Bierofka sehe ich eher als Teamleiter des Deeskalationbereiches. Phänomenal mit welcher Gelassenheit er die eigene Fankurve beruhigen konnte.
Bierofka sehe ich eher als Teamleiter des Deeskalationbereiches. Phänomenal mit welcher Gelassenheit er die eigene Fankurve beruhigen konnte.
Jede Lüge braucht einen BILD-Redakteur, der sie aufschreibt.
Ein Bett im Kohlfeld...
Der hätte am liebsten auch mit Sitzschalen geworfen.
Ismaik will gegen 50+1 klagen:
http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv...agen-1.3533713
Mir schwant leider Böses. Solange der Typ nicht endgültig weg ist aus dem deutschen Fußball, gibt's da auch keine Ruhe.
Wenn es denn so käme, hätte die Ismaikgeschichte wenigstens etwas Gutes.
Nein, sondern dass eine völlig bigotte und unfaire Regelung endlich ad acta gelegt werden kann. Ich bin klar für 50+1, aber nur dann wenn es ausnahmslos für alle gilt. Dass man für WOB, Bayer, 1899 und im Grunde auch bei RB Ausnahmen zugelassen hat, verzerrt den Wettbewerb dermaßen, dass es nur fair und konsequent wäre, dass die Regelung ganz gekippt wird.
BTW: Man hat die Ausnahmen eh nur deshalb zugelassen, weil es den Verantwortlichen bei DFL und DFB klar war, dass diese Vereine sonst Klagen und vor dem EuGH auch gewinnen würden.
Hannover kommt auch noch dazu.
Ich zumindest lebe lieber (wenn auch äußerst ungern) mit diesen Ausnahmen, als demnächst 36 Investoren im Profifußball zu haben. Man hat damals den Fehler mit der Lex Leverkusen gemacht. Dabei hätte man es belassen müssen, stattdessen gab es die Lex Wolfsburg usw. - immer mussten die Entscheidungen aus der Vergangenheit dafür herhalten, dass die Regel weiter aufgeweicht wird. Jetzt ist die Situation längst unbefriedigend, aber noch immer besser als ohne 50+1, da bin ich mir ziemlich sicher.
Allerdings befürchte ich auch, dass mit einer Klage alles eingerissen wird, Durchschnittsfußballer noch mehr verdienen und der Fußball noch elitärer werden wird.
Ich bin mir nicht sicher, wie Ismaik aktuell überhaupt zum EuGH kommen möchte.
Man kann als Privatperson nicht direkt den EuGH anrufen und abstrakt die Europarechtswidrigkeit einer Norm geltend machen. Man muss ein nationales Gericht in einem normalen Verfahren davon überzeugen, dass eine Norm, auf die es entscheidungserheblich ankommt europarechtswidrig ist. Dann kann das nationale Recht die Vorschrift entweder nicht anwenden oder muss dem EuGH die Rechtsfrage vorlegen.
Ismaik hat ja aktuell das Problem, dass der Verein überhaupt nicht von ihm übernommen werden möchte und seine Forderungen zum Weisungsrecht usw. auch nicht erfüllen möchte. Gegen wen oder was will er da klagen?
Das würde nur funktionieren, wenn 1860 bereit wäre, seine Forderungen umzusetzen. Dann würde es zu einem Lizenzentzug kommen bzw. dieser unmittelbar drohen und dagegen könnte er gerichtlich vorgehen. Solange diese Bereitschaft beim Verein nicht besteht, handelt es sich um eine abstrakte und theoretische Rechtsfrage und keinen unmittelbaren Klagegenstand (für ein normales staatliches Gericht).
Abgesehen davon:
Dass der Bayerische Fußball Verband mal eben am Donnerstag also am Tag (!) vor der Lizenzierungsstichtag die Satzung ändert und die 50+1-Regelung aufnimmt, ist aber auch grenzwertig...
Guter Einwand, denn das habe ich mich auch gefragt.
Evtl. ist das ja seine Logik: ich kann den Klub nicht übernehmen, weil der Verein noch das Weisungsrecht hat.
Ich denke, dass die Mitgliederversammlung eine ganz wichtige Nummer wird. Wobei.. vorher wird man von eV-Seite sicher auch nochmals versuchen, den Spielbetrieb wieder selbst leiten zu können. Denn bisher gibts ja weiterhin keinen Lizenzantrag für die Bayernliga. Auch die Frist dürfte interessant werden.
Die Stimmanteile beruhen doch auf einer Satzung, die er mitgemacht hat. Solange man bei 60 nichts ändern /möchte/, gibt es auch nichts, wogegen man klagen kann.
Frühestens bei einer Äußerung vom Verein, dass man ihm die Stimmmehrheit geben will, aber nicht darf, wird daraus doch ein Fall. Bisher ist es nur ein Streit unter Gesellschaftern.
Wenn der e. V. Ismaik nicht mehr als Teilhaber der KGaA haben will, dann müssten die ihn doch eigentlich auszahlen, bzw. Ihm die Anteile wieder abkaufen. Da aber niemand im Verein die Mittel dazu hat und Ismaik sein Geld sicher auch nicht verschenken will, könnte das alles noch kompliziert werden.
Solange sich 1860 unterhalb der 3. Liga befindet, kann der Spielbetrieb unter Federführung des e. V. im Amateurbereich weiterlaufen, da die KG nur die Profiabteilung umfasst. Gibt es keinen Profifussball bei den Löwen, wäre die KG erstmal nur eine leere Hülle ohne Wert.
Da die 1860 GmbH & Co. KGaA den Mietvertrag mit der Allianz Arena hat und diese Verpflichtung erstmal weiterläuft, wird über kurz oder lang die Zahlungsunfähigkeit eintreten, da die KG über keine ausreichenden Mittel verfügt. Dann müsste Ismaik entweder den Fehlbetrag ausgleichen oder es erfolgt automatisch die Insolvenz.