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Thema: Kleine Fragen von großen Fans (was ist was??)

  1. #13411
    Avatar von Fridolin
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    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Cool. Wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Ich habe die immer nur im Zuge einer Buchung für eine einzelne Reise angeboten bekommen.
    Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist oftmals sogar schon ab der ersten Reise günstiger als eine Einzelversicherung.

    Man muss halt immer schauen, dass die Absicherungshöhe auch für den tatsächlichen Reisepreis ausreicht. Wenn nicht, gibt es aber auch Versicherungen, die man wiederum 'on top' packen kann - oder man erhöht den bestehenden Vertrag 1x und senkt ihn im folgenden Jahr wieder. Kannste machen wie’n Dachdecker.

    e: Bei der Reiserücktritt der HanseMerkur übrigens Obacht. Versichert man nur eine Reise, gilt bei Nichtantritt wegen einer ambulant behandelten Krankheit ein Selbstbehalt in Höhe von 20%, was ja i.d.R. nicht wenig ist. Nimmt man die Jahresversicherung gilt diese Regelung nicht, dann gibts immer alles wieder.
    Die Reiserücktritt der HanseMerkur ist ok, die der Allianz/Elvia find ich persönlich besser. Günstig ist oft die der Bayerischen (Travelprotect). Aber egal welche Reiserücktrittsversicherung: bitte immer ohne Selbstbehalt.
    Geändert von Fridolin (26.02.2020 um 08:34 Uhr)
    Gib mich die Kirsche!

  2. #13412
    Avatar von Baggio
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    Zitat Zitat von thoben Beitrag anzeigen
    Kannst du denn einen IP-Konflikt ausschließen?
    will jetzt nicht alles zitieren. kurz es geht wieder. gestern abend wollte ich meinem handy eine feste IP zuweisen und da sehe ich das dort schon eine regel festgelegt ist. wann, wie, warum ich die gemacht habe weiß ich nicht mehr. nun ja aber die regel hat quasi einem anderen gerät die IP zugeteilt. wieso mein handy jetzt doch diese IP bekommt ist mir schleierhaft. gerade dafür sind die regeln doch da?! egal, gelöscht.
    kurze technische frage hinterher. es gibt da zwei verschiedene punkte in meinem router. Einmal gibt es "Reserve LAN IP Adresses", man kann also IP´s reservieren via Mac-Adresse. und dann gibt es den punkt "IP & MAC Binding" wo man irgendwie das gleiche macht. mir ist nicht ganz klar wo der unterschied ist.
    "Gewinne wie ein König. Verliere wie ein Gentleman. Renne wie eine Sau"
    - Sir Hoppeltop

  3. #13413
    Avatar von Wutzkman
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    Ich vermute, dass du bei Reserve LAN IP Adresses IP-Adressen für separate (Sub-)Netze festlegen kannst, über welche dann die Pakete in das Netz geroutet werden.

  4. #13414
    Avatar von Weserwunder1899
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    Thema Rente:

    Ich habe Vollmachten jeglicher Art von einer Person und betreue diese in allen Angelegenheiten. Diese Person (Behindertenausweiß/Angestellt bei der Stadt) möchte nun in die Rente gehen. Die Arbeitszeit ist komplett erfüllt und sein Austrittalter zum Ende der Arbeitszeit ist 63.

    Nun möchte der Arbeitgeber eine Kündigung von ihm haben. Habe ich noch nie so gehört Weiß da jemand mehr?

    Zeitdruck besteht natürlich auch, da eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden muss. Soll kulantereweise erst am Montag eintreffen.

    Was ich vermeiden will ist, dass diese Person irgendwelche Nachteile in der Rente / betrieblichen Rente durch die Kündigung hat.
    I'm going out to take over the world.

  5. #13415
    Avatar von Fridolin
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    Witzigerweise hab ich das auch gestern zum ersten Mal gehört. Ich sollte nämlich eine Kündigung für meine Mutter verfassen, die ebenfalls in Rente geht. Das sei eine neue Verordnung. Scheint also was dran zu sein.
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  6. #13416
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von Weserwunder1899 Beitrag anzeigen


    Thema Rente:

    Ich habe Vollmachten jeglicher Art von einer Person und betreue diese in allen Angelegenheiten. Diese Person (Behindertenausweiß/Angestellt bei der Stadt) möchte nun in die Rente gehen. Die Arbeitszeit ist komplett erfüllt und sein Austrittalter zum Ende der Arbeitszeit ist 63.

    Nun möchte der Arbeitgeber eine Kündigung von ihm haben. Habe ich noch nie so gehört Weiß da jemand mehr?

    Zeitdruck besteht natürlich auch, da eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden muss. Soll kulantereweise erst am Montag eintreffen.

