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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #1906
    Avatar von 1987
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    Ich fürchte ich habe einen Riesen Fehler begangen, vielleicht hat hier jemand Ahnung und kann mir sagen, ob das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?

    Ich habe - wie jedes Jahr - die Steuererklärung über Elster Online gemacht und am 5. Mai meinen Steuerbescheid bekommen. Im Ergebnis stand eine Nachzahlung von ein paar hundert Euro.

    Wir haben letztes Jahr unseren Garten komplett neu anlegen lassen (fünfstelliger Betrag, davon ein nicht unerheblicher Teil für Arbeitsleistungen). Dummerweise habe ich total versäumt, dass ich hierfür Aufwendungen für Handwerkerleistungen und/oder für haushaltsnahe Dienstleistungen hätte absetzen können.

    Habe ich eine Möglichkeit, diese Aufwendungen noch geltend zu machen, oder habe ich Pech gehabt, da mein ESt-Bescheid rechtskräftig geworden ist?

  2. #1907
    Avatar von Linsanity
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    Ich vermute die Frist ist leider abgelaufen...
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  3. #1908

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    Zitat Zitat von 1987 Beitrag anzeigen
    Ich fürchte ich habe einen Riesen Fehler begangen, vielleicht hat hier jemand Ahnung und kann mir sagen, ob das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?

    Ich habe - wie jedes Jahr - die Steuererklärung über Elster Online gemacht und am 5. Mai meinen Steuerbescheid bekommen. Im Ergebnis stand eine Nachzahlung von ein paar hundert Euro.

    Wir haben letztes Jahr unseren Garten komplett neu anlegen lassen (fünfstelliger Betrag, davon ein nicht unerheblicher Teil für Arbeitsleistungen). Dummerweise habe ich total versäumt, dass ich hierfür Aufwendungen für Handwerkerleistungen und/oder für haushaltsnahe Dienstleistungen hätte absetzen können.

    Habe ich eine Möglichkeit, diese Aufwendungen noch geltend zu machen, oder habe ich Pech gehabt, da mein ESt-Bescheid rechtskräftig geworden ist?
    Eventuell steht der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO.
    Ansonsten ist der Bescheid leider bestandskräftig und du wirst da nichts mehr machen können.

  4. #1909
    Avatar von 1987
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    Wie erfahre ich denn, ob der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht?

  5. #1910

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    Zitat Zitat von 1987 Beitrag anzeigen
    Wie erfahre ich denn, ob der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht?
    Muss irgendwo auf der ersten Seite relativ weit oben stehen...ansonsten steht der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

  6. #1911
    Avatar von 1987
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    Oben drüber steht: Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig. Allerdings steht da nix vom Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO.

  7. #1912

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    Zitat Zitat von 1987 Beitrag anzeigen
    Oben drüber steht: Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig. Allerdings steht da nix vom Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO.
    Dann sieht es schlecht aus

  8. #1913
    Avatar von 1987
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    Trotzdem danke!

  9. #1914
    Avatar von Rentner
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    Du hast eine Einspruchsfrist von einem Monat, ist im Bescheid auch dargelegt. Das würde ich machen, eventuell vorher mit dem Finanzamt sprechen, da es wohl auch möglich ist nur einzelne Punkte zu ändern.

    Edit: Achso steht ja da vom 5.Mai, dann ist wohl nix.
    mehrgewichtig
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  10. #1915

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    Hast Du die Einspruchsfrist versäumt, kann ein »Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand« helfen. Die Einspruchsfrist muss aber unverschuldet versäumt worden sein. Ist auch nicht leicht.

    Link: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_256394.html

  11. #1916

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    Falls es beruhigt: du hättest ja als Privatperson eh nur einen kleine Teil geltend machen können.
    Geändert von jansens (16.06.2021 um 11:00 Uhr)

  12. #1917
    Avatar von Johnboy
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    Bisschen spät dran mit der Steuererklärung, aber kam mir gerade in den Sinn bevor ich es fertig mach:

    Wie viele andere war ich letztes Jahr teilweise auch im HomeOffice, allerdings nie in komplett. Das war immer im Wechsel.

    Im Frühjahr letztes war es noch jeden zweiten Tag HomeOffice, und in der Herbst/Winterwelle war ich jeden Tag vormittags im HomeOffice am eigenen PC und Nachmittags im Büro bis zuletzt. Nur der Freitag, an dem nur n halber Tag ist, war es im Wechsel mit meiner Bürokollegin, so dass ich nur jeden zweiten Freitag ins Büro musste.

    Wie setze ich dass denn nun am besten steuerlich ab? Einerseits hab ich die normalen Werbungskosten über den Arbeitsweg, den ich zumindest im Herbst/Winter nahezu jeden Tag gefahren bin, andererseits hab ja auch "Kosten" für HomeOffice. Geht überhaupt beides?
    Meine was gelesen zu haben, dass es nicht geht.

    Und im September hab ich mir einen neuen PC angeschafft für rd. 750 € (hauptsächlich zum zocken), der sich natürlich auch wunderbar fürs HomeOffice dann nutzen ließ. Lässt sich da was rausholen?
    And I know that I can fight, or I can let the lion win
    I begin to assemble what weapons I can find
    Cause sometimes to stay alive you gotta kill your mind.

    Sometimes quiet is violent!

  13. #1918
    Avatar von Linsanity
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    Die Homeoffice-Pauschale ist nicht ansetzbar wenn du dennoch halbtags im Büro warst.
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  14. #1919
    Avatar von Timbeaux
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    Moin zusammen, kann jemand sagen wie lohnenswert es ist einen Nebenwohnsitz anzumelden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen?

    Parameter:

    - Nicht verheiratet
    - Alleiniger Umzug aus beruflichen Gründen 500km entfernt (Situation gilt voraussichtlich für ca 1 Jahr)
    - jetzige Wohnung wird gehalten und ich werde an vielen Wochenenden wegen sowie Schulferien dort sein
    - gemeinsames Kind
    - dort Zimmer in Hausgemeinschaft

    Wäre froh, wenn ich über die Steuererklärung so ein bisschen was reinholen könnte.

    Merci!
    Wrannjesch: "slightly ♥'ing TMBX :beer:"

  15. #1920
    Avatar von Linsanity
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    Du musst an deinem Hauptwohnsitz einen eigenen Haushalt bestreiten und mindestens 10% der Kosten dort tragen. Ist dein Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnsitz?(Belege mit Fahrtenbuch etc.) Wohnung am Zweitwohnsitz sollte i.d.r. nicht zu groß sein.

    Wenn du all dies bejahen kannst, dürfte der Zweitwohnsitz beim Finanzamt genehmigt werden.
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