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Thema: Bremer Senat - Liga soll für Risikospiele zahlen

  1. #3256
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von FatTony Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Ich finde deinen Beitrag verwirrend. Meinst du Alphamänchen wie Mäurer? Die DFL soll Gebührenbescheide an die Vereine verschicken ? Und auch den Rest verstehe ich nicht wirklich.
    Zum Beispiel, ja. Wie an der Reaktion von Mäurer auf Grindels Rücktritt zu sehen, da freut man sich über jede Niederlage des Gegners. Und die Bescheide sollen doch von der DFL an Werder weitergeleitet/verschickt werden.

    Dass hier auf beiden Seiten testosterongesteuerte Protagonisten sitzen, lässt sich wohl kaum leugnen. Nun liegt ja eine höchstrichterliche Entscheidung vor und ich finde eine Rückkehr zur Sachlichkeit wäre hier daher zielführender, als das ständige kindische Gezicke in die eine oder andere Richtung.

    Zum Zweiten Satz: Ich hatte mich an der Begrifflichkeit "Bescheid" aufgehängt. Die DFL kann ja keinen Bescheid erlassen, sondern lediglich einen intern eine Forderung an Werder stellen.

    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Dondiego Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Karatekakoordinator Beitrag anzeigen
    Die behauptete Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ist von Richter Bier bereits bei der Urteilsverkündung ausführlich widerlegt worden. Wenn Seifert meint, dennoch vor das BVerfG ziehen zu wollen, soll er das doch tun.

    Die DFL spricht auch davon bzw. droht damit, die Kosten direkt eins zu eins an Werder weiterreichen zu wollen. Aus meiner Sicht spricht rechtlich nichts dafür, die Kosten eins zu eins an Werder weiterzureichen. Am Ende wird man sich entweder auf etwas Vernünftiges einigen oder eben vor Gericht darüber streiten, zumal Bremen sicher nicht das einzige Bundesland ist, das Gebührenbescheide an die DFL sendet.

    NRW fällt als Nächstes.
    Das ist auch kein Thema was rechtlich im Rahmen des Verwaltungsrechts geklärt wird. Das ist reines Vertragsrecht (Zivilrecht) zwischen den beteiligten DFL und Bremen. Und wenn die DFL auf dem Standpunkt steht, dass sämtliche einem Verein zuzuordnen Kosten an diesen weiter geleitet werden und sich die Vereine hiergegen nicht zu wehr setzen, dann ist das so und hat nichts damit zu tun wer letztlich Empfänger oder Schuldner im Außenverhältnis ist.

    Stand jetzt wäre die DFL GmbH als solche auch überhaupt nicht in der Lage etwaige Mehrkosten aus diversen Bundesländern selbst zu tragen ohne das vorherige Verteilungsschlüssel angepasst werden müssten.
    Nein, das ist kein Zivilrecht zwischen den beteiligten DFL und Bremen, das ist eine Frage, die die DFL mit Werder und den anderen Mitgliedsvereinen zu klären hat. Ich bin sehr sicher, dass das nicht im Zivilrechtsstreit enden wird.

    Und zum zweiten Absatz: Das klingt schon realistischer. Das, was Du Anpassung des vorherigen Verteilungsschlüssel nennst, kann man auch Fondslösung nennen.

    Das von mir verlinkte Zurückrudern in NRW wird seinen Teil zu einer rascheren Lösung beitragen.
    Warum bist du da so sicher? Auf welchem Rechtsweg sollte das denn geklärt werden, falls man nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommt? In einem solchen Fall, würde die DFL doch sicher Werder zur Zahlung der Gesamtkosten auffordern und falls Werder diese Zahlung verweigern sollte (wovon ich ausgehe), müsste die DFL doch auf Zahlung klagen.
    Hiding on the backstreets

  2. #3257
    Avatar von Dr. Westhoff
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    Werder wird weder die Zahlung verweigern, noch die Zahlungspflicht per se juristisch anfechten lassen. Weil Werder es sich nicht erlauben kann, sich gegen die DFL zu stellen und die Konfrontation mit der Liga zu suchen. Was aber auch gar nicht nötig ist, wenn sich jetzt NRW dem Beispiel Bremens anschließt. Dann ist der Solidarfonds schneller da viele ihn jetzt ausschließen.

