mühe lohnen würde.
dann kauf dir ne Wohnung weit weg vom Arbeitsplatz.
It's more fun when you don't give a fuck
Pssst: kleiner Tipp!
Selbst der worum.e.V.-Vereinsbeitrag ist absetzbar.
Also - Mitglied werden!!!
@uli's füßin:
Was heißt hier "kein Pendeln" - arbeitest Du daheim? Oder etwa gar nicht?!
Keine Portogebühren, kein Telefon? Keine wie auch immer geartete Versicherung (BU, Privat-HP, KFZ und ähnliches)?
Es gibt sogar einen Pauschalbetrag von 1000 € für Arbeits- oder Lehrmittel, den Du ohne Nachweis beim FA geltend machen kannst.
An Deiner Stelle würde ich drüber nachdenken, ob Deine "Faulheit" Dich nicht doch 'n Haufen Geld kostet...
Geändert von hans koschnick (09.01.2014 um 17:22 Uhr)
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
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Das ist natürlich auch eine Idee... Allerdings halte ich den Kauf einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentümern auch für ein wenig anstrengend, in einem Haus allein habe ich Angst, bleibt also nur der Kauf eines Mehrfamilienhauses, damit dann zumindest mal die Eigentümerversammlungen wegfallen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das mal zum Einstieg. Ich dachte nämlich, dass ich nicht verpflichtet bin eine Steuererklärung abzugeben. Mache ich trotzdem, weil es sich lohnt.
Nun aber das Problem:
Ich sitze gerade an der für 2012 (war da irgendwie sehr faul, obwohl ich schon kurz im Januar '13 begonnen habe). Da ich mich die letzten Wochen mal wieder mehr mit Finanzen beschäftigt habe, fällt mir heute auf, dass ich wohl aufgrund der bösen "ausländischen Thesaurierer" eine Erklärung abgeben muss. Und dementsprechend zu spät dran bin (selbst im Falle, ich würde mir helfen lassen).
Die Erträge um die es geht sind eher Peanuts und es ist noch "genug Platz im Freistellungsauftrag". Aber das spielt vermutlich keine Rolle, will nur die Größenordnung verdeutlichen.
Und nun?
Einfach vollständige Erklärung abgeben? Vorher schildern, dass man etwas falsch gemacht hat und weiteres Vorgehen absprechen? Es kommt nämlich hinzu, dass genau aus diesem Grund die Erklärungen davor wohl auch nicht vollständig waren.
Wurdest du denn schon vom Finanzamt ermahnt endlich abzugeben? Wer einmal verpflichtet war eine Einkommensteuer abzugeben bleibt das sein Leben lang, selbst wenn er eigentlich nur eine Lohnsteuererklärung abgeben müsste die keinem Zwang unterliegt.
Das noch nicht. Aber mit der Einschränkung, dass ich wohl nicht alles richtig gemacht habe, war ich ja auch nicht verpflichtet. Zumindest aus Sicht des Finanzamts.
Nun ja, ich werde wohl nicht umhin kommen da mal vorstellig zu werden.
Wenn du sicher bist unterhalb der Freibeträge zu sein brauchst du keine Einkommensteuererklärung abzugeben imho. Bin allerdings nicht der Spezialist für so etwas, sondern kenne das nur als Kassenwart des Worum e.V.
Wenn du einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast musst du das immer machen, daher würd ich da auf die Experten hier warten.
E: Hab editiert bevor Kosch mir wieder erzählt dass man brauchen nicht ohne "zu" benutzen darf.
Geändert von Bierstandszene (12.01.2014 um 22:48 Uhr)
Auf welcher Grundlage denn? Auch dort wird doch bei Verkauf automatisch Abgeltungssteuer fällig - entweder in Höhe der korrekten Summe oder, wenn der Jahresgewinn des Fonds noch nicht von der Fondsgesellschaft gemeldet wurde, in Form einer Pauschalversteuerung. Oder hat der Fonds so viel Gewinn abgeworfen, dass die Pauschalbesteuerung zu gering war? Dann könnte ich es nachvollziehen (bin auch kein Experte, da ich Fonds nicht mag , aber so meine Kenntnis).
Geändert von BartS. (12.01.2014 um 23:02 Uhr)