Seite 1643 von 1644 ErsteErste ... 1593 1623 1633 164216431644 LetzteLetzte
Ergebnis 24.631 bis 24.645 von 24652

Thema: Allgemeine Nachrichten resp. Das Aktuelle Tagesgeschehen.

  1. #24631

    Registriert seit
    28.12.2012
    Beiträge
    3.134
    Er habe aber nichts praktiziert, was er mit seiner Ex-Freundin nicht auch im wachen Zustand gemacht hätte. Zu diesem Vorwurf sei ein Freispruch erfolgt, so die Richterin, weil seitens des Angeklagten kein subjektiver Missbrauchsvorsatz vorgelegen sei. Der Mann sei davon ausgegangen, dass die Frau den sexuellen Handlungen zustimmen würde, wenn sie munter geworden wäre.
    krass
    Geändert von problemulf (02.08.2019 um 11:56 Uhr)

  2. #24632
    Avatar von Schorsch007
    Registriert seit
    13.10.2010
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    7.769
    Zitat Zitat von Donna Beitrag anzeigen
    Ich bin selten sprachlos, aber hier bleibt mir gerade die Spucke weg. Laut der Richterin erfolgte ein Freispruch, weil seitens des Angeklagten kein subjektiver Missbrauchsvorsatz vorgelegen sei.
    Und da fragt man sich ernsthaft, warum Frauen Vergewaltigungen nicht anzeigen?

    Der Angeklagte wurde wegen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Hingegen wurde er von einem zweiten Anklagepunkt freigesprochen: Seine Ex-Lebensgefährtin hatte ihn angezeigt, weil er sie am 31. August 2018 nach Einnahme von Psychopharmaka und Schlafmitteln sexuell missbraucht haben soll. Die Frau hatte dabei so tief geschlafen, dass sie von den sexuellen Handlungen nichts mitbekam. Weil der Angeklagte seine Praktiken filmte und fotografierte, und dem mutmaßlichen Opfer am nächsten Tag die Bilder zeigte, erfuhr die Frau von den Vorkommnissen in dieser Nacht. Sie war so entsetzt, dass sie Anzeige erstattete.

    https://m.bvz.at/eisenstadt/12-monat...icht-157034657
    Absolut perverse Begründung für den Freispruch.
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  3. #24633
    Avatar von Schorsch007
    Registriert seit
    13.10.2010
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    7.769
    Zitat Zitat von 3fach_Meister Beitrag anzeigen
    Aus dem Link: "Der Angeklagte nahm das Urteil an."

    Das ist wohl auch mehr als verständlich. Als Angeklagter hätte ich mich vor Freude lachend unter den Tisch geschmissen. Da läge ich noch heute.

    M.E. wird das Urteil so keinen Bestand haben; ich gehe mind. von einer Berufung der Staatsanwaltschaft aus, ansonsten ist die Justiz in der BRD wirklich im Arsch (am Arsch ist sie sowieso schon, aber aus anderen Gründen). Ich hoffe, dass die Nebenklage auch aktiv wird, so sie denn noch den Mut hat.
    Wenn das so stehen bleibt, trägt die Justiz erheblich dazu bei, Vergewaltigungen zukünftig zu legitimieren.
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  4. #24634
    Avatar von Osnadame
    Registriert seit
    03.05.2010
    Ort
    Bramsche
    Beiträge
    13.264
    Zitat Zitat von Donna Beitrag anzeigen
    Und da fragt man sich ernsthaft, warum Frauen Vergewaltigungen nicht anzeigen?
    Dann wäre er auch straffrei ausgegangen.
    +++ No surprising news +++

  5. #24635

    Registriert seit
    02.07.2008
    Beiträge
    5.145
    das ganze hat mit der Justiz in der BRD so gar nichts zu tun, da der Fall in Österreich verhandelt wurde.

  6. #24636

    Registriert seit
    01.08.2008
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    1.983
    Na umso besser.

    Glücklicherweise ist die "Nebenklage" in Felix A. sowieso "dabei"; ich weiß nur nicht, mit welchen Rechten. Dafür gilt - in Felix A. sind Staat und Justiz schon einmal durch den Darm; das wird also nicht einfacher dort.

    Ich halte im Übrigen dieses bzw. ein ähnliches Urteil auch hier für komplett denkbar.
    Geändert von 3fach_Meister (02.08.2019 um 12:33 Uhr)
    Auch ohne Smilies könnte dieser Beitrag Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten.

