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Thema: Bremer Senat - Liga soll für Risikospiele zahlen

  1. #3331
    Avatar von Nordmanntanne
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    Das wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben, warum ein Bremer Spitzenpolitiker derart hartnäckig einem seiner größten Aushängeschilder einen Standortnachteil verschafft.

  2. #3332

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    Und wenn die Polizei sich nicht ausgelastet fühlt, weil nirgendwo ein Risiko ist wie gegen Augsburg, muss sie sich eben rechtswidrig so beschäftigen: https://gruen-weisse-hilfe.de/2019/0...ffentlichkeit/

  3. #3333

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    die haben halt paar videos vom pokalspiel bekommen und nun werden halt leute gesucht.

  4. #3334

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    Zitat Zitat von Peter Hacke Beitrag anzeigen
    die haben halt paar videos vom pokalspiel bekommen und nun werden halt leute gesucht.
    Werden halt Leute gesucht mit rechtswidrigen Mitteln. Ist doch egal. Oder wie? Wenn sich schon die Polizei nicht an die Gesetze hält, warum soll ich das dann?

  5. #3335
    Avatar von Schmolle
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    So eine Rechnung geht nie auf. Die Begründung liegt in dem Zusammenhang mit der Verprügelung des Beamten beim Pokalspiel. Und das ist nachvollziehbar. Über das "angemessen " kann gestritten werden

  6. #3336

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    Nachvollziehbar ist manchmal auch Selbstjustiz. Verboten trotzdem.

  7. #3337
    Avatar von *Hone*
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    Wo sind denn deine Argumente für die Rechtswidrigkeit? Ist denn schon was von der Rechtsgrundlage bekannt? Hat der Staatsanwalt die Maßnahme angeordnet? Solange nicht mehr kommt ist die pauschale Verurteilung eben vor allem eins nämlich pauschal.


    “Hooray Hooray/the Bullfighter dies/ and nobody cries/ because we all want the bull to surive.“

    Morrissey


  8. #3338

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    Zitat Zitat von *Hone* Beitrag anzeigen
    Wo sind denn deine Argumente für die Rechtswidrigkeit? Ist denn schon was von der Rechtsgrundlage bekannt? Hat der Staatsanwalt die Maßnahme angeordnet? Solange nicht mehr kommt ist die pauschale Verurteilung eben vor allem eins nämlich pauschal.
    Ich hatte vorausgesetzt, dass du lesen kannst. Da findest Du die Argumente: https://gruen-weisse-hilfe.de/2019/0...ffentlichkeit/

  9. #3339
    Avatar von *Hone*
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    Welche meiner Fragen ist denn seriös beantwortet?
    Diese emotionsgeladene Stellungnahme ist doch total einseitig und trieft dabei noch von Hohn ggü. den verletzten Polizeibeamten (Damals wäre eine erkennungsdienstliche Behandlung dieser Gruppe vermutlich rechtmäßig gewesen, doch diese Chance hat die Polizei vergeben).
    Ich für meinen Teil sehe ohne die Beantwortung meiner Fragen, keine Notwendigkeit die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der Polizei bei einer geplanten und strukturierten Aktion zu hinterfragen. Vielmehr sollten auch die Fangruppierungen ein hohes
    Interesse daran haben, dass sie Straftäter aus ihren Reihen der Prozess gemacht wird. Aber das dürfte hier natürlich nicht zu erwarten sein.


    “Hooray Hooray/the Bullfighter dies/ and nobody cries/ because we all want the bull to surive.“

    Morrissey


  10. #3340

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    Zitat Zitat von *Hone* Beitrag anzeigen
    Wo sind denn deine Argumente für die Rechtswidrigkeit? Ist denn schon was von der Rechtsgrundlage bekannt? Hat der Staatsanwalt die Maßnahme angeordnet? Solange nicht mehr kommt ist die pauschale Verurteilung eben vor allem eins nämlich pauschal.
    Steht doch da?

    "Das erkennungsdienstliche Fotografieren von fast 180 Fans entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Solche Maßnahmen sind nach der Strafprozessordnung nur gegen Personen zulässig, gegen die ein Strafverfahren als Beschuldigte betrieben wird oder deren Identität nicht anders festgestellt werden kann. Beide Voraussetzungen waren gestern nicht gegeben. Die kontrollierten Personen hatten gültige Ausweise dabei. Eine Beschuldigtenbelehrung, wie sie sonst notwendig gewesen wäre, hat nicht stattgefunden."

