Eisendieter hab ich vor n paar Monaten im Hopfen & Schmalz gesehen, zusammen mit seinen Töchtern. Der Typ ist die Bodenständigkeit in Person. Allein wegen ihm würd ich das Kind auf die FEBB schicken
Eisendieter hab ich vor n paar Monaten im Hopfen & Schmalz gesehen, zusammen mit seinen Töchtern. Der Typ ist die Bodenständigkeit in Person. Allein wegen ihm würd ich das Kind auf die FEBB schicken
Es heißt "seinetwegen" - und Du hast keine Kinder!
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!
Woher willst Du das wissen?
"wegen" verlangt nun mal den Genitiv.
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
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Wenn man Sekten mag und nicht so viel Wert darauf legt, dass die Kinder was über Darwin lernen, ist die FEBB eine super Schule. Und die Kinder sind auch alle nicht zu.. unwestlich - so ein Zufall!
Geändert von zubasa (10.07.2020 um 23:17 Uhr)
Der ist aber nicht an der FEBB, sondern tot.
Hiding on the backstreets
Oh. Das wäre zwar auch nicht gut für die Kinder, aber ich hatte diese Info nicht parat und hätte ihn sonst nicht erwähnt.
Mal ne Frage an die Elterngeldexperten. Kind 1 wurde im Juni 2018 geboren. Mutter hat Elterngeld Plus bis einschl. Januar 2020 bezogen. Kind 2 wird voraussichtlich im Dezember 2020 geboren. Sehe ich das richtig, dass die Mutter lediglich den Mindestsatz in Höhe von 300 Euro plus den "Geschwisterbonus" in Höhe von 75 Euro für die ersten 6 Monate (bis Kind 1 das 3 Lebensjahr vollendet hat) bekommen wird? Die Elternzeit wurde durch die Corona-Situation mehr oder weniger unfreiwillig (Eingewöhnung Kita konnte nicht stattfinden) bis Ende November 2020 verlängert. Greifen hier irgendwelche Härtefallregelungen im Hinblick auf die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe zumindest in den Gesetzestexten nicht in der Richtung gelesen.
Monate mit Bezug von Elterngeld sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage m.W.n. nicht zu berücksichtigen.
Claqueur Superior
Helfe gerne, ficke niemanden
Das gilt aber leider nur für die ersten 15(?) Lebensmonate des ersten Kindes