  7. #24637
    Avatar von paetke
    Registriert seit
    28.05.2009
    Ort
    ca. 10Km östlich der Alster
    Beiträge
    13.713
    Da muss ich ausnahmsweise mal Querschießen. Wenn ich das richtig verstanden, hat sie die Mittel selbst genommen und wurde nicht von ihm betäubt. Dass er sich, während sie schläft, ankuschelt, könnte zwischen den beiden ja auch gängige Praxis. Mir kommt das zumindest nicht unbekannt vor Auch könnte ich mir ein "mach dein Ding aber weck mich nicht" vorstellen.

    Merkwürdig sind dann aber natürlich die Aufnahmen und die Reaktion der Partnerin.

  8. #24638
    Avatar von Schorsch007
    Registriert seit
    13.10.2010
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    7.769
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Da muss ich ausnahmsweise mal Querschießen. Wenn ich das richtig verstanden, hat sie die Mittel selbst genommen und wurde nicht von ihm betäubt. Dass er sich, während sie schläft, ankuschelt, könnte zwischen den beiden ja auch gängige Praxis. Mir kommt das zumindest nicht unbekannt vor Auch könnte ich mir ein "mach dein Ding aber weck mich nicht" vorstellen.

    Merkwürdig sind dann aber natürlich die Aufnahmen und die Reaktion der Partnerin.
    Ankuscheln ist doch was anderes als vergewaltigen? Und Penetration ohne signalisiertes Einverständnis? Das IST Vergewaltigung! Ich glaube, Du hast Dich hier ganz mächtig verrannt!
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

  9. #24639
    Avatar von Donna
    Registriert seit
    12.07.2019
    Beiträge
    108
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Da muss ich ausnahmsweise mal Querschießen. Wenn ich das richtig verstanden, hat sie die Mittel selbst genommen und wurde nicht von ihm betäubt. Dass er sich, während sie schläft, ankuschelt, könnte zwischen den beiden ja auch gängige Praxis. Mir kommt das zumindest nicht unbekannt vor Auch könnte ich mir ein "mach dein Ding aber weck mich nicht" vorstellen.

    Merkwürdig sind dann aber natürlich die Aufnahmen und die Reaktion der Partnerin.
    Er hat sich nicht angekuschelt, sondern sexuelle Handlungen vorgenommen. Und ja, natürlich hat sie die Medikamente selbst genommen. Und das darf der Partner dann nutzen, um ungestört und ohne Erlaubnis an ihr rumzufummeln und Fotos zu machen?

  10. #24640
    Avatar von paetke
    Registriert seit
    28.05.2009
    Ort
    ca. 10Km östlich der Alster
    Beiträge
    13.713
    Also meine holde Partnerin mag es explizit, wenn ich mich ankuschel und etwas mehr. Gerade wenn sie eben noch nicht wach ist. Bin ich in deinen Augen damit Sexualverbrecher?

    edit: falls die kursive Formatierung nicht reichen sollte: Ich meine mit ankuscheln selbstredend sexuelle Handlungen.

  11. #24641
    Avatar von Nis Randers
    Registriert seit
    16.05.2013
    Ort
    https://letterboxd.com/NisRanders/films/
    Beiträge
    17.169
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Also meine holde Partnerin mag es explizit, wenn ich mich ankuschel und etwas mehr. Gerade wenn sie eben noch nicht wach ist. Bin ich in deinen Augen damit Sexualverbrecher?
    Das hat sie dir aber mitgeteilt oder?

  12. #24642
    Avatar von paetke
    Registriert seit
    28.05.2009
    Ort
    ca. 10Km östlich der Alster
    Beiträge
    13.713
    Zitat Zitat von Nis Randers Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Also meine holde Partnerin mag es explizit, wenn ich mich ankuschel und etwas mehr. Gerade wenn sie eben noch nicht wach ist. Bin ich in deinen Augen damit Sexualverbrecher?
    Das hat sie dir aber mitgeteilt oder?
    Nicht bevor sie ins Bett gegangen ist aber grundsätzlich ja, natürlich. Das würde für mich dann auch unter "Er habe aber nichts praktiziert, was er mit seiner Ex-Freundin nicht auch im wachen Zustand gemacht hätte." laufen.

    edit:
    Um das mal deutlich zu machen: Ich habe keine Ahnung, was er genau gemacht hat und was deren sonst normale Praktiken waren. Auch bleiben bei mir, wie geschrieben, arge Zweifel auf Grund der Aufnahmen und ihrer Reaktion.

