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Thema: Werder-Aufsichtsrat

  1. #3271
    Avatar von Kai__
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    Die aktuelle Situation wird eher dafür sorgen, dass Werder die Veröffentlichung der Kandidaten maximalmöglich hinauszögert. Sobald die Kandidaten öffentlich sind, wird jeder von den Journalisten gefragt werden, ob er Baumann und/oder Filbry ersetzen will oder nicht. Und diese öffentliche Diskussion wird Werder so klein wie möglich halten wollen.

    Ich erwarte aber mittlerweile jeden Moment das erste Leak, aus dem Infos über die ersten bestätigten Kandidaten herauströpfeln, bevor Werder das offiziell verkündet. Schließlich stecken da ja auch Egos in der Verlosung, die sich präsentieren wollen. Wenn jemand Wontorra interviewen würde, würde sicherlich zunächst geantwortet werden "da darf ich noch nichts zu sagen", aber spätestens bei der ersten Nachfrage würde er sich verplappern .

  2. #3272
    Avatar von Christian Günther
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    Es gibt einige neue Infos zur MV.

    EDIT: Ist wohl schon vom 16.8.2021. Keine Ahnung, ob es gehobscht ist.

  3. #3273
    Avatar von MaxUnknown
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    Btw, es seien erwartunsgemäß einige Bewerber nicht zur AR-Wahl zugelassen worden. Und auch wenn das nach der kuriosen Aussage von ihm selber keine Überraschung für irgendjemanden hier sein wird: mir wurde gesagt, dass Frank Lenk einer derjenigen ist, die nicht zugelassen worden.

  4. #3274
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Skandal! Der Hoffnungsträger Ganderkesees hätte uns ins gelobte Land (Ganderkesee) geführt. Jetzt muss das Wontorra machen (Marbella).
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  5. #3275
    Avatar von Estadox
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    Ich hoffe sehr, dass zwei gewisse Personen nicht zugelassen wurden.

    PS: Called it

    Zitat Zitat von Estadox Beitrag anzeigen
    Ich bin vor allem gespannt, ob der Wahlausschuss bei den vielen Kandidat*innen schon vorab aussiebt und bspw. Wontorra und Stüven-Sanchez gar nicht erst zulässt.
    Geändert von Estadox (18.08.2021 um 14:43 Uhr)

  6. #3276

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    Zitat Zitat von MaxUnknown Beitrag anzeigen
    Btw, es seien erwartunsgemäß einige Bewerber nicht zur AR-Wahl zugelassen worden. Und auch wenn das nach der kuriosen Aussage von ihm selber keine Überraschung für irgendjemanden hier sein wird: mir wurde gesagt, dass Frank Lenk einer derjenigen ist, die nicht zugelassen worden.
    da hat der PR Experte halt noch mal die Plattform genutzt um auf seine Bürgermeisterkandidatur zu bewerben und umsonst in die BILD zu kommen. Ganz so dumm war das sicherlich nicht.

  7. #3277
    Avatar von Karatekakoordinator
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    Zitat Zitat von MG Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von MaxUnknown Beitrag anzeigen
    Btw, es seien erwartunsgemäß einige Bewerber nicht zur AR-Wahl zugelassen worden. Und auch wenn das nach der kuriosen Aussage von ihm selber keine Überraschung für irgendjemanden hier sein wird: mir wurde gesagt, dass Frank Lenk einer derjenigen ist, die nicht zugelassen worden.
    da hat der PR Experte halt noch mal die Plattform genutzt um auf seine Bürgermeisterkandidatur zu bewerben und umsonst in die BILD zu kommen. Ganz so dumm war das sicherlich nicht.
    Bringt sicher 3 Prozent abzgl. 2 % HSV-Fans.
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind. (Bukowski)

  8. #3278
    Avatar von Azraael
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    Zitat Zitat von MaxUnknown Beitrag anzeigen
    Btw, es seien erwartunsgemäß einige Bewerber nicht zur AR-Wahl zugelassen worden. Und auch wenn das nach der kuriosen Aussage von ihm selber keine Überraschung für irgendjemanden hier sein wird: mir wurde gesagt, dass Frank Lenk einer derjenigen ist, die nicht zugelassen worden.
    And you so numb, you watch the cops choke out a man like me
    Until my voice goes from a shriek to whisper, "I can't breathe"

  9. #3279
    Avatar von Da_zz_le
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    Was heißt hier eigentlich nicht zugelassen? Muss man als Kandidat irgendwelche Auflagen erfüllen?

  10. #3280

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    Zitat Zitat von Da_zz_le Beitrag anzeigen
    Was heißt hier eigentlich nicht zugelassen? Muss man als Kandidat irgendwelche Auflagen erfüllen?
    Frag ich mich auch.
    Aber wahrscheinlich muss man zum aktuellen "Haufen" passen!

