Seite 309 von 329 ErsteErste ... 259 289 299 308309310319 ... LetzteLetzte
Ergebnis 4.621 bis 4.635 von 4925

Thema: Bremer Senat - Liga soll für Risikospiele zahlen

  1. #4621

    Registriert seit
    10.04.2012
    Beiträge
    3.063
    Zitat Zitat von Schorsch007 Beitrag anzeigen
    Das war an dieser Stelle meinerseits eingeworfenes Hörensagen und, wie sich herausstellte, zudem ein Irrtum. Den hatte ich dann als Nebensächlichkeit betrachtet, den Irrtum somit sehr schnell (sogar locker flockig) eingeräumt und korrigiert. ... ... ... ... Und DAS war es, was Dich so besonders interessiert hatte? Du scheinst Archäologe und auf festbeißender Suche nach kleinen, nebensächlichen Fehlerchen zu sein. Gehst Du mit Dir selbst auch so um? Ja, wir unterscheiden uns hoffentlich.
    Ja, das hat mich interessiert. Gehört es zu deiner Diskussionskultur, sich darüber in der Weise lustig zu machen? Ich halte es halt als keinesfalls für eine Nebensächlichkeit, ob das Land Bremen nur der DFL oder auch Werder selbst die Kosten in Rechnung stellen darf und wie sich die Meinung entwickelt hat, das Land könne sich gar nicht an Werder selbst wenden.

    Ich war davon ausgegangen, dass einer Diskussionäußerung (als Antwort auf einen längeren Beitrag, in dem genau das Thema war) ein Mindestmaß an eigenem Gedanken zugrunde liegt, so dass es Sinn machen kann, hinsichtlich dieser Gedanken nachzufragen. Das war wohl eine Fehleinschätzung. Und ja, wenn man deine Beiträge hier zum Thema im Verlauf ansieht, ist es in Bezug auf diese hier in der Tat eine erkennbare Fehleinschätzung. Mea culpa.

  2. #4622
    Avatar von Schorsch007
    Registriert seit
    13.10.2010
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    7.758
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Schorsch007 Beitrag anzeigen
    Das war an dieser Stelle meinerseits eingeworfenes Hörensagen und, wie sich herausstellte, zudem ein Irrtum. Den hatte ich dann als Nebensächlichkeit betrachtet, den Irrtum somit sehr schnell (sogar locker flockig) eingeräumt und korrigiert. ... ... ... ... Und DAS war es, was Dich so besonders interessiert hatte? Du scheinst Archäologe und auf festbeißender Suche nach kleinen, nebensächlichen Fehlerchen zu sein. Gehst Du mit Dir selbst auch so um? Ja, wir unterscheiden uns hoffentlich.
    Ja, das hat mich interessiert. Gehört es zu deiner Diskussionskultur, sich darüber in der Weise lustig zu machen? Ich halte es halt als keinesfalls für eine Nebensächlichkeit, ob das Land Bremen nur der DFL oder auch Werder selbst die Kosten in Rechnung stellen darf und wie sich die Meinung entwickelt hat, das Land könne sich gar nicht an Werder selbst wenden.

    Ich war davon ausgegangen, dass einer Diskussionäußerung (als Antwort auf einen längeren Beitrag, in dem genau das Thema war) ein Mindestmaß an eigenem Gedanken zugrunde liegt, so dass es Sinn machen kann, hinsichtlich dieser Gedanken nachzufragen. Das war wohl eine Fehleinschätzung. Und ja, wenn man deine Beiträge hier zum Thema im Verlauf ansieht, ist es in Bezug auf diese hier in der Tat eine erkennbare Fehleinschätzung. Mea culpa.
    Nein, bei mir liegt i. d. R. kein Mindestmaß an eigenem Gedankengang vor. Und es macht i. d. R. keinen Sinn nachzufragen. Ja, das war eine Fehleinschätzung von Dir. Schon ok.
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  3. #4623

    Registriert seit
    01.07.2011
    Beiträge
    8.334
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Schorsch007 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    @Schorsch.

    Zum Punkt 4)

    Das wäre zivilrechtlich zu prüfen und entsprechend vor den Zivilgerichten zu klären. Aber es gibt gegenwärtig keine Infos darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis Werder da etwas am laufen hat.