  3. #3258

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    Zitat Zitat von Dr. Westhoff Beitrag anzeigen
    Weil Werder es sich nicht erlauben kann, sich gegen die DFL zu stellen
    Weil sonst was genau passiert?

  4. #3259
    Avatar von Salbei
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    Das ist doch wirklich Quatsch. Es ist völlig legitim eine offene Rechtsfrage gerichtlich klären zu lassen. Auch gegenüber der DFL. Die DFL sagt dann doch nicht dass Werder doof sei und nicht mehr mitmachen dürfe. Wir sind doch nicht im Kindergarten.

  5. #3260
    Avatar von Norge
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    Zitat Zitat von Salbei Beitrag anzeigen
    Wir sind doch nicht im Kindergarten.
    Gewagte Aussage.
    Hebbt 'n W up dat Trikot
    Dat is gröön, dat schall wohl so

  6. #3261

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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Da freut sich doch jede Gemeinde über Werders Verlustvorträge und das drohende EU-Beihilfeverfahren, bei einer Steuerrückerstattung. Da lach ich mir doch den Arsch ab.
    Mit der Mindestbesteuerung fällt da sicher auch für die meisten Gemeinden was ab. Unabhängig davon glaube ich gar nicht mal, dass die gewerbesteuerlichen Verluste soooo hoch sind. Stichwort Kürzung Miete fürs Stadion, Kürzung Zinsen, Kürzung Rechteüberlassung etc. pp

  7. #3262

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    Die Einschätzung das Werder zahlen muss ist durch Werders Juristen offensichtlich längst erfolgt, denn das Werder bereits frühzeitig Rückstellungen gebildet hat lässt schließen das man mit einer in Anspruchnahme rechnen muss, andernfalls hätte Werder diese gar nicht erst bilden dürfen. Auch wurde von Werderseite immer betont, dass man der geschädigte ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so reagiert, wenn nicht mit der Weiterleitung der Kosten an Werder zu rechnen ist.

  8. #3263
    Avatar von Rentner
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    Rückstellungen muss man für Verbindlichkeiten, die in Höhe oder Bestehen ungewiss, aber ausreichend wahrscheinlich sind, bilden. Das trifft hier für Werder zu spätestens seitdem die DFL gesagt hat, dass sie die Kosten an Werder weiterreichen. Das muss aber nicht heißen, dass Werder damit quasi akzeptiert hat und das nicht noch vor Gericht anfechten würde. Man bildet zB auch Rückstellungen für laufende Gerichtsverfahren, wo auch nicht immer längst klar ist dass man verlieren wird.

    Vielleicht wollte du das auch so ausdrücken, ich wollte nur sagen, dass die Rückstellung kein so eindeutiges Anerkenntnis der Schuld ist, wie ich es aus deinem Text lese.
    Geändert von Rentner (10.04.2019 um 10:08 Uhr)

  9. #3264

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    Was ich ausdrücken will ist:

    Rückstellungen darf ich nur dann bilden wenn die Inanspruchnahme der "Schuld" hinreichend wahrscheinlich ist. Es müssen mehr Gründe dafür sprechen als dagegen. Werder hat die Rückstellung bereits gebildet als über die Polizeieinsäte gerichtlich noch nicht entschieden wurde und das ist hier ein wichtiger Punkt. Die Wahrscheinlichkeit dass die DFL unterliegt und Werder am Ende zahlen muss muss also höher als 50 % nach Einschätzung Werders gelegen haben. Da es der Berichterstattung nach nicht selbstverständlich war, dass man mit der DFL gg das Land unterliegt muss es aus Werdersicht eine sehr hohe Wahrschneinlichkeit geben dass man gg die Weiterleitung durch die DFL keine Handhabe hat ansonsten hätte Werder diese Rückstellung nicht bilden dürfen. Durch die Aussagen der Werderverantwortlichen sehe ich diese Auffassung ein wenig bestätigt.