    Was ich vermeiden will ist, dass diese Person irgendwelche Nachteile in der Rente / betrieblichen Rente durch die Kündigung hat.

    Durch das Erreichen der Altresgrenze und der Möglichkeit in den Ruhestand zu gehen, bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich unberührt, sofern nicht im Arbeitsvertrag selbst oder in etwaigen tarifrechtlichen Bestimmungen etwas ausdrücklich in dieser Richtung vereinbart wurde.

    Soll heißen, nur weil man in Rente gehen kann (btw, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ab einem bestimmten Alter in Rente gehen zu müssen), ändert das nichts am Arbeitsvertrag. Der besteht einfach fort und muss deshalb durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. In den allermeisten Fällen finden sich allerdings entsprechende Regelungen in den Verträgen.

    Siehe auch hier: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/...rhaeltnis.html
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  7. #13417
    Avatar von gemüsehändler
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    In meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäß etwas wie, der Vertrag endet mir erreichen des Renteneintrittalters ohne das es einer Kündigung bedarf. Ich glaube früher hat man sowas nicht in die Arbeitsverträge geschrieben.
    Grünkohfeldt

  8. #13418
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    In meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäß etwas wie, der Vertrag endet mir erreichen des Renteneintrittalters ohne das es einer Kündigung bedarf. Ich glaube früher hat man sowas nicht in die Arbeitsverträge geschrieben.


    Genau so sollte es eigentlich geregelt sein, war früher allerdings tatsächlich oft nicht der Fall.
    Hiding on the backstreets

  9. #13419
    Avatar von Weserwunder1899
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    Ah okay. Dann muss ich nachher mal direkt in den Arbeitsvertrag gucken. Der Vertrag besteht auch schon so einige Jahrzehnte

    Danke schon mal bis hierhin @ all
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  10. #13420
    Avatar von Osnadame
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    Bei uns steht das schon im Tarifvertrag solange ich im HR arbeite, also über 20 Jahre.
    +++ No surprising news +++

  11. #13421
    Avatar von Die Nase
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    Da VW und die Verbraucherschützer sich jetzt zwar endlich geeinigt haben ich jedoch mein Auto 4 Monate zu spät gekauft habe, darf ich jetzt selber Klagen. Wie kann man denn am besten Anwälte finden die sich mit sowas auskennen? Ich bin zwar Rechtsschutzversichert, habe aber noch nie einen Anwalt benötigt.
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  12. #13422
    Avatar von Duffman
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    Würde ich einfach googlen. Die entsprechende Kanzleien positionieren sich entsprechend im Internet. Und dann musste dir die einzelnen Ergebnisse mal etwas genauer ansehen und nach Vorliebe (örtliche Nähe, wenn du Wert drauf legst, u.ä) entscheiden.
    Hiding on the backstreets

  13. #13423

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    Ich glaube nicht das was dabei rumkommt. Ich weiß das in meiner Ausbildungskammer beim Landgericht VW jedes Verfahren gewonnen hat. Die Kläger wurden aber auch alle von den gleichen 3-4 Kanzleien vertreten. Entsprechend waren die Klagen und Schriftsatze auch fast gleich und mit sehr viel geschwalle überfrachtet.

    Edit: Stimmt doch nicht, ein VU hat sich VW gefangen, da sie keine Verteidigung angezeigt haben.
    Geändert von Nillinio (28.02.2020 um 19:17 Uhr)

  14. #13424
    Avatar von Die Nase
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    Die Rechtssprechung ist sich aktuell sehr uneins. Es geht von kompletter Absage bis zu kompletterstattung des Fahrzeugpreises plus Zinsen. Im Mai ist der erste Fall der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird danach weiß man dann mehr. Darum war VW auch plötzlich wieder verhandlungsbereit weil sie Angst vor diesem Grundsatzurteil haben.
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  15. #13425
    Avatar von Fridolin
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    Zitat Zitat von Die Nase Beitrag anzeigen
    Die Rechtssprechung ist sich aktuell sehr uneins. Es geht von kompletter Absage bis zu kompletterstattung des Fahrzeugpreises plus Zinsen. Im Mai ist der erste Fall der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird danach weiß man dann mehr. Darum war VW auch plötzlich wieder verhandlungsbereit weil sie Angst vor diesem Grundsatzurteil haben.
    Wenn Du eine einigermaßen gute Rechtsschutzversicherung hast, ruf die an.
    Die meisten Versicherer arbeiten deutschlandweit mit spezialisierten Anwälten zusammen und können Dir einen für Deinen Fall empfehlen. Das machen die, weil die dann gute Aussicht auf Erfolg sehen, also kann das so verkehrt nicht sein.

    Just do it. Versuch macht kluch!

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