Ohne Zuschauer ist so eine Absage sowieso deutlich leichter. Jetzt könnte man das Spiel auch kurzfristig ansetzen, z.B. schon an diesem Mittwoch.
Das Paderborn-Spiel soll wohl Anfang März nachgeholt werden.
Ohne Zuschauer ist so eine Absage sowieso deutlich leichter. Jetzt könnte man das Spiel auch kurzfristig ansetzen, z.B. schon an diesem Mittwoch.
Das Paderborn-Spiel soll wohl Anfang März nachgeholt werden.
Weiß man wann die März Spiele festgelegt werden? Spätestens dann sollte ja auch das Nachholspiel festgelegt werden. Auf den Ausgang der europäischen Achtelfinalspiele kann man ja nicht warten.
QuelleDas Bundeskartellamt hatte Ende Mai in einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung offiziell Bedenken gegen die Ausnahmegenehmigungen für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim geäußert. Die drei Bundesligisten sind nicht an die 50+1-Regel gebunden, wonach der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiterhin die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss.
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In dem Schreiben, das dem „Handelsblatt“ nach eigenen Angaben vorliegt, fordern die drei Klubs Solidarität von der DFL ein. Im „Sinne der Integrität der Bundesliga“ müsse es „jetzt unser aller gemeinsames Interesse sein, diese schwierige Situation zielgerichtet und mit diplomatischem Geschick zu bewältigen“.
Thomas Schaaf
Aus der Einschätzung des Bundeskartellamts:
Das ist zunächst mal nur eine Einschätzung, und als solche noch keine Anweisung an die DFL etwas zu ändern. Trotzdem gehe ich davon aus, dass das ganze dazu führen könnte, die 50+1 Regel mehr oder weniger komplett abzuschaffen.Das Kartellrecht steht den sportpolitischen Zielen, die mit der 50+1-Regel verfolgt werden, nicht im Wege. Die DFL muss aber eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung für alle Vereine gewährleisten. Auch für den Profisport gelten aus guten Gründen die Regeln des Kartellrechts. Die wirtschaftlichen Aktivitäten von Verbänden und Vereinen unterliegen deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht. Die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgeprägte Klubs ist unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung. Allerdings können Beschränkungen des Wettbewerbs auch in bestimmten Fällen vom Kartellverbot ausgenommen sein. Mit der 50+1-Regel will die DFL für eine Vereinsprägung und eine gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen. Diese sportpolitischen Ziele können auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden. In ihrer Grundform erscheint die 50+1-Regel auch geeignet und angemessen. In der Kombination mit der derzeitigen Förderausnahme haben wir daran hingegen Zweifel. Ausnahmen von der Grundregel sind grundsätzlich möglich. Solche Ausnahmen müssen eindeutig ausgestaltet sein, und sie dürfen nicht dazu führen, dass die eigenen sportpolitischen Zielsetzungen, die die DFL mit der 50+1-Regel verfolgt, konterkariert werden.
Ceterum censeo VAR esse delendam.
Das Kartellamt hat sich jahrzehntelang nicht an den Ausnahmegenehmigungen gestört. Und jetzt soll auf einmal alles ein Riesenproblem sein?
Man soll Gleichheit schaffen.
Aktuell haben wir keine Gleichheit. Nimm Bayern und Dortmund hinzu, dann hat man 6 investorenklubs.
https://www.dfl.de/de/aktuelles/dona...aeftsfuehrung/
Donata Hopfen wird ab 1. Januar 2022 Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH. Die 45-Jährige ist aktuell als Managing Director und Partnerin bei BCG Digital Ventures, einem Unternehmen der Boston Consulting Group, tätig und übernimmt satzungsgemäß auch die Position als Sprecherin des Präsidiums des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. in der Nachfolge von Christian Seifert. Der Vertrag sieht eine Laufzeit zunächst bis zum 31. Dezember 2024 vor.
Oha. Prost Mahlzeit.