  10. #3265

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    Zitat Zitat von werderiti Beitrag anzeigen
    Die Einschätzung das Werder zahlen muss ist durch Werders Juristen offensichtlich längst erfolgt, denn das Werder bereits frühzeitig Rückstellungen gebildet hat lässt schließen das man mit einer in Anspruchnahme rechnen muss, andernfalls hätte Werder diese gar nicht erst bilden dürfen. Auch wurde von Werderseite immer betont, dass man der geschädigte ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so reagiert, wenn nicht mit der Weiterleitung der Kosten an Werder zu rechnen ist.
    Rückstellungen sind u.A. dafür da, um Eventualverbindlichkeiten bedienen zu können. Und damit man sich den eigenen Gewinn nicht künstlich klein rechnet (aus Steuergründen), muss man eine Rückstellung begründen. Das ist vorausschauendes und verantwortliches Handeln. Und spart uns nebenbei noch den ein oder anderen Euro an Steuern. Wenn die Rückstellungen wieder freiwerden sollten, stehen sie halt bilanziell wieder auf der (außerordentlichen) Ertragsseite.

  11. #3266

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    Und damit man sich den eigenen Gewinn nicht künstlich klein rechnet (aus Steuergründen), muss man eine Rückstellung begründen.
    Es müssen dann aber auch die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung vorliegen! und eine Voraussetzung ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme, wenn die nicht gegeben ist darf ich diese Rückstellung nicht bilden... Anderfalls begeht Werder unter Umständen Steuerhinterziehung.

  12. #3267

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    Zitat Zitat von werderiti Beitrag anzeigen
    Und damit man sich den eigenen Gewinn nicht künstlich klein rechnet (aus Steuergründen), muss man eine Rückstellung begründen.
    Es müssen dann aber auch die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung vorliegen! und eine Voraussetzung ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme, wenn die nicht gegeben ist darf ich diese Rückstellung nicht bilden... Anderfalls begeht Werder unter Umständen Steuerhinterziehung.
    Ja natürlich, ansonsten ist das Gemauschel und Bilanztrickserei.

  13. #3268
    Avatar von gemüsehändler
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    Alleine das vorliegen des Gebührenbescheides würde schon für eine Verbindlichkeit reichen. Da dieser aber bekanntlich nicht an Werder ging, hat man hier eben eine Rückstellung gebildet. Das tut man auf Basis vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und handelsrechtlich unter dem geltenden Vorsichtsprinzip. Nichtsdestotrotz enthalten der Ansatz und die Höhe von Rückstellung immer einen Ermessensspielraum der Geschäftsleitung.
    Sollte bei einer Betriebsprüfung diese nicht anerkannt werden, wird die einfach in der Steuerbilanz gestrichen und der Aufwand zurück gedreht. Niemand kommt da auf die Idee eine Steuerhinterziehung draus zu machen.
    Grünkohfeldt

  14. #3269
    Avatar von gemüsehändler
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    Zitat Zitat von Dondiego Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Da freut sich doch jede Gemeinde über Werders Verlustvorträge und das drohende EU-Beihilfeverfahren, bei einer Steuerrückerstattung. Da lach ich mir doch den Arsch ab.
    Mit der Mindestbesteuerung fällt da sicher auch für die meisten Gemeinden was ab. Unabhängig davon glaube ich gar nicht mal, dass die gewerbesteuerlichen Verluste soooo hoch sind. Stichwort Kürzung Miete fürs Stadion, Kürzung Zinsen, Kürzung Rechteüberlassung etc. pp
    Für das Stadion wird ja afaik keine Miete gezahlt, sondern die Stadiongesellschaft bekommt einen Teil der Einnahmen.
    Aus dem letzten Abschluss geht hervor, dass man in den dargestellten 2 Jahre, im Wesentlichen keine Steuern gezahlt hat.
    Die spannende Frage ob das Stadion eigentlich eine Betriebsstätte ist, (ist vielleicht ja sogar schon geklärt!?) habe ich in die Überlegungen noch gar nicht einbezogen.
    Grünkohfeldt

  15. #3270
    Avatar von Nis Randers
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    https://www.fr.de/sport/fussball/fus...-12211341.html
    Hess-Grunewald warnt nach dem Polizeikostenurteil erneut vor einem "beträchtlichen finanziellen Schaden" für #Werder und hofft auf einen offenen Austausch in der Bundesliga-Versammlung am Freitag. Ein juristisches Vorgehen gegen die DFL schließt er aus.
    Es wird genauso kommen das Werder als einziger Klub zahlen muss.

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