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Thema: Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Machos und alles was dazugehört

  1. #6181
    Avatar von PerRoentved
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    Wenn jemand anders da ist und auch bereit ist, dauerhaft den Unterhalt zu zahlen, ist das ok. Wenn aber die Mutter alleine bleibt und der Vater den Unterhalt schuldig bleibt (und das ist nun wirklich nicht selten), muss die Frau auf staatliche Unterstützung hoffen und dieser muss sich das Geld mühsam vom Vater wieder holen - wenn dieser denn bekannt ist.
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  2. #6182

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    Zitat Zitat von PerRoentved Beitrag anzeigen
    Wenn jemand anders da ist und auch bereit ist, dauerhaft den Unterhalt zu zahlen, ist das ok. Wenn aber die Mutter alleine bleibt und der Vater den Unterhalt schuldig bleibt (und das ist nun wirklich nicht selten), muss die Frau auf staatliche Unterstützung hoffen und dieser muss sich das Geld mühsam vom Vater wieder holen - wenn dieser denn bekannt ist.
    Dafür gibt es den "Unterhaltskostenvorschuss" nach dem entsprechenden Gesetz, das allerdings seltsame Blüten treibt. So wurde ich zum Beispiel genötigt nach dem Tod meiner Frau Mittel nach dem UVG zu beantragen, die auch bewilligt und ca. 2 Jahre lang gezahlt wurden, bis die Voraussetzungen angeblich nicht mehr gegeben waren. Da hatten die beteiligten Ämter wohl eine Zeit lang auf eine Wiederauferstehung meiner Frau gehofft.
    "Protest-Wahl ist so, als würdest du in ein Hotelbett scheißen, weil dir das Zimmer nicht gefällt und dann merken, dass du die nächsten Wochen in einem vollgeschissenen Bett schlafen musst."

  3. #6183
    Avatar von Viola
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    Zitat Zitat von Nillinio Beitrag anzeigen
    Lt Gesetzt geht aus auch nur um das Kind es wohl, danach erst die Bedürfnisse von Vater/Mutter.

    Ich kenn nur n paar Fanilienrichter:innen, aber da war keine Person bei die nicht erst aufs Kind guckt.

    Horrorgeschichten gibt's von beiden Geschlechtern, tendenziell waren aber eher die Männer die Idioten/Ärsche.

    Am einfachsten ist es auch wenn Mutter und Vater nach einer Trennung den Umgang ohne Gericht oder Jugendamt regeln können, das geht aber nur wenn man sich noch in die Augen schauen kann und nicht schmutzige Wäsche wäscht und versucht den Nachwuchs als Druckmittel zu benutzen.


    Edit: es gibt einen Familienrecht Podcast von und mit unter anderem FamRichter:innen, die erklären auch so manche Sachen.
    https://www.famrz.de/podcast.html
    Das sehe ich auch so. Man sollte zuerst das Kind fragen, ob es den Vater oder die Mutter nach der Scheidung überhaupt sehen will.

    Mein Vater hat uns so oft verprügelt, dass ich zum Schluss gar nicht mehr weinen konnte. Und weil ich nicht geweint habe - während er mich verprügelte - hat ihn das noch wütender gemacht.

    Nach der Scheidung meiner Eltern wollte ich meinen Vater nicht mehr sehen und ich habe ihn bis zu seinem Tod auch nicht mehr gesehen.

    Ich weiß nicht was ich gemacht hätte, wenn man mich gezwungen hätte zu meinem Vater zu gehen.

  4. #6184
    Avatar von PerRoentved
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    Zitat Zitat von WerderKalle Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von PerRoentved Beitrag anzeigen
    Wenn jemand anders da ist und auch bereit ist, dauerhaft den Unterhalt zu zahlen, ist das ok. Wenn aber die Mutter alleine bleibt und der Vater den Unterhalt schuldig bleibt (und das ist nun wirklich nicht selten), muss die Frau auf staatliche Unterstützung hoffen und dieser muss sich das Geld mühsam vom Vater wieder holen - wenn dieser denn bekannt ist.
    Dafür gibt es den "Unterhaltskostenvorschuss" nach dem entsprechenden Gesetz, (...)
    Das weiß ich. Es ist aber so (wie bei anderen Unterstützungsleistungen auch), dass nur ein Teil der Berechtigten solche Leistungen auch tatsächlich beantragt. Natürlich handelt es sich um eine absolut angemessene und notwendige Leistung, aber aus Steuerzahlersicht ist es auch ärgerlich, dass es Typen gibt, die Kinder in die Welt setzen und sich dann nicht einmal finanziell um die Konsequenzen kümmern, sondern darauf setzen, dass die Allgemeinheit für sie bezahlt, denn es ist oft ein mühseliger Vorgang, bis der Staat diesen Vorschuss zurück erhält (wenn überhaupt).
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  5. #6185

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    @Per: Natürlich ist das eine sinnvolle und notwendige Leistung. Das wollte ich überhaupt nicht anzweifeln. Aus Steuerzahlersicht finde ich es aber auch ärgerlich, dass ein alleinerziehender Sozialleistungsempfänger diese Leistungen beantragen muss, obwohl die von einer toten Person natürlich nie wieder eingetrieben werden können. Der Empfänger hat davon gar nichts, da die Leistungen selbstverständlich in voller Höhe auf das Bürgergeld angerechnet werden. Bei Verwitweten ist die Anwendung dieses Gesetzes einzig und allein eine Beschäftigungsmaßnahme für Beamte in der zuständigen Behörde zu Lasten des Steuerzahlers. Ist aber ziemlich OT hier. Sorry.
    Geändert von WerderKalle (26.09.2023 um 19:56 Uhr)
    "Protest-Wahl ist so, als würdest du in ein Hotelbett scheißen, weil dir das Zimmer nicht gefällt und dann merken, dass du die nächsten Wochen in einem vollgeschissenen Bett schlafen musst."

