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Thema: Coronas Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt

  1. #1246

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    Zitat Zitat von PerRoentved Beitrag anzeigen
    Na und? Wenn der Rechtsstreit gewonnen wird (was im geschilderten Fall wohl eintreten dürfte, da bewusst rechtswidriges Handeln des Arbeitgebers angenommen wurde), ist das Prozesskostenrisiko überschaubar. Außerdem ist es durchaus zumutbar, selbst einen Beitrag zu leisten, wenn man kann, nicht zuletzt, wenn man zuvor durch u.a. solche Beiträge finanzierte Hilfe erhalten hat.
    In erster Instanz muss vor dem Arbeitsgericht leider jede Instanz ihre Kosten selbst tragen.
    Und vor dem Kammertermin gibt's immer nen Gütetermin.

    Ich finde das auch nicht gut , aber wenn's um 450€ Euro geht macht das wirklich keine Sinn.

  2. #1247
    Avatar von dkone
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    Nein das ist so nicht richtig. Ja, jede Seite muss ihre Kosten selbst tragen - aber nein, da man hier "trotzdem" Prozesskostenhilfe beantragen kann. Eine Rückzahlung ist aber nicht an den Ausgang, sondern im Zweifel an eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Situation gebunden. Mies wird es nur dann, wenn die Hilfe abgelehnt wird - zb weil / wenn der Ausgang vor Gericht eindeutig ist. (unabhängig zu wessen Gunsten)
    *Ich bin viel ruhiger als Du*

  3. #1248

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    Ich möchte nochmal die Gelegenheit ergreifen und auf die katastrophale Situation der Seeleute aufmerksam machen...

    https://www.arte.tv/de/videos/090637...angen-an-bord/

  4. #1249
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von dkone Beitrag anzeigen
    Nein das ist so nicht richtig. Ja, jede Seite muss ihre Kosten selbst tragen - aber nein, da man hier "trotzdem" Prozesskostenhilfe beantragen kann. Eine Rückzahlung ist aber nicht an den Ausgang, sondern im Zweifel an eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Situation gebunden. Mies wird es nur dann, wenn die Hilfe abgelehnt wird - zb weil / wenn der Ausgang vor Gericht eindeutig ist. (unabhängig zu wessen Gunsten)
    Ernsthaft? Hast du dazu eine Quelle?

  5. #1250

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    Ich kenne als Ablehnungsgrund eigtl nur die Mutwilligkeit, also wenn man a) totalen Müll beantragt oder b) das ein Verfahren wird was niemand anstrengen würde wenn man die Kosten selber zahlen müsste.

    Generelle Bedürftigkeit vorrausgesetzt.

    Edit: Normalerweise wird doch auch abhängig Klage eingereicht.
    Also:
    1. wird PKH unter Beiordnung von RA XY

    Nach Bewilligung

    2. Klagetext

    Beantragt

    Edit: Kanns sein das du es evtl mit Beratungshilfe durcheinander wirfst? Ich glaube da sind die Regeln etwas strenger.
    Geändert von Nillinio (30.10.2020 um 18:00 Uhr)

  6. #1251
    Avatar von dkone
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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von dkone Beitrag anzeigen
    Nein das ist so nicht richtig. Ja, jede Seite muss ihre Kosten selbst tragen - aber nein, da man hier "trotzdem" Prozesskostenhilfe beantragen kann. Eine Rückzahlung ist aber nicht an den Ausgang, sondern im Zweifel an eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Situation gebunden. Mies wird es nur dann, wenn die Hilfe abgelehnt wird - zb weil / wenn der Ausgang vor Gericht eindeutig ist. (unabhängig zu wessen Gunsten)
    Ernsthaft? Hast du dazu eine Quelle?
    Eigene Erfahrung! Mein Arbeitgeber war zahlungsunfähig. Ich beantragte Insolvenzgeld. Das Arbeitsamt verlangt einen Titel gegen den AG zu erwirken. Diesen musste ich per Klage durchsetzen. Prozesskostenhilfe beantragt. Abgelehnt, da die Rechtslage eindeutig sei und kein Prozess notwendig. (ich wurde aber vom Amt "gezwungen" zu klagen.)Ich hatte also neben dem Totalverlust von 4 Monatsgehältern, auch noch 600 € Prozesskosten zu tragen. Da habe ich mich richtig wohl im Rechtsstaat gefühlt. Funfakt, aus Dummheit und falschem Vertrauen in den AG, habe ich erst nach dem 2. ausbleibenden Gehalt Insolvenzgeld beantragt. Dieses greift allerdings erst ab Antragsstellung. Dumm, ALG II auch. Also nix Gehalt, nix Kohle vom Staat.
    *Ich bin viel ruhiger als Du*

  7. #1252
    Avatar von Osnadame
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    Der Außerhaus-Umsatz der Restaurants wird nicht auf die Corona-Hilfe angerechnet.
    https://www.hasepost.de/ausserhaus-u...werden-220106/
    +++ No surprising news +++

  8. #1253

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    Das ist schon mal gut...schade nur, das in 2020 neu gegründete Unternehmen/Restaurants von diesem Rettungsschirm nicht umschlossen sind. Da sollte definitiv nachgebessert werden.

