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Thema: Hamburger Sport-Verein e.V.

  1. #48211

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    Nochmals die Frage aber dann auch unter diesem Aspekt der Testverfahren:

    Ist das Aufgabe eines Sportgerichts, dass in ihre Bewertung mit einfließen zu lassen oder sollte eine solche Instanz nicht dem Sport zur Gerechtigkeit dienen?

    Der Spieler windet sich doch da mit Argumenten raus die nichts zur eigentlichen Sache zu tun haben, nämlich er hat betrogen und den Sport in Verruf gebracht.

    Er sollte 4 Jahre bekommen und dann sollte eben das Verfahren verbessert und standardisiert werden, basta.

    Ich verliere da meinen Glauben an die Justiz, wenn dass so durchgeht.

    Dann sage ich auch so wie Horst: Schaf die Tests ab!

  2. #48212
    Avatar von Harvey
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    Zitat Zitat von Horst Beitrag anzeigen
    Ich frage mich bei dem ganzen Fall eher, warum die Doping-Kontrolleure zu bescheuert sind, um ein rechtlich belastbares Verfahren durchzuführen. Wie dämlich kann man sein, eine Dopingprobe im privaten Kühlschrank zwischen Gouda und Lasagne zu lagern. Stümpertum hoch zehn beim DFB.
    Könnte ja systematisch bedingt sein ...

    Unabhängig vom h_v: es ist schon die „Anklagebehörde“, die Doping nachweisen muss. Wenn sie’s nicht kann, ist das eben so. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Angeklagte seine Unschuld und nicht die anklagende Organisation die Schuld beweisen müsste. Hat auch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Bei fehlenden Übersetzungen hilft im Übrigen ein Blick in Art. 6 EMRK. Das alles gilt auch, Überraschung, für Leute von der Müllkippe.

    P.S.: ich glaube auch, das derjenige welcher gedopt hat, ist aber keine Glaubensfrage, was ich i.E. nicht so schlecht finde

  3. #48213
    Avatar von Nordmanntanne
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    In Anbetracht dieses Falls kann man guten Gewissens besser Radsport- als Fußballfan sein.

  4. #48214
    Avatar von Harvey
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    Nö. Wenn die eine Seite nicht Willens und / oder in der Lage ist, etwas zweifelsfrei nachzuweisen, die andere Seite ihre Rechte wahrnimmt, ist die eine Seite blöd, die andere Seite nicht und in Konsequenz im Recht. Pf, damit müssen, oder, besser, dürfen wir leben

  5. #48215
    Avatar von Nordmanntanne
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    Das ist leider falsch. Die Seite des HSV hat nichts Substanzielles eingebracht. Ihre Experten waren keine solchen. Allenfalls Geschwurbel. Das war die Strategie. Und das gehört bestraft.

  6. #48216
    Avatar von Harvey
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    Soso, seine Rechte wahrzunehmen gehört bestraft? Interessant.

    Würdest Du, solltest Du zb in verjährter Zeit einen Bußgeldbescheid bekommen, hohe Geldstrafe, Lappen weg, sagen: ok, ich war zu schnell, ist dann so, zahle ich, Führerschein gebe ich auch ab oder würdest Du Dich wehren und sagen: ätsch, Verfolgungsverjährung? Ne reine Formalie und nun stelle Dir vor, es ginge um Deine Existenz, würdest Du evtl. versuchen, jemanden zu finden, der etwas findet, was Dir helfen könnte, seien es auch nur einzuhaltende Formvorschriften? Und dann verschwende noch einen Hauch an den Gedanken, Du hättest wirklich nicht wissentlich gedopt.

    Das Thema Doping ist im Übrigen so ermüdend. Wer dopt, selber schuld, wer nachweisbar erwischt wird, gehört gesperrt, muss aber aber auch gewollt sein, das Erwischen und Nachweisen
    Geändert von Harvey (23.03.2023 um 01:19 Uhr)

  7. #48217
    Avatar von Nordmanntanne
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    Entschuldige Harvey, das ist ist bullshit. Ich habe hier einen Artikel aus der Zeit verlinkt, der sehr genau alle 'Argumente' des HSV widerlegt. Das ist keine Frage der Unschuldsvermutung mehr, sondern eine Frage der faktenbasierten Entscheidung. Lies Dir den Artikel durch und argumentiere im Detail. Und hör auf zu schwurbeln, das machen die HiV-Anwälte.

