Besonderheit im Strafraum
Seit dem 1. Juni 2016 ist eine „Notbremse“ nicht mehr in allen Fällen mit einer Roten Karte zu ahnden. Eine Gelbe Karte reicht aus, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
Es wird ein Tor verhindert oder eine klare Torchance vereitelt,
die Regelübertretung ist mit einem Strafstoß zu ahnden,
das Vergehen findet beim Kampf um den Ball statt – aber nur, wenn auch die Chance besteht, den Ball regelkonform zu spielen –,
der Täter ist ein Spieler (kein Auswechselspieler) und
der Regelverstoß war nicht per se mit einer Roten Karte zu ahnden (was beispielsweise der Fall wäre, wenn ein überhartes oder brutales Foul vorlag).
Hingegen wird eine Notbremse im Strafraum durch an sich harmlose Fouls wie Halten oder Schubsen weiterhin mit einer Roten Karte geahndet, weil der verteidigende Spieler dabei nicht versucht, den Ball zu spielen, gleiches gilt für verbotenes Handspiel oder Eingriffe jeglicher Art von Auswechselspielern.