krassEr habe aber nichts praktiziert, was er mit seiner Ex-Freundin nicht auch im wachen Zustand gemacht hätte. Zu diesem Vorwurf sei ein Freispruch erfolgt, so die Richterin, weil seitens des Angeklagten kein subjektiver Missbrauchsvorsatz vorgelegen sei. Der Mann sei davon ausgegangen, dass die Frau den sexuellen Handlungen zustimmen würde, wenn sie munter geworden wäre.