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Thema: Kinder dieser Welt und die damit verbundenen Freuden - Thread

  1. #8641

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    Klagen und Stress verursachen kann man ganz leicht, ob es am Ende „erfolgreich“ ist oder nur Chaos verursacht hat, ist eine andere Frage.

  2. #8642
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von Azad Beitrag anzeigen
    Das hat mich tatsächlich auch ziemlich genervt. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass man tatsächlich mal eben so das alleinige Sorgerecht einklagen kann.
    Azad, nur in aller Kürze: Mach.das.nicht!!

    Warum nicht, haben meine Vorredner schon absolut richtig dargelegt. Dazu ist es Unsinn, dass deine Ex das alleinige Sorgerrecht mal eben so ohne Probleme beantragen könnte und es auch bewilligt wird. Da gehören schon trifftige Gründe (Sitchwort: Kindeswohl) dazu.
    Hiding on the backstreets

  3. #8643
    Avatar von Schulterklopfer
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    und wie schwierig wird es erst, wenn du als Vater das Sorgerecht wieder zurück haben willst? Da wird dir die heutige Entscheidung um die Ohren gehauen. Da erinnert sich deine Ex nicht mehr daran, dass du ihr damit entgegen kommen wolltest.

  4. #8644
    Avatar von Azad
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    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Azad Beitrag anzeigen
    Das hat mich tatsächlich auch ziemlich genervt. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass man tatsächlich mal eben so das alleinige Sorgerecht einklagen kann.
    Azad, nur in aller Kürze: Mach.das.nicht!!

    Warum nicht, haben meine Vorredner schon absolut richtig dargelegt. Dazu ist es Unsinn, dass deine Ex das alleinige Sorgerrecht mal eben so ohne Probleme beantragen könnte und es auch bewilligt wird. Da gehören schon trifftige Gründe (Sitchwort: Kindeswohl) dazu.
    Wie gesagt, ich dachte mir das alles selbst schon. Wahrscheinlich habe ich das nur ansatzweise in Erwägung gezogen, weil die letzten Monate so viele Kraft und Nerven gekostet haben und ich nicht wollte, dass es wirklich vor Gericht geht. Zumal man, wenn es erstmal soweit ist, auch nicht sicher sein kann, dass alles wirklich fair zugeht.

  5. #8645
    Avatar von __unterstrich__
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    Hey Azad,

    Bei einem Kumpel von mir lief es so wie bei dir. Nur das er das Sorgerecht abgegeben hat. Die letzten 4 Jahre hat er sein Kind 7 mal gesehen. jeweils 1 std. und nicht allein. Er hat einfach keine Rechte mehr und das ganze rückgängig zu machen ist äußert schwer.

    Erst war alles gut. Dann passte ihr was nicht und es wurde nach und nach weniger. Dann ist sie ohne das er was machen kann vor einem Jahr 250 km weg gezogen. Er leidet jetzt 4 jahre so wie du das letzte halbe Jahr. Wenn du deinen Sohn regelmäßig sehen willst, dann behalt die Verantwortung und sei deines Glückes eigener Schmied. Damit das Sorgerecht entzogen wird muss schon viel passieren bzw. passiert sein. Und solange ich dich schon lese kann ich mir nicht ansatzweise vorstellen das bei dem Thema irgendwas sein sollte.

    Behalt das Sorgerecht. Klag zur Not den Umgang ein. Das würde ich sowieso machen. Dann hast du zumindest die Sicherheit ihn alle 14 tage zu haben.

  6. #8646
    Avatar von Wümme Wiese
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    Zitat Zitat von Azad Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Azad Beitrag anzeigen
    Das hat mich tatsächlich auch ziemlich genervt. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass man tatsächlich mal eben so das alleinige Sorgerecht einklagen kann.
    Azad, nur in aller Kürze: Mach.das.nicht!!

    Warum nicht, haben meine Vorredner schon absolut richtig dargelegt. Dazu ist es Unsinn, dass deine Ex das alleinige Sorgerrecht mal eben so ohne Probleme beantragen könnte und es auch bewilligt wird. Da gehören schon trifftige Gründe (Sitchwort: Kindeswohl) dazu.
    Wie gesagt, ich dachte mir das alles selbst schon. Wahrscheinlich habe ich das nur ansatzweise in Erwägung gezogen, weil die letzten Monate so viele Kraft und Nerven gekostet haben und ich nicht wollte, dass es wirklich vor Gericht geht. Zumal man, wenn es erstmal soweit ist, auch nicht sicher sein kann, dass alles wirklich fair zugeht.
    Das stimmt auch. Deshalb würde ich mich bemühen sie bei den Arztgängen zu unterstützen, Vollmachten zu erteilen, mit den Ärzten sprechen etc. Wenn dann alles glatt geht, gibt es ja erstmal keinen Grund für einen Prozess.
    Mit einem Verrückten zu streiten ist Wahnsinn. (G. M. Burrows, 1828)

  7. #8647
    Avatar von Azad
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    Das würde ich ja sowieso. Bisher haben wir uns längere Aufenthalte im Krankenhaus auch immer geteilt.

