Wie kommst du denn auf diesen Unsinn Ich habe gleich mehrfach betont, daß das BVerwG eben KEINE Aussage zum Binnenverhältnis getroffen hat. Also entweder verwechselst du mich, oder legst mir was in den Mund.
Richtig. Inwieweit dann die DFL qua eigener Satzung berechtigt ist einen Wettbewerbsnachteil herzustellen, wird sich zeigen müssen (denn die DFL würde die Kosten weiterreichen, nicht Mäurer. Und jetzt bitte nicht wieder mit "Gesamtschuldnerisch" anfangen, ich kenne den Begriff zu gut denn früher in meiner WG haben sich die Stadtwerke darauf berufen...die wollten ihr Geld sehen, von wem innerhalb der Wohnung war denen gepfelgt piepegal. Und sie haben offen gesagt: Das Geld holen wir uns von ihnen wenn sie welches haben, mit den anderen müssen sie dann zusehen wie sie zu einem Ausgleich kommen). Ich habe jetzt ja nur auf die Schnelle einen kleinen Ausschnitt zitiert, Juristen werden sich jetzt aber im Detail mit der Satzung auseinandersetzen (müssen). Und vor dem Bundesverfassungsgericht wünsche ich der DFL jetzt schon viel Spaß.Die DFL nimmt die Interessen der Solidargemeinschaft und von Werder hier u.a. dadurch wahr, dass sie sich gerichtlich gegen die Bescheide und die Inanspruchnahme im Außenverhältnis wehrt. Ggf. bis zum Bundesverfassungsgericht.