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Thema: Rund ums Bauen

  1. #166
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von AffenSchmidtPistoleSieben Beitrag anzeigen
    Preislich halt schon ein gravierender Unterschied. (Wenn man Parkett nicht selber legen kann!)
    Dazu muss man mit einer Fußbodenheizung schon einiges beachten bezüglich Holz. Im Altbau wird davon eher abgeraten wegen der zu hohen Temperaturen, im Neubau oder bei Sanierung nach guten Standards kann man das machen. Aber auch da gibt es mehr zu beachten als zB bei Kork oder Vinyl.
    Im Altbau mit Holzboden braucht man aber eine Fußbodenheizung erfahrungsgemäß auch eher weniger. Echtes Holz hat eine gewisse Grundwärme finde ich.
    Hiding on the backstreets

  2. #167
    Avatar von AffenSchmidtPistoleSieben
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    Ist auch eher andersherum gemeint. Falls dort eine Fußbodenheizung bereits liegt, wird es schwieriger wenn man die Böden mit Holz verlegen lassen will.
    Aber da bin ich auch nicht ganz Firm drin, das waren nur damals aufgeschnappte Infos.
    Schöner ist es natürlich.

  3. #168
    Avatar von Duffman
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    Ach so.
    Hiding on the backstreets

  4. #169
    Avatar von thoben
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    Fährt man im Altbau eine höhere Vorlauftemperatur bei der Fußbodenheizung? Viel kann das doch aber nicht sein.

  5. #170
    Avatar von Al Knofi
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    Ich bin mit Korkböden aufgewachsen. Ein wunderbares Fußgefühl und die Pflege war auch okay. Die Naturoptik ist in Ordnung, muss man mögen. Wenn dir das gefällt, hast Du einen tollen Boden.

    Laminat, Vinyl, das wirkt in meinen Augen durch die Oberfläche immer billig und als Barfußläufer mag ich das Gefühl einfach nicht. Wir haben im Keller Korkparkett als preiswerte Alternative gelegt, das lag im Angebot meine ich um die 35€ pro Quadratmeter. Konnten wir gut verlegen, federt etwas mehr als das oben verlegte Holzparkett, ist vom Laufgefühl her gerade noch okay. Funktioniert mit Fußbodenheizung auf Anhydritestrich ganz wunderbar. Das würde ich aber wohl nicht noch mal machen. So ein richtiger Korkboden ist da noch mal deutlich schöner, würde aber tatsächlich lieber denselben Boden wie oben haben.
    Claqueur Superior
    Helfe gerne, ficke niemanden

  6. #171
    Avatar von Skywalker
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    Moin Leute!
    Ist der Begriff "durchmischte Nutzung" im Rahmen eines Bauantrags irgendwo näher definiert? Welchen Wert oder welche Zahl verbirgt sich dahinter? Im entsprechenden Bebauungsplan ist dazu nichts aufgeführt.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  7. #172
    Avatar von Voorhees
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    Zitat Zitat von Skywalker Beitrag anzeigen
    Moin Leute!
    Ist der Begriff "durchmischte Nutzung" im Rahmen eines Bauantrags irgendwo näher definiert? Welchen Wert oder welche Zahl verbirgt sich dahinter? Im entsprechenden Bebauungsplan ist dazu nichts aufgeführt.
    Was genau meinst du mit Zahl bzw Wert? Bzw suchst du die Art der Nutzung?
    Wenn ein Bebauungsplan vorliegt, sollte doch eigentlich auch für das entsprechende Gebiet eine Nutzungsschablone vorhanden sein, sonst könnte man sich den ja fast sparen

    Edit: Oder geht's um die Nutzung innerhalb eines Gebäudes?
    Geändert von Voorhees (01.07.2020 um 22:54 Uhr)

  8. #173
    Avatar von 1987
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    Durchmischte Nutzung bezieht sich doch meist auf ein im Bebauungsplan festgesetztes MI-Gebiet (Mischgebiet), das sowohl für Wohnnutzungen als auch für gewerbliche Nutzungen "da ist". Hierbei muss die Genehmigungsbehörde darauf achten, dass das Gebiet weder in die eine noch in die andere Richtung "umkippt". Angestrebt ist hierbei vom Grundsatz ne etwa hälftige Aufteilung von Gewerbe und Wohnen, aber das wird idR nicht so genau gesehen und hängt auch von der jeweiligen Behörde ab.
    Es kann aber passieren, dass ein unbebautes Grundstück im MI-Gebiet nicht mit einem (reinen) Wohnhaus bebaut werden kann, wenn dort schon zu viele Wohnhäuser genehmigt wurden.

    Vielleicht meinst du hier aber auch was anderes - Kontext?

  9. #174
    Avatar von Skywalker
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    Zitat Zitat von 1987 Beitrag anzeigen
    Durchmischte Nutzung bezieht sich doch meist auf ein im Bebauungsplan festgesetztes MI-Gebiet (Mischgebiet), das sowohl für Wohnnutzungen als auch für gewerbliche Nutzungen "da ist". Hierbei muss die Genehmigungsbehörde darauf achten, dass das Gebiet weder in die eine noch in die andere Richtung "umkippt". Angestrebt ist hierbei vom Grundsatz ne etwa hälftige Aufteilung von Gewerbe und Wohnen, aber das wird idR nicht so genau gesehen und hängt auch von der jeweiligen Behörde ab.
    Es kann aber passieren, dass ein unbebautes Grundstück im MI-Gebiet nicht mit einem (reinen) Wohnhaus bebaut werden kann, wenn dort schon zu viele Wohnhäuser genehmigt wurden.