  11. #3281
    Avatar von Antiheld
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    Unabhängig von Frank Lenk, würde mich ja mal interessieren, nach welchen Kriterien
    der Wahlausschuss da vorgeht. Und wie die "Grunddenke" dort ist.
    Gibt es gewisse (wenn auch nicht öffentlich gemachte) Vorgaben?
    Die Kandidaten müssen ja eine Bewerbung einreichen.
    Und aufgrund dieser findet dann ja eine nicht ganz unwichtige Vorauswahl seitens des Ausschusses statt.
    Ob da eher "progressive" Leute überhaupt eine reelle Chance haben, oder doch eher der "Werder Weg"
    Bewerber die Hürde zum antretenden Kandidaten schafft?
    Aufgrund der Wagenburg-Mentalität im Verein der letzten Jahre, fällt es mir ehrlich gesagt schwer,
    an eine unvoreingenommene, echte Chancengleichheit bei allen Bewerbern zu glauben.
    Aber wir werden sehen... Die Leute werden ja demnächst der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
    Geändert von Antiheld (18.08.2021 um 15:04 Uhr)
    MUSIC IS A TIME MACHINE!

  12. #3282
    Avatar von BartS.
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    Zitat Zitat von Da_zz_le Beitrag anzeigen
    Was heißt hier eigentlich nicht zugelassen? Muss man als Kandidat irgendwelche Auflagen erfüllen?
    Muss der Werder-Familie ewige Treue schwören.

  13. #3283
    Avatar von MaxUnknown
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    Zitat Zitat von Da_zz_le Beitrag anzeigen
    Was heißt hier eigentlich nicht zugelassen? Muss man als Kandidat irgendwelche Auflagen erfüllen?
    Auf die Schnelle finde ich lustigerweise keine Satzung von Werder, die Dir mehr Auskunft gibt, daher bediene ich mich bei einem Mitabsteiger für das rein Grundsätzliche:

    Dieser entscheidet abschließend nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung der Kandidaten. Dazu sollen die Kandidaten vorab persönlich angehört werden. Die Entscheidungen des Wahlausschusses sind nicht zu begründen und unanfechtbar. Die Entscheidung soll sich alleine an der Eignung der Kandidaten zum Aufsichtsratsamt orientieren. Der Wahlausschuss soll mehr Kandidaten zulassen, als Aufsichtsratsämter zu besetzen sind, höchstens aber die doppelte Zahl. Der Wahlausschuss muss im Rahmen seiner Entscheidungen jeweils ein Mitglied vom Vorstand und Ehrenrat anhören.

  14. #3284

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    Zitat Zitat von Da_zz_le Beitrag anzeigen
    Was heißt hier eigentlich nicht zugelassen? Muss man als Kandidat irgendwelche Auflagen erfüllen?
    Steht in der Satzung:
    Jedes aktive Vereinsmitglied ist berechtigt, bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der
    Mitgliederversammlung, in der die Präsidiumswahl stattfindet, einen geeigneten Wahlvorschlag
    für das Präsidium zu unterbreiten.

    Ein Wahlvorschlag ist formell geeignet, wenn er dem Wahlausschuss rechtzeitig schriftlich unter
    der Anschrift des Vereins zugeleitet wird, ihm die Namen, Geburtsdaten und und mindestens 50 Unterschriften der stimmberechtigten Mitglieder beigefügt sind, die den Vorschlag unterstützen,
    ihm die schriftliche Erklärung des vorgeschlagenen Kandidaten beigefügt ist, dass er für den Fall,
    dass er in der Mitgliederversammlung eine ausreichende Mehrheit von Stimmen auf sich vereinigt,
    das Amt annimmt und wenn der Wahlvorschlag die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 erfüllt.
    Für die Kandidaten für den Aufsichtsrat der GmbH & Co KG aA ist des weiteren die Regelung des
    § 13 Ziff. 1, lit. d, 3. Spiegelstrich zu beachten.
    Der Wahlvorschlag ist materiell geeignet, wenn der persönliche und berufliche Werdegang des
    benannten Kandidaten sowie seine Einstellung zu den Zielen und Zwecken des Vereins die Annahme
    begründen, dass er den Anforderungen, die an ein Präsidiumsmitglied zu stellen sind, gewachsen ist
    und er das Amt zum Wohl des Vereins ausüben wird.

    3. Der Wahlausschuss überprüft alsbald nach Ablauf der Vorschlagsfrist die eingegangenen Vorschläge
    auf ihre formelle und materielle Eignung. Er kann auch selbst geeignete Kandidaten benennen.
    Unter mehreren geeigneten Kandidaten wählt er mit der Mehrheit seiner Stimmen den vorzuschla-
    genden Kandidaten für den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Schatzmeister.
    § 21 (nicht wundern das da Präsidium steht, die Satzung sieht vor (§ 19) das diese Regeln analog für die Wahl zum AR angewandt werden.
    https://www.werder.de/fileadmin/Fank...r_2010_neu.pdf

  15. #3285
    Avatar von Philbert
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    Dazu ergänzend noch:

    Da der Gesamtverein in den Haupt- und Gesellschafterversammlungen die alleinige Mehrheit hat, befinden dessen Mitglieder über den Vorschlag ihres Wahlausschusses. Diese Entscheidung ist für das Präsidium bindend.
    Quelle: Wikipedia

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