    Meine These ist ja, wenn das Land Bremen die Rechnungen faktisch nur an die DFL schickt, und die DFL diese vollständig an Werder weiterleitet, Werder sie aber nicht bezahlt, weil der Anteil eben nicht klar ist, dann müsste die DFL klagen, um was von Werder zu bekommen, nicht Werder. Und bis dahin bestünde doch seitens Werder kein Handlungsdruck Teilzahlungen zu leisten, auch wenn dies offensichtlich schon mal geschehen ist. Und mir ist nicht klar, wovor Werder Angst haben sollte im Hinblick auf eine gerichtliche Klärung. Mehr als alles bezahlen (alle Polizeikosten) und weniger als nix kriegen (Länderspiele) geht ja nicht.

    Naja, das ist ja keine „These“, sondern so funktioniert unser Rechtsstaat. Werd Geld von jemandem will, muss diesen verklagen, wennn der nicht zahlt.

    Da aber die DFL eben auch regelmäßig Gelder an Werder zahlt, wird es hier zu einer Aufrechnungslage kommen mit der Folge, dass dann Werder klagen müsste. Ich denke auch, dass man von Seiten des Vereins einen Rechtsstreit grundsätzlich fürchtet und lieber vermeiden möchte.
    meines wissens nach sind aufrechnungen mit angefochtenen forderungen aber nicht rechtens. werder müsste also "nur" auf die auszahlung seitens der dfl klagen, ohne das thema polizeikosten überhaupt zu tangieren.
    Meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar.

  4. #4624

    Registriert seit
    10.04.2012
    Beiträge
    3.063
    Warum soll das nicht rechtens sein? Was soll in diesem Zusammenhang überhaupt die „angefochtene Forderung“ sein?

  5. #4625

    Registriert seit
    01.07.2011
    Beiträge
    8.334
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Warum soll das nicht rechtens sein? Was soll in diesem Zusammenhang überhaupt die „angefochtene Forderung“ sein?
    wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.
    Meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar.

  6. #4626
    Avatar von Norge
    Registriert seit
    30.04.2013
    Ort
    Bremer Jung in Hamburg
    Beiträge
    9.309
    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Warum soll das nicht rechtens sein? Was soll in diesem Zusammenhang überhaupt die „angefochtene Forderung“ sein?
    wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.
    Können würde die DFL schon, nur dürfte sie es eigentlich nicht. Allerdings müsste Werder in dem Fall komplett auf Konfrontationskurs mit der DFL (und damit 35 anderen Vereinen) gehen und seine Rechte gerichtlich durchsetzen. Ich fürchte, dass würde nicht gut ausgehen. Die DFL ist ja nicht irgendeine andere Organisation, sondern Werder ist auch ein Teil der DFL. Das macht die Situation so schwierig und sorgt dafür, dass am Ende immer Werder der Verlierer ist - egal was Mäurer behauptet.
    Hebbt 'n W up dat Trikot
    Dat is gröön, dat schall wohl so

  7. #4627

    Registriert seit
    10.04.2012
    Beiträge
    3.063
    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Warum soll das nicht rechtens sein? Was soll in diesem Zusammenhang überhaupt die „angefochtene Forderung“ sein?
    wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.
    Natürlich kann man das. Wie kommst du darauf, dass man einfach eine Forderung bestreiten kann und - simple as that - kann der Gläubiger mit dieser Forderung nicht mehr aufrechnen?

    Wenn Werder die Auszahlung der aufgerechneten eigenen Forderung durchsetzen will, muss Werder diesen Anspruch im Zweifel rechtlich durchsetzen. Dann müsste Werder sagen, warum der DFL keine gegen Werder gerichtete Forderung zustand. Und diese Einwand müsste selbstverständlich auch tatsächlich bestehen; es nur zu behaupten reicht natürlich nicht aus. Also kommt man zurück auf die Ursprungsfrage: Was ist der rechtliche Einwand dagegen, dass Werder i.E. die (oder den wesentlichen Teil) der Kosten trägt?

  8. #4628
    Avatar von Duffman
    Registriert seit
    10.07.2008
    Beiträge
    10.471
    Ich verstehe den Einwand auch nicht.