    Vielleicht meinst du hier aber auch was anderes - Kontext?
    Nein, genau wie du es beschrieben hast.
    Ich habe jetzt noch mal die "Begründung" zum B-Plan angefordert. Unser Bauantrag soll abgelehnt werden, da auf 6 von 8 Grundstücken bereits Wohnhäuser stehen, wir haben/hatten geplant auf dem siebten Grundstück zu bauen. In der Begründung soll die durchmischte Nutzung festgelegt sein und ich frage mich halt, ob da ein Wert wie 75% Wohnhäuser oder so drin steht. In dem Fall müssen wir uns was einfallen lassen.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  10. #175
    Avatar von 1987
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    Meistens steht in Bebauungsplänen kein konkreter Wert drin. Bei 7/8 Wohnnutzung kann ich zumindest verstehen, warum die Behörde dort nicht unbedingt ein reines Wohnhaus genehmigen möchte. Vielleicht hilft es, wenn einer von euch ein Gewerbe anmeldet, dass dann (neben der Wohnnutzung) auch von eurem Haus aus betrieben werden soll.

    Das fiele dann wohl unter "sich was einfallen lassen"

  11. #176
    Avatar von Linsanity
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    Jup und das ganze dann iwann in Liebhaberei versanden lassen :P
    "Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"

  12. #177
    Avatar von Skywalker
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    Zitat Zitat von 1987 Beitrag anzeigen
    Meistens steht in Bebauungsplänen kein konkreter Wert drin. Bei 7/8 Wohnnutzung kann ich zumindest verstehen, warum die Behörde dort nicht unbedingt ein reines Wohnhaus genehmigen möchte. Vielleicht hilft es, wenn einer von euch ein Gewerbe anmeldet, dass dann (neben der Wohnnutzung) auch von eurem Haus aus betrieben werden soll.

    Das fiele dann wohl unter "sich was einfallen lassen"
    So haben wir es jetzt auch geplant. Ob da ein Nagelstudio in eins der Zimmer kommt oder ich ein Buchhaltungsbüro als Kleinunternehmer mit 5€ Gewinn eröffne ist ja egal. Eine weitere, landwirtschaftliche Hofstelle und ein reines Wohnhaus ist auf jeden Fall raus. Ich hoffe das geht dann alles so durch, da wir sonst in den Startlöchern stehen und es losgehen kann/soll.
    Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.

  13. #178

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    Ich hoffe für euch, dass ihr das Grundstück(noch) nicht extra für diese Bauvorhaben gekauft habt

  14. #179
    Avatar von =Vince=
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    Zitat Zitat von Skywalker Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von 1987 Beitrag anzeigen
    Durchmischte Nutzung bezieht sich doch meist auf ein im Bebauungsplan festgesetztes MI-Gebiet (Mischgebiet), das sowohl für Wohnnutzungen als auch für gewerbliche Nutzungen "da ist". Hierbei muss die Genehmigungsbehörde darauf achten, dass das Gebiet weder in die eine noch in die andere Richtung "umkippt". Angestrebt ist hierbei vom Grundsatz ne etwa hälftige Aufteilung von Gewerbe und Wohnen, aber das wird idR nicht so genau gesehen und hängt auch von der jeweiligen Behörde ab.
    Es kann aber passieren, dass ein unbebautes Grundstück im MI-Gebiet nicht mit einem (reinen) Wohnhaus bebaut werden kann, wenn dort schon zu viele Wohnhäuser genehmigt wurden.

    Vielleicht meinst du hier aber auch was anderes - Kontext?
    Nein, genau wie du es beschrieben hast.
    Ich habe jetzt noch mal die "Begründung" zum B-Plan angefordert. Unser Bauantrag soll abgelehnt werden, da auf 6 von 8 Grundstücken bereits Wohnhäuser stehen, wir haben/hatten geplant auf dem siebten Grundstück zu bauen. In der Begründung soll die durchmischte Nutzung festgelegt sein und ich frage mich halt, ob da ein Wert wie 75% Wohnhäuser oder so drin steht. In dem Fall müssen wir uns was einfallen lassen.
    Wie 1987 schon schreibt ist Mischgebiet immer gleichgewichtig, wobei da etwas Spielraum für die Genehmigungsbehörde ist. Bei 6 von 8 Grundstücken ist das aber ganz sicher nicht mehr im Spielraum der Gebietskategorie. Viele Kommunen haben mal Mischgebiete geplant, weil die höhere Lärmwerte zulassen und dann gibt es später Ärger, weil manche Grundstücke nicht mehr genutzt werden können, wenn das Gebiet mit einer Nutzung (meistens Wohnen) "vollgelaufen" ist.

    Bin gespannt ob Euer Feigenblattplan aufgeht
    Geändert von =Vince= (02.07.2020 um 12:46 Uhr)
    Life isn’t, and has never been, a 2 – 0 victory against the League leaders after a fish and chips lunch. (Nick Hornby)

  15. #180
    Avatar von Skywalker
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    Baugenehmigung nun endlich erhalten.
    Zwischenzeitlich wurde unser Antrag komplett abgelehnt und wir mussten alles neu einreichen.
    Wahnsinn. Ich hoffe die schlaflosen Nächte sind jetzt zu Ende.
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