  6. #6186
    Avatar von hans koschnick
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    Zitat Zitat von Rob Sweater Beitrag anzeigen
    Bei unverheirateten Paaren brauchst man eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter, damit der biologische Vater auch als rechtlicher Vater eingetragen wird. Spielt da die Mutter - aus welchen Gründen auch immer - nicht mit, wird man nicht als rechtlicher Vater eingetragen.
    So ist es. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen: bei meinem Großen haben seine Mutter und ich diese Dinge bereits vor der Geburt auf dem Jugendamt erledigt. Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht + Vaterschaftsanerkennung. Nur mit diesen Formularen durfte ich Entscheidungen für unser Kind treffen (Namensgebung im KH) oder z.B. die Geburtsurkunden abholen, die GKV abschließen oder den Kindergeldantrag stellen ...
    Geändert von hans koschnick (27.09.2023 um 12:09 Uhr)
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  7. #6187
    Avatar von paetke
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    Zitat Zitat von PerRoentved Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von WerderKalle Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von PerRoentved Beitrag anzeigen
    Wenn jemand anders da ist und auch bereit ist, dauerhaft den Unterhalt zu zahlen, ist das ok. Wenn aber die Mutter alleine bleibt und der Vater den Unterhalt schuldig bleibt (und das ist nun wirklich nicht selten), muss die Frau auf staatliche Unterstützung hoffen und dieser muss sich das Geld mühsam vom Vater wieder holen - wenn dieser denn bekannt ist.
    Dafür gibt es den "Unterhaltskostenvorschuss" nach dem entsprechenden Gesetz, (...)
    Das weiß ich. Es ist aber so (wie bei anderen Unterstützungsleistungen auch), dass nur ein Teil der Berechtigten solche Leistungen auch tatsächlich beantragt. Natürlich handelt es sich um eine absolut angemessene und notwendige Leistung, aber aus Steuerzahlersicht ist es auch ärgerlich, dass es Typen gibt, die Kinder in die Welt setzen und sich dann nicht einmal finanziell um die Konsequenzen kümmern, sondern darauf setzen, dass die Allgemeinheit für sie bezahlt, denn es ist oft ein mühseliger Vorgang, bis der Staat diesen Vorschuss zurück erhält (wenn überhaupt).
    Naja ob der "angemessen" ist, weiß ich ja nicht. Immerhin wird das komplette Kindergeld abgezogen, womit den Alleinerziehenden weniger bleibt, als bei der geringsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

    Dass der Staat so wenig sich zurück holt, liegt zum einen daran, dass die Partner sich einfach arm rechnen:
    Dazu bietet ihnen die Rechtslage auch Möglichkeiten. Von ihrem tatsächlichen Nettogehalt dürfen sie berufsbedingte Ausgaben abziehen, beispielsweise die Autofahrt zur Arbeit, regelmäßige Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge, Darlehenszinsen, diverse Versicherungen und sogar Teile der privaten Altersvorsorge. Noch leichter haben es Unternehmer und Freiberufler, so Peichl. Im Internet kursieren ganze Ratgeber dazu, und auch Fachanwälte werben offensiv mit dem Tipp: "Wie Sie den Unterhalt kürzen".
    Vor allem aber scheint das auch wenig Priorität zu haben.
    Ein zusätzliches Problem ist, dass die Kommunen selbst zu wenig Anreiz haben, das Geld einzutreiben. Denn erfolgreich zurückgeholtes Geld fließt nämlich vor allem in die Kassen des Bundes und der Länder zurück, nicht zu den Kommunen. Der Sachbearbeiter, der die Arbeit also macht, muss hingegen im Regelfall von der Kommune bezahlt werden.
    Die Landesrechnungshöfe bemängeln zudem, dass die Nichtbeachtung von Terminen für die Betroffenen zu oft folgenlos bleibe, dass Zahlungsaufforderungen und Mahnungen wegen fehlender Wiedervorlagetermine nicht weiterverfolgt würden, dass die Ämter Ansprüche verjähren ließen, Unterhaltstitel nicht konsequent vollstreckten, Verzugszinsen erst gar nicht anmahnten.
    https://www.mdr.de/nachrichten/deuts...chuss-102.html

    @WerderKalle: Wie lange ist dein Fall denn her? Bis vor gar nicht wenigen Jahren gab es den Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr der Kinder.
    Wer sich das überhaupt mal gedacht hatte, Alleinerziehende bräuchten für Kinder ab 12 keine finanzielle Unterstützung mehr

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