Nochmal:
Stadt Bremen erlässt Gebührenbescheid und schickt ihn der DFL. Diese zahlt und reicht ihn an Werder weiter mit der Aufforderung den Betrag auszugleichen und Werder sagt: "Nö, machen wir nicht, verklagt uns doch!". Müssen sie aber gar nicht, denn es steht eine Auszahlung von bspw. TV-Geldern an Werder an. Die DFL kürzt den Auszahlungsbetrag einfach um den Betrag aus dem Gebührenbescheid. Das will Werder nicht akzeptieren und erhebt daher Klage auf den vollen Auszahlungsbetrag. In diesem Verfahren überprüft das Gericht, ob die DFL eine entprechende Gegenforderung aus dem Gebührenbescheid im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs hat und mit dieser ggü. Werder auch aufrechnen kann. Wenn dem so ist, geht der Rechtsstreit verloren, wenn nicht würde geklärt werden, welche Einwände dem gegenüber stünden.
Inwiefern sollte nun das Thema Polizeikosten in diesem Zusammenhang "überhaupt nicht tangiert" werden (deine Aussage)?
Und inwiefern sollte dieses Szenario (auch deine Aussage)
irgendeine Auswirkung haben?wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.