    Mir ging es nur um die schnelle Verurteilung, dass er ja automatisch schuld sein müsse, wenn er an seiner schlafenden Freund sexuelle Praktiken vor nimmt.
    Geändert von paetke (02.08.2019 um 13:16 Uhr)

  13. #24643
    Avatar von Donna
    Registriert seit
    12.07.2019
    Beiträge
    108
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Also meine holde Partnerin mag es explizit, wenn ich mich ankuschel und etwas mehr. Gerade wenn sie eben noch nicht wach ist. Bin ich in deinen Augen damit Sexualverbrecher?

    edit: falls die kursive Formatierung nicht reichen sollte: Ich meine mit ankuscheln selbstredend sexuelle Handlungen.
    Bist du natürlich nicht. Eben weil es mit deiner Partnerin besprochen ist.
    Aber in diesem Fall war die Frau erschrocken und entsetzt. Und zeigt ihren Partner daraufhin an. Glaubst du wirklich, da gab es eine Einwilligung?

  14. #24644
    Avatar von paetke
    Registriert seit
    28.05.2009
    Ort
    ca. 10Km östlich der Alster
    Beiträge
    13.713
    Zitat Zitat von Donna Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Also meine holde Partnerin mag es explizit, wenn ich mich ankuschel und etwas mehr. Gerade wenn sie eben noch nicht wach ist. Bin ich in deinen Augen damit Sexualverbrecher?

    edit: falls die kursive Formatierung nicht reichen sollte: Ich meine mit ankuscheln selbstredend sexuelle Handlungen.
    Bist du natürlich nicht. Eben weil es mit deiner Partnerin besprochen ist.
    Aber in diesem Fall war die Frau erschrocken und entsetzt. Und zeigt ihren Partner daraufhin an. Glaubst du wirklich, da gab es eine Einwilligung?
    Nein. Mich schreckt auch schon ab, dass es ihn gar nicht zu stören schien, dass seine Partnerin so gar nicht aufwacht. Aber ich wenn das grundsätzlich zu deren normale Praktiken gehört haben sollte, dann könnte ich zumindest nachvollziehen, dass man ihn deswegen nicht verurteilt.

  15. #24645
    Avatar von Schorsch007
    Registriert seit
    13.10.2010
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    7.769
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Donna Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von paetke Beitrag anzeigen
    Also meine holde Partnerin mag es explizit, wenn ich mich ankuschel und etwas mehr. Gerade wenn sie eben noch nicht wach ist. Bin ich in deinen Augen damit Sexualverbrecher?

    edit: falls die kursive Formatierung nicht reichen sollte: Ich meine mit ankuscheln selbstredend sexuelle Handlungen.
    Bist du natürlich nicht. Eben weil es mit deiner Partnerin besprochen ist.
    Aber in diesem Fall war die Frau erschrocken und entsetzt. Und zeigt ihren Partner daraufhin an. Glaubst du wirklich, da gab es eine Einwilligung?
    Nein. Mich schreckt auch schon ab, dass es ihn gar nicht zu stören schien, dass seine Partnerin so gar nicht aufwacht. Aber ich wenn das grundsätzlich zu deren normale Praktiken gehört haben sollte, dann könnte ich zumindest nachvollziehen, dass man ihn deswegen nicht verurteilt.
    "Nicht verurteilt" alleine ja deswegen schon, weil es dann ja nie zu einer Klage gekommen wäre, wenn es hier ein grundlegendes Einverständnis darüber geben würde. Aber alle Umstände weisen doch auf eine Vergewaltigung hin. Und was bedeutet es schon, dass er nichts mit ihr im bewusstlosen Zustand gemacht hätte, was er nicht auch im bewussten Zustand mit ihr getan hätte? Ist das eine generelle Annahme, er könne an ihr selbstverständlich alle Sexualpraktiken ausüben, die er mit ihr auch im wachen Zustand und mit signalisiertem Einverständnis praktizieren würde? Das erscheint mir wie eine subjektive Rechtfertigung einer Straftat.
    Belanglosigkeiten können eine ernste Sache sein. Man muss sich aufgrund derer aber nicht unbedingt ernsthaft in die Köppe kriegen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •