Maßgeblich sind die Anschaffungskosten und das ist der Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderung + Anschaffungsnebenkosten.
Maßgeblich sind die Anschaffungskosten und das ist der Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderung + Anschaffungsnebenkosten.
Ich habe mal eine Frage an euch Experten:
Meine Freundin hatte ein Kleinunternehmen, das sie zum Ende des Jahres 2019 aufgegeben hat. Nun hatte sie ein paar Wirtschaftsgüter in der laufenden Abschreibung, die alle mit Ende des Jahres als Privatentnahme aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind (weil es keinen Betrieb mehr gibt), was in der Steuersoftware (Taxman) entsprechend vermerkt wurde. Der Restwert dieser Güter wird in der Betriebsausgaben-Übersicht als "Restbuchwert ausgeschiedener Anlagegüter" aufgeführt. Ist das damit hinreichend ausgeführt oder muss sie den Betrag noch irgendwo gesondert auflisten (etwa unter "Veräußerungsgewinne" o. ä.)?
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Hinweis: Grundsätzlich müsste eine Aufgabebilanz zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe erstellt werden, zum Teil wird auf die Aufforderung der Erstellung dieser finanzamtsseitig verzichtet.
Die Entnahme wirkt sich steuerlich wie ein "Verkauf an sich selbst" aus. Das heißt, dem Buchwertabgang als Betriebsausgabe steht die Entnahme (zum gemeinen, also - vereinfacht - Marktwert) als Betriebseinnahme entgegen.
Aus allen diesen Vorgängen im Rahmen der Betriebsaufgabe ist ein Aufgabegewinn oder -verlust zu ermitteln. Für die Versteuerung eines Aufgabegewinns bestehen - zum Teil lebenseinmalige - Steuerbegünstigungen.
Das ist alles im Kleinkleinbereich, wird sich auf den Einkommenssteuerbetrag nicht groß auswirken, der dürfte bei Null liegen. (Alles im kleinen vierstelligen Bereich, auch der Jahresumsatz.) Aber danke für die Info.
{Meta Male}
„Der Mensch braucht wenig und auch das nicht lange.“ - Edward Young (1683-1765)
„Das Wort verwundet leichter, als es heilt.“ -J. W. v. Goethe (1749-1832)
Da hier ja auch einige Fachmitarbeiter im Thread unterwegs sind. Wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit den Corona Übrbrückungshilfen und dem ganzen Antragswesen? Wir warten seit geschlagenen 4 Wochen auf die PIN-Briefe um überhaupt erstmal nen antrag stellen zu können (letztlich hat sich doch nen Unternehmen gefunden was Hilfe in Anspruch nehmen kann...)
Ich bin selber dafür nicht zuständig aber mwn läuft die Antragsperiode für die I. Phase doch noch bis Anfang Oktober. Haben aber eh keinen Mandanten, der wirklich für Hilfen in Betracht kommt.
"Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"
Unser Stammrestaurant beim Büro hat sich als antragsberechtigt herausgestellt als wir beim Warten mit dem Inhaber geschnackt haben. Jetzt wollten wir denen halt recht "unbürokratisch" helfen, allerdings ist der Prozess schon arg langwierig und ätzend...
Ich hätte eine Frage zur Schenkungssteuer. Ist hier jemand vom Fach, dem ich Mal eine PN dazu schreiben darf?
Fachleute haben wir hier genug
Kannst mir ja mal eine PN schicken.
Hello!
Wir brauchen ne einfach zu bedienende Software (möglichst Apple konform) mit der wir unsere Steuererklärung machen können. Jemand nen Tipp?
@dudu
Wie wärs mit arbeitnehmerkammer Bremen?
Steuersparerklärung von Akadrmischer Arbeitskreis, oder so hab ich mal benutzt, das fand ich recht einfach zu bedienen, gab es auch für Mac.
Jetzt nutz ich Steuerberater.