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Thema: STEUERERKLÄRUNG und alles drumherum

  1. #1786
    Avatar von gemüsehändler
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    Es gibt halt viele Bereich die nicht eindeutig sind und daher nicht bewusst falsch wenn man sie anders auslegt. Wenn du den exakt gleichen Sachverhalt aber immer wieder anders auslegst ohne das du du vorher dich mit deiner Meinung durchgesetzt hast, dann läufst du in eine Steuerhinterziehungen. Das wird auch ganz klar von BP so kommuniziert.
    Grünkohfeldt

  2. #1787
    Avatar von Rentner
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    Für dieses und nächstes Jahr ist die degressive Abschreibung wieder möglich, bei beweglichen Anlagegütern. Darf ich da einfach wild aussuchen was ich linear/degressiv abschreibe?

    Es kommt mir wie ne doofe Frage vor, deswegen frag ich erstmal hier.
    mehrgewichtig
    when will you learn

  3. #1788

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    Wir haben vor ca. 1,5 Jahren eine Wohnung mit einem Stellplatz gekauft. 10.000€ sind von uns demnächst noch fällig, wenn die letzten Mängel beseitigt sind.
    Jetzt wollen wir nochmal eine Kaufvertragsänderung über den Notar laufen lassen, da wir den gekauften Stellplatz tauschen wollen (der ursprünglich gekaufte geht zurück und ein anderer dafür her, Preis für beide 10.000€).
    Müssen wir für diese Änderung am Grundbuch nochmal die volle Grunderwerbssteuer auf die 10.000€ (Preis für den Stellplatz) zahlen (zusätzlich zu den Notar-Kosten)? Wenn ja, müssen wir das proaktiv zahlen oder kommt die Stadt mit einer entsprechenden Forderung auf uns zu?

  4. #1789

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    Ich denke es kommt darauf an ob wirklich Geld fließt, das können hier aber andere besser beurteilen als ich.
    Ans Grundbuchamt müsst ihr aber auf jeden Fall dann nochmal zahlen (müssten 75 € sein).

  5. #1790

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    Zitat Zitat von Faist Beitrag anzeigen
    Wir haben vor ca. 1,5 Jahren eine Wohnung mit einem Stellplatz gekauft. 10.000€ sind von uns demnächst noch fällig, wenn die letzten Mängel beseitigt sind.
    Jetzt wollen wir nochmal eine Kaufvertragsänderung über den Notar laufen lassen, da wir den gekauften Stellplatz tauschen wollen (der ursprünglich gekaufte geht zurück und ein anderer dafür her, Preis für beide 10.000€).
    Müssen wir für diese Änderung am Grundbuch nochmal die volle Grunderwerbssteuer auf die 10.000€ (Preis für den Stellplatz) zahlen (zusätzlich zu den Notar-Kosten)? Wenn ja, müssen wir das proaktiv zahlen oder kommt die Stadt mit einer entsprechenden Forderung auf uns zu?
    Der ursprüngliche Kauf wird in dem Szenario rückabgewickelt i.S.d. Grunderwerbsteuer (wenn die Verträge entsprechend aufgesetzt sind), womit die Grunderwerbsteuer für den Ursprungsfall rückerstattet wird und dann sogleich für den neuen Parkplatz wieder neu festgesetzt wird. Ergo, wenn alles richtig gemacht wird, ein Nullsummenspiel

  6. #1791

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    Prima, also dann nichts weiter tun?
    Wenn wider Erwarten doch „falsch“ aufgesetzt durch den Notar, wird schon eine Aufforderung zur Leistung der Grunderwerbsteuer reinflattern oder?

  7. #1792

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    Steuererklärung für 2019: 1 1/2 Monate arbeitslos ohne Bezüge, weil Jobwechsel. Familienversichert in der Zeit.. Muss ich da irgendwo was angeben zu oder akzeptiert das Finanzamt das so? Danke im Voraus.

  8. #1793
    Avatar von DoubleSören
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    Lohnt sich bei mir ein Steuerklassenwechsel?
    Meine Frau und ich sind in 4/4, sie bezieht aber gerade Elterngeld, dies wird ja nicht versteuert. Wenn wir jetzt wechseln in 3/5, hätte ich unterm Strich knapp 500€ netto mehr, bei ihr ändert sich ja nichts!!
    Gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder bis auf den letzten Cent 1:1 aus?? Bislang haben wir immer ordentlich was zurückbekommen, lag aber meist an den Entfernungen zur Arbeitsstätte und Handwerkerrechnungen etc.
    Mein 1. Spiel im Stadion: SVW-BMG 3:0
    Bundesliga 1990/91, 17.08.1990, 19.255 Zuschauer
    1:0 2:0 Rufer 3:0 Neubarth
    Reck-Borowka-Otten-Schaaf-Bratseth-Votava-Allofs-Eilts-Hermann-Rufer-Neubarth

  9. #1794
    Avatar von gemüsehändler
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    Mit der Steuererklärung gleicht sich das wieder aus. Und Elterngeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Von daher würde ich nicht wechseln, sonst zahlt ihr vermutlich nach.
    Grünkohfeldt

  10. #1795
    Avatar von DoubleSören
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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Mit der Steuererklärung gleicht sich das wieder aus. Und Elterngeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Von daher würde ich nicht wechseln, sonst zahlt ihr vermutlich nach.
    Danke, ich habs befürchtet. Naja, dann freue ich mich halt auf den warmen Regen nach der Steuererklärung...
    Mein 1. Spiel im Stadion: SVW-BMG 3:0
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  11. #1796

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    Auch hier rate ich wieder zu einer Auseinandersetzung mit der Steuerklasse 4/4 mit Faktor.
    Mehr Geld für dich und Vermeidung von Rückzahlungen (aber gibt dann halt auch keine oder weniger Erstattung)

    Edith: ohne die genauen einkommensverhältnisse zu kennen würde ich tippen, dass du so statt bei 500€ mehr bei ca 300€ mehr landen dürftest
    Geändert von Grobie (26.08.2020 um 11:50 Uhr)

  12. #1797
    Avatar von gemüsehändler
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    Ich finde 4 mit Faktor auch super. Hilft dir aber auch nichts beim Progressionsvorbehalt.
    Bei hohen Werbungskosten aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz, lohnt sich evtl. auch einen Freibetrag eintragen zu lassen.
    Grünkohfeldt

  13. #1798
    Avatar von Salbei
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    Angenommen ich unterliege der EÜR-Pflicht und erwerbe im Rahmen eines geschäftlichen Laufzeitvertrages ein dadurch vergünstigtes Telefon für bspw. 700€ netto. Gilt das Telefon, welches sonst bspw. 1200€ netto kostet, als GWG?

  14. #1799
    Avatar von Rucksackfranzose
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    Die Anschaffungspreisminderung gehört zu den Anschaffungskosten. Kannste also machen.

  15. #1800
    Avatar von Daniel FR
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    Würde ich auch sagen. Maßgeblich ist der tatsächliche Anschaffungspreis und nicht ein fiktiver Listenpreis.
    {Meta Male}

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