  9. #4629

    Registriert seit
    02.07.2008
    Beiträge
    5.143
    Es gibt in AGB doch häufig die Einschränkung, dass nur mit unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden darf. Vielleicht kommt der Gedanke daher.

    Edit: okay, anscheinend ist bei der Argumentation doch mehr im Argen
    Geändert von Rob Sweater (12.10.2021 um 12:08 Uhr)

  10. #4630

    Registriert seit
    01.07.2011
    Beiträge
    8.334
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Warum soll das nicht rechtens sein? Was soll in diesem Zusammenhang überhaupt die „angefochtene Forderung“ sein?
    wenn werder bestreitet die vollen kosten der polizei tragen zu müssen ist die forderung angefochten. simple as that. und du kannst nicht berechtigte und bestehende forderungen mit angefochtenen forderungen verrechnen.
    Natürlich kann man das. Wie kommst du darauf, dass man einfach eine Forderung bestreiten kann und - simple as that - kann der Gläubiger mit dieser Forderung nicht mehr aufrechnen?

    Wenn Werder die Auszahlung der aufgerechneten eigenen Forderung durchsetzen will, muss Werder diesen Anspruch im Zweifel rechtlich durchsetzen. Dann müsste Werder sagen, warum der DFL keine gegen Werder gerichtete Forderung zustand. Und diese Einwand müsste selbstverständlich auch tatsächlich bestehen; es nur zu behaupten reicht natürlich nicht aus. Also kommt man zurück auf die Ursprungsfrage: Was ist der rechtliche Einwand dagegen, dass Werder i.E. die (oder den wesentlichen Teil) der Kosten trägt?
    werder stehen unbestreitbare gelder der dfl zu, die gegenforderung (polizeikosten) muss zur aufrechnung folgendes erfüllen:
    1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

    "Die Forderung, mit der der Schuldner aufrechnet, muss voll wirksam und fällig sein. Insbesondere mit aufschiebend bedingten und mit gestundeten Forderungen kann nicht aufgerechnet werden, während eine auflösende Bedingung der Aufrechnung nicht entgegensteht."

    @norge dass das ganze nicht einfach ist steht außer frage. werder ist da aktuell noch in einer sehr misslichen lage. allerdings befürworten ja diverse landesrechnungsprüfer anderer bundesländer das bremer vorgehen, könnte also demnächst verstärkung auf werders seite geben, wenn andere clubs auch betroffen sind.

    es ist und bleibt eine blöde sache. die frage ist letztlich, wer sich mehr zutraut in dem fall.
    Geändert von da-richo (12.10.2021 um 12:02 Uhr)
    Meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar.

  11. #4631
    Avatar von Duffman
    Registriert seit
    10.07.2008
    Beiträge
    10.471
    Ja, aber es entscheidet doch nicht Werder darüber, ob die Froderung "rechtens" ist oder nicht. Im Zweifel müsste Werder auf Auszahlung der vollen (TV- o.ä.)Gelder druch die DFL vor Gericht klagen. Wenn die DFL in einem solchen Verfahren dann die Aufrechnung mit der Gegenforderung darlegt prüft das Gericht, ob diese Einwendung zum (teilweisen) Erlöschen des Zahlungsanspruchs führen oder nicht, was der Fall ist, wenn keine rechtlichen Einwände dagegen existieren. Und die sind - zumindest momentan - nicht bekannt.

  12. #4632

    Registriert seit
    10.04.2012
    Beiträge
    3.063
    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    werder stehen unbestreitbare gelder der dfl zu, die gegenforderung (polizeikosten) muss zur aufrechnung folgendes erfüllen:
    1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

    "Die Forderung, mit der der Schuldner aufrechnet, muss voll wirksam und fällig sein. Insbesondere mit aufschiebend bedingten und mit gestundeten Forderungen kann nicht aufgerechnet werden, während eine auflösende Bedingung der Aufrechnung nicht entgegensteht."
    Ja, und welche dieser Kriterien ist jetzt nicht erfüllt? Werder braucht einen Einwand, mit dem (im Ergebnis durchgreifend) begründet wird, dass die Gegenforderung der DFL nicht voll wirksam oder fällig ist. Worin dieser rechtliche Einwand liegt, ist doch die ganze Zeit die Frage. Und dazu habe ich noch keine Antwort gesehen. Allein die Behauptung "Wir müssen keinen Anteil der Kosten tragen" führt natürlich nicht dazu, dass diese Behauptung aus sich heraus zur Wirklichkeit wird und die Gegenforderung nicht mehr wirksam wäre. Keine Ahnung, wie du darauf kommst.
    Geändert von Lombok (12.10.2021 um 12:37 Uhr)

