Ist auch eher andersherum gemeint. Falls dort eine Fußbodenheizung bereits liegt, wird es schwieriger wenn man die Böden mit Holz verlegen lassen will.
Aber da bin ich auch nicht ganz Firm drin, das waren nur damals aufgeschnappte Infos.
Schöner ist es natürlich.
Fährt man im Altbau eine höhere Vorlauftemperatur bei der Fußbodenheizung? Viel kann das doch aber nicht sein.
Ich bin mit Korkböden aufgewachsen. Ein wunderbares Fußgefühl und die Pflege war auch okay. Die Naturoptik ist in Ordnung, muss man mögen. Wenn dir das gefällt, hast Du einen tollen Boden.
Laminat, Vinyl, das wirkt in meinen Augen durch die Oberfläche immer billig und als Barfußläufer mag ich das Gefühl einfach nicht. Wir haben im Keller Korkparkett als preiswerte Alternative gelegt, das lag im Angebot meine ich um die 35€ pro Quadratmeter. Konnten wir gut verlegen, federt etwas mehr als das oben verlegte Holzparkett, ist vom Laufgefühl her gerade noch okay. Funktioniert mit Fußbodenheizung auf Anhydritestrich ganz wunderbar. Das würde ich aber wohl nicht noch mal machen. So ein richtiger Korkboden ist da noch mal deutlich schöner, würde aber tatsächlich lieber denselben Boden wie oben haben.
Claqueur Superior
Helfe gerne, ficke niemanden
Moin Leute!
Ist der Begriff "durchmischte Nutzung" im Rahmen eines Bauantrags irgendwo näher definiert? Welchen Wert oder welche Zahl verbirgt sich dahinter? Im entsprechenden Bebauungsplan ist dazu nichts aufgeführt.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Was genau meinst du mit Zahl bzw Wert? Bzw suchst du die Art der Nutzung?
Wenn ein Bebauungsplan vorliegt, sollte doch eigentlich auch für das entsprechende Gebiet eine Nutzungsschablone vorhanden sein, sonst könnte man sich den ja fast sparen
Edit: Oder geht's um die Nutzung innerhalb eines Gebäudes?
Geändert von Voorhees (01.07.2020 um 22:54 Uhr)
Durchmischte Nutzung bezieht sich doch meist auf ein im Bebauungsplan festgesetztes MI-Gebiet (Mischgebiet), das sowohl für Wohnnutzungen als auch für gewerbliche Nutzungen "da ist". Hierbei muss die Genehmigungsbehörde darauf achten, dass das Gebiet weder in die eine noch in die andere Richtung "umkippt". Angestrebt ist hierbei vom Grundsatz ne etwa hälftige Aufteilung von Gewerbe und Wohnen, aber das wird idR nicht so genau gesehen und hängt auch von der jeweiligen Behörde ab.
Es kann aber passieren, dass ein unbebautes Grundstück im MI-Gebiet nicht mit einem (reinen) Wohnhaus bebaut werden kann, wenn dort schon zu viele Wohnhäuser genehmigt wurden.
Vielleicht meinst du hier aber auch was anderes - Kontext?
Nein, genau wie du es beschrieben hast.
Ich habe jetzt noch mal die "Begründung" zum B-Plan angefordert. Unser Bauantrag soll abgelehnt werden, da auf 6 von 8 Grundstücken bereits Wohnhäuser stehen, wir haben/hatten geplant auf dem siebten Grundstück zu bauen. In der Begründung soll die durchmischte Nutzung festgelegt sein und ich frage mich halt, ob da ein Wert wie 75% Wohnhäuser oder so drin steht. In dem Fall müssen wir uns was einfallen lassen.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Meistens steht in Bebauungsplänen kein konkreter Wert drin. Bei 7/8 Wohnnutzung kann ich zumindest verstehen, warum die Behörde dort nicht unbedingt ein reines Wohnhaus genehmigen möchte. Vielleicht hilft es, wenn einer von euch ein Gewerbe anmeldet, dass dann (neben der Wohnnutzung) auch von eurem Haus aus betrieben werden soll.
Das fiele dann wohl unter "sich was einfallen lassen"
Jup und das ganze dann iwann in Liebhaberei versanden lassen :P
"Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl"
So haben wir es jetzt auch geplant. Ob da ein Nagelstudio in eins der Zimmer kommt oder ich ein Buchhaltungsbüro als Kleinunternehmer mit 5€ Gewinn eröffne ist ja egal. Eine weitere, landwirtschaftliche Hofstelle und ein reines Wohnhaus ist auf jeden Fall raus. Ich hoffe das geht dann alles so durch, da wir sonst in den Startlöchern stehen und es losgehen kann/soll.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.
Ich hoffe für euch, dass ihr das Grundstück(noch) nicht extra für diese Bauvorhaben gekauft habt
Wie 1987 schon schreibt ist Mischgebiet immer gleichgewichtig, wobei da etwas Spielraum für die Genehmigungsbehörde ist. Bei 6 von 8 Grundstücken ist das aber ganz sicher nicht mehr im Spielraum der Gebietskategorie. Viele Kommunen haben mal Mischgebiete geplant, weil die höhere Lärmwerte zulassen und dann gibt es später Ärger, weil manche Grundstücke nicht mehr genutzt werden können, wenn das Gebiet mit einer Nutzung (meistens Wohnen) "vollgelaufen" ist.
Bin gespannt ob Euer Feigenblattplan aufgeht
Geändert von =Vince= (02.07.2020 um 12:46 Uhr)
Life isn’t, and has never been, a 2 – 0 victory against the League leaders after a fish and chips lunch. (Nick Hornby)
Baugenehmigung nun endlich erhalten.
Zwischenzeitlich wurde unser Antrag komplett abgelehnt und wir mussten alles neu einreichen.
Wahnsinn. Ich hoffe die schlaflosen Nächte sind jetzt zu Ende.
Deine Schwester isst ein bisschen Salat, meine Schwester ist - ein bisschen verrückt.