    Strafverfahren als Beschuldigte -> Darüber wären entsprechende Personen wohl informiert.
    Beschuldigtenbelehrung notwendig -> Fehlt.
    Identität kann nicht anders festgestellt werden -> Ausweise dabei.


    Dein Kommentar zeigt aber auf wunderbarste Weise auf, warum die GWH so notwendig ist. Denn bei der Aufklärung der Frage, ob die Maßnahme rechtswidrig war und falls ja, der Einleitung entsprechender Konsequenzen, wird juristischer Beistand, der einer etwaig rechtswidrig agierenden Polizei auf die Finger klopft/klopfen lässt, sicherlich helfen - auch in Hinblick auf die Zukunft und eine möglicherweise notwendige Aufklärung der Öffentlichkeit.

    Da ich kein Jurist bin, kann ich diese Frage auch nicht beantworten. Nebeneinander gehalten überzeugt mich die Argumentation der GWH allerdings mehr als dein implizites "Don't question authority".

  11. #3341
    Avatar von Werderfan79
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    Mich überzeugt sie ganz und gar nicht. Allein schon deshalb nicht, weil sich lieber auch noch auf die Pressemitteilung nach dem Atlas-Spiel gestürzt wird und noch Alibis für das dortige Szenario gesucht werden, anstatt es als eben das selbst zu verurteilen.

  12. #3342

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    Die GWH hat auf ihrer Website doch drei Rechtsanwälte genannt, die mit ihnen zusammenarbeiten. Die Stellungnahme klingt auch so, als hätten die sich mit einem von denen abgestimmt. Das heißt für mich, dass es Juristen gibt, die die Polizeimaßnahme für nicht legal halten. Andere Juristen werden das bestimmt anders sehen, aber für mich klingt das erstmal überzeugend.

  13. #3343
    Avatar von raketeblau
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    Wie konnte ich nur über 35 Jahre ins Stadion gehen, ohne jemals in eine Schlägerei, direkte Konfrontation mit gegnerischen Fans oder irgendeine Form von Polizeigewalt geraten zu sein? Echt Glück gehabt. Danke Fußballgott.

  14. #3344
    OnlyMe
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    Über das Polizei Bremen Hinweisportal https://hb.hinweisportal.de sind nach meinen Informationen wohl einige belastende Fotos/Videos hochgeladen worden. Hierzu auch dieser Bericht der Deichstube https://www.deichstube.de/news/werde...-12905090.html
    Ich vermute, dass der Polizeikessel nach dem Werder-Spiel gegen Augsburg wohl der Identifizierung dieser Straftäter dienen sollte. Inwiefern die gewonnenen Erkenntnisse juristisch verwendet werden können.....das ist wohl eine Frage die letztlich nur unsere Gerichtsbarkeit beantworten kann/wird. Aber eins ist doch wohl klar....die Polizei kennt jetzt höchstwahrscheinlich einige Namen und Gesichter mehr von denen.........

  15. #3345
    Avatar von Gerrie
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    https://www.butenunbinnen.de/nachric...ltras-100.html

    Mohamad El-Ghazi ist Professor für Strafrecht an der Uni Bremen. Er hält das Vorgehen der Polizei für grenzwertig. [...] Eine endgültige rechtliche Bewertung könne er jedoch nicht vornehmen, ohne die Akten zu kennen. Außerdem erlaube die Strafprozessordnung gewisse Maßnahmen auch gegen Unbeteiligte, jedoch nur als letztes Mittel. [...] Strafrechtler El-Ghazi erklärt, dass die Polizei in solchen Fällen etwas Spielraum hat. "Grundsätzlich kann es auch wegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs verhältnismäßig sein, eine Vielzahl von Personen strafprozessualer Maßnahmen zu unterziehen. Hier gibt es keine feste Regel", sagt er. Welche Maßnahmen gerechtfertigt seien, hänge dabei von der Schwere der verfolgten Straftat, aber auch vom Zweck und den Erfolgsaussichten der Maßnahme ab.
    Man habe am Sonntag mehrere Verdächtige identifizieren können, so die Polizei.
    Geändert von Gerrie (04.09.2019 um 08:37 Uhr)

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