  8. #8648

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    Damit wäre ihr (wahres) Anliegen dann auch völlig entlarvt und der Lächerlichkeit preisgegeben. Das Anliegen entbehrt damit doch wirklich jeglicher Grundlage. Ich wäre nicht überrascht, wenn bei einer eventuellen Eskalation dann von ihrer Seite argumentiert würde, Du hättest Dich ja ein halbes Jahr nicht um den Kleinen gekümmert...

    Mach was. Am besten - noch letzte Woche.
    Auch ohne Smilies könnte dieser Beitrag Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten.

  9. #8649
    Avatar von stoffel
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    A und O bei so einer Sache: aktiv sein!
    Scheu dich nicht, Dir Beratung beim Jugendamt zu suchen. Allein dieses halbe Jahr, was Dir fehlt...
    Zweiter Punkt: Versuch immer, immer, immer, immer, immer! sachlich zu bleiben. Kompromisse zu finden (auch wenn es zum 126 Mal von Dir angestoßen wird) und -auch wenn es beschissen klingt- sammel Beweise, führ vllt sogar ein Protokoll usw.
    Warum ich dir das schreibe: die Drohung der Klage, auch wenn es nur ein Satz nebenbei war.
    Das alles nicht schön
    R U D E L B I L D U N G L I E B E


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    I ♥ Bärt

  10. #8650
    Avatar von Schmolle
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    @azad
    Wenn du deinen Bengel groswerden sehen willst und aktiv dran teilnehmen möchtest, mach es nicht.

    Wenn du's nicht willst und es dir egal ist, übertrag der ex das Sorgerecht Latz den Unterhalt und halt dich raus.

    Dazwischen gibt's nichts. Für mich hört sich das am, das deine ex dich überm Tisch ziehen ziehen will.

  11. #8651
    Avatar von Fridolin
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    Unsere Große musste heute Morgen statt zur Grundschule zum Gymnasium. Dort werden die Klassen fürs kommende Schuljahr eingeteilt und jede Klasse bekommt ihre Klassenlehrer vorgestellt.

    :bratsava:

    Unsere Mittlere ist dann ganz alleine auf der Grundschule. Letzte Woche haben sowohl die Erstklässler als auch die Viertklässler Lieder für den Abschied eingeübt. Sowohl die Große als auch die Mittlere mussten alleine schon bei den Proben heulen.
    Sowas zerreißt mir ja das Herz.
    Gib mich die Kirsche!

  12. #8652
    Avatar von JeanBaguette
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    Das mit dem Abschiedslied für die Viertklässler hatten wir letztes Jahr auch. Ein Kind nach dem anderen verlor während des Lieds die Kontrolle und fing an zu weinen, zu allererst die taffen Jungs.

  13. #8653
    Avatar von kikone
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    Zitat Zitat von stoffel Beitrag anzeigen
    A und O bei so einer Sache: aktiv sein!
    Scheu dich nicht, Dir Beratung beim Jugendamt zu suchen. Allein dieses halbe Jahr, was Dir fehlt...
    Zweiter Punkt: Versuch immer, immer, immer, immer, immer! sachlich zu bleiben. Kompromisse zu finden (auch wenn es zum 126 Mal von Dir angestoßen wird) und -auch wenn es beschissen klingt- sammel Beweise, führ vllt sogar ein Protokoll usw.
    Warum ich dir das schreibe: die Drohung der Klage, auch wenn es nur ein Satz nebenbei war.
    Das alles nicht schön
    Bei mit kammen vor Gericht fragen, inwiefern ich mich dem bemüht hätte usw.. Die Anwältin meiner Ex wollte mir fehlendes Engagement unterstellen... Zuerst habe ich ein Protokoll meiner Bemühungen vorgelegt, mit dem Hinweis meine Telefonrechnungen dahingehend überprüfen zu lassen, dann kam das Jugendamt zu wort und hat mir total den Rücken gestärkt. Am Ende wollte der Richter meine Wünsche hören und diese wurden bis auf einen Punkt umgesetzt.

  14. #8654

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    Mal ne kurze Frage zum Elterngeld...

    Sehe ich das richtig, wenn ich als Vater die ersten 2 Monate nach Geburt Elternzeit nehme, es kein Elterngeld für mich gibt, weil Mutti das Mutterschaftsgeld bekommt?

    Wasn scheiss!!!

  15. #8655
    Avatar von Gurki
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    Nein, das siehst du nicht richtig. Du bekommst ganz normal dein Elterngeld in voller Höhe, das MuSchG eben nur bei demjenigen angerechnet wird, der es bezieht.
    "Swingtime is good time, good time is better time!"

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