  8. #48218
    Avatar von Harvey
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    Ok

  9. #48219

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    Ich find auch das Argument mit dem nicht abschließbaren Kühlschrank nicht so stark. Die Proben werden ja direkt versiegelt. Das Siegel war bei Ankunft im Labor in Takt wie im Zeit Artikel zu lesen war. Die mögliche Unterbrechung der Kühlkette wäre eher zum Vorteil von Vuskovic da Epo nicht so stabil ist.

  10. #48220
    Avatar von untersommer
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    Naja, aber die Schimmelpilzkulturen ausm Käse zum Beispiel, die scheren sich ja einen Gammelpilz um derlei Siegel. Die kriechen dann einfach in die Probe rein und verunreinigen sie. Ist so ähnlich wie bei "Der Schwarm".
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

  11. #48221

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    Wäre nicht auch diese Verunreinigung nachweisbar und damit definiert? E: Ich meine, waren die Proben mit Schimmelpilzkulturen verunreinigt oder ist das ein reines "hätte-passieren-können" - Argument, welches maximal zur Mahnung für zukünftige Testungen gereichen sollte aber zur eigentlich Frage:

    Hat der Spieler gedopt oder nicht, nichts bei trägt?


    Hat der Spieler gedopt? Antwort: 3 Scheiben alter Gouda, Bierwurst und ein Portion Bautzener mit mysteriösem Ablaufdatum!

    Klage abgewiesen! Kartoffelsalat mit EPO für alle!
    Geändert von AL_Torpedo (23.03.2023 um 09:19 Uhr)

  12. #48222
    Avatar von untersommer
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    Wenn das EPO-Pilze waren (die kommen vor allem im E(po)damer vor), dann könnten die quasi das positive Ergebnis determiniert haben.
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

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  13. #48223

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    War da Edamer im Kühlschrank! Und wenn ja was ist mit dem Geschehen? Gibt es den noch und hat der vielleicht ein leichtes Glühen im Dunkel vom Pissbecher bemerkt? Was sagen die Nachbarn im Gemüsefach?

    Und wer denkt jetzt endlich nur einmal an die Kinder??

  14. #48224

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    Zitat Zitat von Harvey Beitrag anzeigen

    Unabhängig vom h_v: es ist schon die „Anklagebehörde“, die Doping nachweisen muss. Wenn sie’s nicht kann, ist das eben so. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Angeklagte seine Unschuld und nicht die anklagende Organisation die Schuld beweisen müsste. Hat auch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
    Nein. Wie auch bei anderen Themen hat die Sportgerichtsbarkeit nicht viel mit der sonstigen Welt gemein. Mit A und B Probe wurde der Beweis bereits erbracht.

  15. #48225

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    Zitat Zitat von Horst Beitrag anzeigen
    Ich frage mich bei dem ganzen Fall eher, warum die Doping-Kontrolleure zu bescheuert sind, um ein rechtlich belastbares Verfahren durchzuführen. Wie dämlich kann man sein, eine Dopingprobe im privaten Kühlschrank zwischen Gouda und Lasagne zu lagern. Stümpertum hoch zehn beim DFB.
    Ich vermute die machen das, weil bisher in der Geschichte des Sports noch nie jemand auf die grenzbescheuerte Idee gekommen ist, in ein Labor/Wohnung/Büro einzubrechen, um dort die Probe eines 21-Jährigen Spielers zu verunreinigen und so seine Karriere zu beeinträchtigen. Auf so einen Schrott muss man überhaupt erst mal kommen und da stellt sich mir direkt die Frage: Hat der HSV eigentlich schon Anzeige gegen Unbekannt gestellt? Weil das wäre ja wohl das mindeste. Der Spieler hat sich EPO spritzen lassen und was jetzt kommt sind Winkeladvokaten und nichts anderes.

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