  13. #4633

    Registriert seit
    01.07.2011
    Beiträge
    8.334
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Ja, aber es entscheidet doch nicht Werder darüber, ob die Froderung "rechtens" ist oder nicht. Im Zweifel müsste Werder auf Auszahlung der vollen (TV- o.ä.)Gelder druch die DFL vor Gericht klagen. Wenn die DFL in einem solchen Verfahren dann die Aufrechnung mit der Gegenforderung darlegt prüft das Gericht, ob diese Einwendung zum (teilweisen) Erlöschen des Zahlungsanspruchs führen oder nicht, was der Fall ist, wenn keine rechtlichen Einwände dagegen existieren. Und die sind - zumindest momentan - nicht bekannt.
    es ging ja um diese these von schorsch:

    "Meine These ist ja, wenn das Land Bremen die Rechnungen faktisch nur an die DFL schickt, und die DFL diese vollständig an Werder weiterleitet, Werder sie aber nicht bezahlt, weil der Anteil eben nicht klar ist, dann müsste die DFL klagen, um was von Werder zu bekommen, nicht Werder. Und bis dahin bestünde doch seitens Werder kein Handlungsdruck Teilzahlungen zu leisten, auch wenn dies offensichtlich schon mal geschehen ist. Und mir ist nicht klar, wovor Werder Angst haben sollte im Hinblick auf eine gerichtliche Klärung. Mehr als alles bezahlen (alle Polizeikosten) und weniger als nix kriegen (Länderspiele) geht ja nicht."

    und wenn eine forderung vor gericht angefochten wird, ist sie eben bis zur klärung nicht vollstreckbar.
    Meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar.

  14. #4634
    Avatar von Duffman
    Registriert seit
    10.07.2008
    Beiträge
    10.471
    Nein, es ging um diese Aussage von dir. Und die ist nicht haltbar.


    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Naja, das ist ja keine „These“, sondern so funktioniert unser Rechtsstaat. Werd Geld von jemandem will, muss diesen verklagen, wennn der nicht zahlt.

    Da aber die DFL eben auch regelmäßig Gelder an Werder zahlt, wird es hier zu einer Aufrechnungslage kommen mit der Folge, dass dann Werder klagen müsste. Ich denke auch, dass man von Seiten des Vereins einen Rechtsstreit grundsätzlich fürchtet und lieber vermeiden möchte.
    meines wissens nach sind aufrechnungen mit angefochtenen forderungen aber nicht rechtens. werder müsste also "nur" auf die auszahlung seitens der dfl klagen, ohne das thema polizeikosten überhaupt zu tangieren.

  15. #4635

    Registriert seit
    01.07.2011
    Beiträge
    8.334
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Nein, es ging um diese Aussage von dir. Und die ist nicht haltbar.


    Zitat Zitat von da-richo Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Naja, das ist ja keine „These“, sondern so funktioniert unser Rechtsstaat. Werd Geld von jemandem will, muss diesen verklagen, wennn der nicht zahlt.

    Da aber die DFL eben auch regelmäßig Gelder an Werder zahlt, wird es hier zu einer Aufrechnungslage kommen mit der Folge, dass dann Werder klagen müsste. Ich denke auch, dass man von Seiten des Vereins einen Rechtsstreit grundsätzlich fürchtet und lieber vermeiden möchte.
    meines wissens nach sind aufrechnungen mit angefochtenen forderungen aber nicht rechtens. werder müsste also "nur" auf die auszahlung seitens der dfl klagen, ohne das thema polizeikosten überhaupt zu tangieren.
    die aussage war eine antwort auf die genannte these. und natürlich wird es haltbar, wenn werder die polizeikosten (gemäß der these) gerichtlich anfechtet.

    dass die forderung bestand hat, wenn man sie nicht bestreitet ist natürlich klar. hab nicht damit gerechnet, dass das überhautp zur debatte steht.
    Meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •