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Thema: Bremer Senat - Liga soll für Risikospiele zahlen

  1. #4636
    Avatar von Duffman
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    Nochmal:

    Stadt Bremen erlässt Gebührenbescheid und schickt ihn der DFL. Diese zahlt und reicht ihn an Werder weiter mit der Aufforderung den Betrag auszugleichen und Werder sagt: "Nö, machen wir nicht, verklagt uns doch!". Müssen sie aber gar nicht, denn es steht eine Auszahlung von bspw. TV-Geldern an Werder an. Die DFL kürzt den Auszahlungsbetrag einfach um den Betrag aus dem Gebührenbescheid. Das will Werder nicht akzeptieren und erhebt daher Klage auf den vollen Auszahlungsbetrag. In diesem Verfahren überprüft das Gericht, ob die DFL eine entprechende Gegenforderung aus dem Gebührenbescheid im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs hat und mit dieser ggü. Werder auch aufrechnen kann. Wenn dem so ist, geht der Rechtsstreit verloren, wenn nicht würde geklärt werden, welche Einwände dem gegenüber stünden.

    Inwiefern sollte nun das Thema Polizeikosten in diesem Zusammenhang "überhaupt nicht tangiert" werden (deine Aussage)?

    Und inwiefern sollte dieses Szenario (auch deine Aussage)

    wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.
    irgendeine Auswirkung haben?

  2. #4637
    Avatar von Schorsch007
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    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Nochmal:

    Stadt Bremen erlässt Gebührenbescheid und schickt ihn der DFL. Diese zahlt und reicht ihn an Werder weiter mit der Aufforderung den Betrag auszugleichen und Werder sagt: "Nö, machen wir nicht, verklagt uns doch!". Müssen sie aber gar nicht, denn es steht eine Auszahlung von bspw. TV-Geldern an Werder an. Die DFL kürzt den Auszahlungsbetrag einfach um den Betrag aus dem Gebührenbescheid. Das will Werder nicht akzeptieren und erhebt daher Klage auf den vollen Auszahlungsbetrag. In diesem Verfahren überprüft das Gericht, ob die DFL eine entprechende Gegenforderung aus dem Gebührenbescheid im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs hat und mit dieser ggü. Werder auch aufrechnen kann. Wenn dem so ist, geht der Rechtsstreit verloren, wenn nicht würde geklärt werden, welche Einwände dem gegenüber stünden.

    Inwiefern sollte nun das Thema Polizeikosten in diesem Zusammenhang "überhaupt nicht tangiert" werden (deine Aussage)?

    Und inwiefern sollte dieses Szenario (auch deine Aussage)

    wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.
    irgendeine Auswirkung haben?
    Vielleicht kann man davon ausgehen, dass das Wort „vollen“ im Hinblick auf die Polizeikosten der strittige Punkt ist. Also nicht so sehr, ob Werder zu beteiligen ist, sondern in welcher Höhe. 50/50, oder 1/36?
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  3. #4638
    Avatar von Duffman
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    Nein. Da richos Punkt war ja, dass die DFL nicht mit der Forderung aufrechnen könne, wenn Werder diese bestreite oder anfechte, wie er es formulierte. Auf die Höhe kam es dabei nicht an.
    Geändert von Duffman (12.10.2021 um 19:15 Uhr)

  4. #4639
    Avatar von Schorsch007
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    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Nein. Da richos Punkt war ja, dass die DFL nicht mit der Forderung aufrechnen könne, wenn Werder diese bestreite oder anfechte, wie er es formulierte. Auf die Höhe kam es dabei nicht an.
    Und wenn es ihm auf die Höhe angekommen wäre, läge er dann damit richtig, dass die Forderungen (deren Höhe eben strittig ist) nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen?
    Geändert von Schorsch007 (12.10.2021 um 21:21 Uhr)
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  5. #4640

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    Zitat Zitat von Schorsch007 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Nein. Da richos Punkt war ja, dass die DFL nicht mit der Forderung aufrechnen könne, wenn Werder diese bestreite oder anfechte, wie er es formulierte. Auf die Höhe kam es dabei nicht an.
    Und wenn es ihm auf die Höhe angekommen wäre, läge er dann damit richtig, dass die Forderungen (deren Höhe eben strittig ist) nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen?
    Nein.

  6. #4641
    Avatar von Duffman
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    Hat damit nichts zu tun.

  7. #4642

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    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Nochmal:

    Stadt Bremen erlässt Gebührenbescheid und schickt ihn der DFL. Diese zahlt und reicht ihn an Werder weiter mit der Aufforderung den Betrag auszugleichen und Werder sagt: "Nö, machen wir nicht, verklagt uns doch!". Müssen sie aber gar nicht, denn es steht eine Auszahlung von bspw. TV-Geldern an Werder an. Die DFL kürzt den Auszahlungsbetrag einfach um den Betrag aus dem Gebührenbescheid. Das will Werder nicht akzeptieren und erhebt daher Klage auf den vollen Auszahlungsbetrag. In diesem Verfahren überprüft das Gericht, ob die DFL eine entprechende Gegenforderung aus dem Gebührenbescheid im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs hat und mit dieser ggü. Werder auch aufrechnen kann. Wenn dem so ist, geht der Rechtsstreit verloren, wenn nicht würde geklärt werden, welche Einwände dem gegenüber stünden.

    Inwiefern sollte nun das Thema Polizeikosten in diesem Zusammenhang "überhaupt nicht tangiert" werden (deine Aussage)?

