Wenn du Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast und nichts von einem Mangel wusstest, also keinen Mangel arglistig verschwiegen hast, müssen sie zahlen. Kenne den Vertrag nicht. Kann sein dass du bei Verzug den gesamten Kaufpreis fällig stellen kannst und dann wenn nicht gezahlt wird eben gerichtlich einfordern könntest. Das alles nur so ins Blaue als ganz grobe Einschätzung von außen.