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Thema: Kleine Fragen von großen Fans (was ist was??)

  1. #12916
    Avatar von hans koschnick
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    Zitat Zitat von SlowMo Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Das ergibt aber auch keinen Sinn. Man versteht doch auch nicht, worauf sich etwas bezieht, wenn das, worauf es sich bezieht, nicht mehr nachzulesen ist.
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


    Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!

  2. #12917
    Avatar von Daniel FR
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    Nickt der jetzt meinen Beitrag oder seine eigene "Korrektur" ab?
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  3. #12918
    Avatar von SlowMo
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    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

  4. #12919
    Avatar von Jambo
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    Hier scheint ja einiges gelöscht worden zu sein - anders kann ich mir das Gespräch hier nicht erklären.
    I would prefer not to

  5. #12920
    Avatar von Jambo
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    Hat jemand Erfahrung mit ancestry?

    Können dort nach Anmeldung tatsächlich beliebig viele alte Unterlagen wie Geburts- und Sterbeurkunden von allen Menschen, die mich interessieren für den ausgewiesenen Monatsbetrag abgerufen werden?

    Nebenbei find ich das total krass, dass man vom Amt auf diese (privat?)unternehmerische Seite verwiesen wird. Auch wenn es wohl recht praktisch zu sein scheint.
    I would prefer not to

  6. #12921

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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Osnadame Beitrag anzeigen
    ...

    Hab das auch schon gemacht, weil die ursprüngliche Aussage doof war, aber ich durchaus dazu stehen wollte. Also, dass es halt doof war.
    Macht aber wenig Sinn, dazu zu stehen, wenn man nicht mehr lesen kann, worauf sich dein dazu stehen bezieht. Das sieht dann mehr aus wie ein in den Bart genuscheltes Selbstgespräch.
    Man könnte des alten Text ja auch stehen lassen und "Hier steht Blödsinn:" drüberschreiben.

    Wäre auch ne schöne Sig, wenn man die oben anordnen könnte.

  7. #12922
    Avatar von Daniel FR
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    Zitat Zitat von lagom Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Osnadame Beitrag anzeigen
    ...

    Hab das auch schon gemacht, weil die ursprüngliche Aussage doof war, aber ich durchaus dazu stehen wollte. Also, dass es halt doof war.
    Macht aber wenig Sinn, dazu zu stehen, wenn man nicht mehr lesen kann, worauf sich dein dazu stehen bezieht. Das sieht dann mehr aus wie ein in den Bart genuscheltes Selbstgespräch.
    Man könnte des alten Text ja auch stehen lassen und "Hier steht Blödsinn:" drüberschreiben.

    Wäre auch ne schöne Sig, wenn man die oben anordnen könnte.
    Das nenne ich mal eine wirklich ausgereifte gute Idee.

    Durchstreichen geht auch. Habe ich auch schon ein, zwei mal gesehen.
    Geändert von Daniel FR (06.11.2019 um 14:55 Uhr)
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  8. #12923
    Avatar von Kiel24114
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    Kann man bei Instagram einstellen, dass man nicht mehr von anderen Leuten auf Fotos etc. markiert werden kann ?

  9. #12924
    Avatar von Azad
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    Ich glaube nicht. Du kannst die Markierungen halt löschen oder die Leute bitten, es sein zu lassen aber wenn dein Profil für denjenigen offen ist, kann er dich - soweit ich weiß - auch verlinken.

  10. #12925
    Avatar von anamous
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    Du könntest die Leute blocken, dann dürfen sie dich nicht mehr taggen.

    Am gründlichsten geht es aber mit der Funktion "Account löschen".

  11. #12926
    Avatar von East Clintwood
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    Zitat Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
    Hat jemand Erfahrung mit ancestry?

    Können dort nach Anmeldung tatsächlich beliebig viele alte Unterlagen wie Geburts- und Sterbeurkunden von allen Menschen, die mich interessieren für den ausgewiesenen Monatsbetrag abgerufen werden?

    Nebenbei find ich das total krass, dass man vom Amt auf diese (privat?)unternehmerische Seite verwiesen wird. Auch wenn es wohl recht praktisch zu sein scheint.
    Ich glaube lebende Leute findet man dort nicht. Das ist eher dazu da um Verwandschaften ab Urgroßeltern und ölter zu finden. Interessantes Thema, das wollte ich ggfs. auch mal nutzen, muss dazu aber wahrscheinlich erstmal meine Eltern ausfragen.

  12. #12927
    Avatar von Johnboy
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    Kleine Fragen von großen Fans (was ist was??)

    Ich brauch mal Hilfe, insbesondere von Personen, die mit Gesetzestexten und deren Lesart vertraut sind.

    Ich komme nämlich bei folgendem Passus ins straucheln:

    I.

    Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.

    II.

    Außerhalb geschlossener Ortschaften können Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Maßgabe der Nummer I erforderlich sein,

    1. wo Fahrzeugführer insbesondere in Kurven, auf Gefällstrecken und an Stellen mit besonders unebener Fahrbahn (vgl. aber Nummer I zu § 40; Randnummer 1), ihre Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen anpassen; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll dann auf diejenige Geschwindigkeit festgelegt werden, die vorher von 85 % der Fahrzeugführer von sich aus ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen, ohne überwachende Polizeibeamte und ohne Behinderung durch andere Fahrzeuge eingehalten wurde,
    2. wo insbesondere auf Steigungs- und Gefällstrecken eine Verminderung der Geschwindigkeitsunterschiede geboten ist; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll dann auf diejenige Geschwindigkeit festgelegt werden, die vorher von 85 % der Fahrzeugführer von sich aus ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen, ohne überwachende Polizeibeamte und ohne Behinderung durch andere Fahrzeuge eingehalten wurde,
    3. wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll auf diesen Abschnitten in der Regel 70 km/h nicht übersteigen


    Dazu folgende Fragen:

    Heißt es durch das können bei II., dass wenn Geschwindigkeitsbeschränkungen agO in Frage (u. a. das fett gedruckte) kommen, dann nur wenn einer der Gründe aus 1-3 in erfüllt ist oder bezieht sich das können da eher direkt auf die Punkte 1-3 und das außer diesen noch andere, nicht genannte Gründe in Frage kommen?

    Und les ich es bei Nr. 2 durch das Wort „insbesondere“ richtig, dass Nr. 2 vor allem bei Steigungs- und Gefällstrecken Anwendung finden soll, aber auch auf andere Sachverhalte anwendbar ist?

    Vielen Dank!
    Geändert von Johnboy (06.11.2019 um 23:23 Uhr)
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    I begin to assemble what weapons I can find
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    Sometimes quiet is violent!

  13. #12928

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    Was ist agO?

  14. #12929
    Avatar von booorsti
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    Außerhalb geschlossener Ortschaften

  15. #12930
    Avatar von Plappa75
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    Da ja Domian letzten Freitag und die zukünftigen Wochen im WDR-TV wieder eine Sendung hat (praktisch wie damals Domian im Radio, nur diesmal mit Gästen vis-a-vis), frage ich mich gerade, ob es so eine Art Sendung iwo im Radio noch gibt?
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