    Und inwiefern sollte dieses Szenario (auch deine Aussage)

    wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.
    irgendeine Auswirkung haben?
    ich habe doch bereits zitiert, dass die aufzurechnende forderung vollumfänglich fällig sein muss, um rechtlich sauber aufrechnen zu können. wenn du eine rechnung anfechtest, und das muss werder bei den polizeikosten schon allein deshalb tun, weil man sonst in verzug gerät und sich daraus bei nichtstun relativ schnell ein vollstreckbarer titel ergibt, dann darf die nicht so einfach gegen eine unbestrittene forderung aufgerechnet werden.

    selbst wenn du vor gericht gewinnst, kannsts du nur gegen sicherheitsleistung sofort vollstrecken, weil der andere könnte ja noch in berufung gehen oder es könnte sich eine dritte höhergestellte forderung ergeben. es ist nicht so einfach in deutschland forderungen gegeneinander aufzurechnen.

    wenn man gegen eine aufrechnung klagt, wird zunächst auch nur geprüft ob die aufrechnung rechtens war. denn die auseinandersetzung ob die polizeikostenrechnung rechtens ist oder nicht ist ein eigenes verfahren. und wenn da ein verfahren läuft, wird die prüfung der polizeikostenforderung eben ergeben, dass diese nicht zur aufrechnung geeignet ist, ehe der sachverhalt geklärt ist.

    wenn du das anders sehen willst: bitte.
    Meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar.

  8. #4643

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    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    (...)
    wenn du das anders sehen willst: bitte.
    Großzügig. Was Duffman anders sieht und sehen will, ist aber nicht seine persönliche Meinung, sondern er beschreibt im Gegensatz zu dir die Wirklichkeit. Auch in diesem Beitrag ist schon wieder so viel Falsches oder mit Halbwissen Vermischtes drin, dass es den Thread hier noch weiter zerschießen würde, das alles klar- und richtigzustellen. Das klarzustellen wäre aber auch eh sinnlos (abgesehen davon, dass du eh anscheindend ignorierst, was dir jetzt mittlerweile schon mehrere Personen versucht haben, klarzumachen), weil wie dargestellt sowieo nicht nachvollziehbar ist, was deine - auf einem falschen Verständnis der Aufrechnung aufbauende - Schlussfolgerung unabhängig von davon überhaupt für einen hier relevanten Sinn hätte.

  9. #4644
    Avatar von Gebre-Selassie-Fan
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    an der Aufrechnungsproblematik sind schon viele gescheitert [ + durchgehend Kleinschreiben ist außerdem sehr schwer zu lesen].

  10. #4645
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    ich habe doch bereits zitiert, dass die aufzurechnende forderung vollumfänglich fällig sein muss, um rechtlich sauber aufrechnen zu können. wenn du eine rechnung anfechtest, und das muss werder bei den polizeikosten schon allein deshalb tun, weil man sonst in verzug gerät und sich daraus bei nichtstun relativ schnell ein vollstreckbarer titel ergibt, dann darf die nicht so einfach gegen eine unbestrittene forderung aufgerechnet werden.

    selbst wenn du vor gericht gewinnst, kannsts du nur gegen sicherheitsleistung sofort vollstrecken, weil der andere könnte ja noch in berufung gehen oder es könnte sich eine dritte höhergestellte forderung ergeben. es ist nicht so einfach in deutschland forderungen gegeneinander aufzurechnen.

    wenn man gegen eine aufrechnung klagt, wird zunächst auch nur geprüft ob die aufrechnung rechtens war. denn die auseinandersetzung ob die polizeikostenrechnung rechtens ist oder nicht ist ein eigenes verfahren. und wenn da ein verfahren läuft, wird die prüfung der polizeikostenforderung eben ergeben, dass diese nicht zur aufrechnung geeignet ist, ehe der sachverhalt geklärt ist.
    Puh, irgendwie inhaltlich schwer nachzuvollziehen dieser Beitrag. Vieles durcheinander und im letzten Beitrag nur noch Kraut und Rüben.
    Versteh ich dich richtig, dass du der Meinung bist, wenn Werder auf Zahlung des zurückbehalten Betrages gegen die DFL klagen sollte, in diesem Verfahren nicht die Frage der Weitergabe der Polizeikosten (im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs) geklärt würde, sondern dafür ein gesondertes Verfahren nötig sei? Sonst weiß ich nicht, worauf mit dem Absatz hinaus willst.


    wenn du das anders sehen willst: bitte.
    Da verweise ich auf den Beitrag von Lombok weiter oben (und auch auf das, was er sonst hier schrieb). Das ist nicht meine Meinung oder Sichtweise, sondern die Rechtslage.
    Geändert von Duffman (14.10.2021 um 22:21 Uhr)

  11. #4646

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    https://www.merkur.de/sport/tsv-1860...-91037363.html

    Die Präsidenten der Rechnungshöfe setzten sich dafür ein, dass bundesweit Rechnungen geschickt werden.

    Dann gäbe es zumindest keine Wettbewerbsverzerrung mehr.

  12. #4647

  13. #4648
    Avatar von sibekar
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    wäre wichtig und richtig.

  14. #4649
    Avatar von [Sportfreund]
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    Zitat Zitat von sibekar Beitrag anzeigen
    wäre wichtig und richtig.
    Ist denn nachgewiesen, dass 2G-Veranstaltungen unter freiem Himmel, wie z.B. ein Bundesliga-Spiel, Pandemietreiber sind?

  15. #4650

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    Zitat Zitat von [Sportfreund] Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von sibekar Beitrag anzeigen
    wäre wichtig und richtig.
    Ist denn nachgewiesen, dass 2G-Veranstaltungen unter freiem Himmel, wie z.B. ein Bundesliga-Spiel, Pandemietreiber sind?
    Nein. Ist meiner Meinung nach auch nur Aktionismus und ein weiteres Kapitel im Kleinkrieg mit der DFL.

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