  9. #1254
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Mr. Singh Beitrag anzeigen
    Das ist schon mal gut...schade nur, das in 2020 neu gegründete Unternehmen/Restaurants von diesem Rettungsschirm nicht umschlossen sind. Da sollte definitiv nachgebessert werden.
    Bin mal kurz zum Gewerbeamt, brb

  10. #1255
    Avatar von Dr. Robotnik
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    Zitat Zitat von Osnadame Beitrag anzeigen
    Der Außerhaus-Umsatz der Restaurants wird nicht auf die Corona-Hilfe angerechnet.
    https://www.hasepost.de/ausserhaus-u...werden-220106/
    Das würde dann bedeuten:
    Fiktiver Pizza Lieferservice der seit Jahren zu 95% Lieferservice beteibt, bekommt 75% vom Umsatz Nov. 2019 plus seinen Umsatz von Nov. 2020 (der vom Lockdown unberührt ist, eher aufgrund mangelnder Alternativen steigt)?

    Das kann ich mir so nicht vorstellen.
    Schenk ein - mach Striche!

  11. #1256

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    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Mr. Singh Beitrag anzeigen
    Das ist schon mal gut...schade nur, das in 2020 neu gegründete Unternehmen/Restaurants von diesem Rettungsschirm nicht umschlossen sind. Da sollte definitiv nachgebessert werden.
    Bin mal kurz zum Gewerbeamt, brb
    Ich denke das sollte man etwas anders betrachten, z.B. in dem man den einfach Umsätze aus der Zeit nimmt, wo die Restaurants geöffnet hatten.

    Es gibt in Bremen z.B. einen Mitte des Jahres eröffneten Grillladen, welcher neben dem Verkauf von Grillgeräten auch Seminare anbietet, bzw. Events veranstaltet. In den Monaten, wo die Seminare stattfinden durften, lief das Geschäft gut bis sehr gut. Die Vorweihnachtszeit war auch sehr gut gebucht (Weihnachtsfeiern etc). Das fällt nun alles weg. Und das finde ich in keinster Weiser gerechtfertigt, weil die Umsätze da da waren, bzw. da wären.

  12. #1257
    Avatar von Rentner
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    Zitat Zitat von Dr. Robotnik Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Osnadame Beitrag anzeigen
    Der Außerhaus-Umsatz der Restaurants wird nicht auf die Corona-Hilfe angerechnet.
    https://www.hasepost.de/ausserhaus-u...werden-220106/
    Das würde dann bedeuten:
    Fiktiver Pizza Lieferservice der seit Jahren zu 95% Lieferservice beteibt, bekommt 75% vom Umsatz Nov. 2019 plus seinen Umsatz von Nov. 2020 (der vom Lockdown unberührt ist, eher aufgrund mangelnder Alternativen steigt)?

    Das kann ich mir so nicht vorstellen.
    Ich habe für die neue Regelung nix gefunden, aber bei der „Überbrückungshilfe für kleine
    und mittelständische Unternehmen,
    die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der
    Corona-Krise
    ganz oder zu wesentlichen
    Teilen einstellen müssen“ hieß es:

    Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-
    Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen
    um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
    Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und
    Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
    Dh ein Pizzalieferdienst kann davon betroffen sein oder nicht, genauso wie ein Döner Imbiss, ein Bäcker mit Sitzgelegenheiten usw. Das ist auch kein Gesetz nur für Restaurants.
    mehrgewichtig
    when will you learn

  13. #1258

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    Zitat Zitat von dkone Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von dkone Beitrag anzeigen
    Nein das ist so nicht richtig. Ja, jede Seite muss ihre Kosten selbst tragen - aber nein, da man hier "trotzdem" Prozesskostenhilfe beantragen kann. Eine Rückzahlung ist aber nicht an den Ausgang, sondern im Zweifel an eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Situation gebunden. Mies wird es nur dann, wenn die Hilfe abgelehnt wird - zb weil / wenn der Ausgang vor Gericht eindeutig ist. (unabhängig zu wessen Gunsten)
    Ernsthaft? Hast du dazu eine Quelle?
    Eigene Erfahrung! Mein Arbeitgeber war zahlungsunfähig. Ich beantragte Insolvenzgeld. Das Arbeitsamt verlangt einen Titel gegen den AG zu erwirken. Diesen musste ich per Klage durchsetzen. Prozesskostenhilfe beantragt. Abgelehnt, da die Rechtslage eindeutig sei und kein Prozess notwendig. (ich wurde aber vom Amt "gezwungen" zu klagen.)Ich hatte also neben dem Totalverlust von 4 Monatsgehältern, auch noch 600 € Prozesskosten zu tragen. Da habe ich mich richtig wohl im Rechtsstaat gefühlt. Funfakt, aus Dummheit und falschem Vertrauen in den AG, habe ich erst nach dem 2. ausbleibenden Gehalt Insolvenzgeld beantragt. Dieses greift allerdings erst ab Antragsstellung. Dumm, ALG II auch. Also nix Gehalt, nix Kohle vom Staat.

    Es ist auch absolut nicht üblich, dass Arbeitnehmer einen Insolvenzantrag stellen, auf keinen Fall wird dich die AA gezwungen haben, Klage einzureichen bzw. einen Titel zu erwirken. Da bringst Du was durcheinander ode man hat Dich schlecht beraten...wer auch immer

  14. #1259
    Avatar von Wiesenlove
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    Zitat Zitat von Totti1974 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von dkone Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Wiesenlove Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von dkone Beitrag anzeigen
    Nein das ist so nicht richtig. Ja, jede Seite muss ihre Kosten selbst tragen - aber nein, da man hier "trotzdem" Prozesskostenhilfe beantragen kann. Eine Rückzahlung ist aber nicht an den Ausgang, sondern im Zweifel an eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Situation gebunden. Mies wird es nur dann, wenn die Hilfe abgelehnt wird - zb weil / wenn der Ausgang vor Gericht eindeutig ist. (unabhängig zu wessen Gunsten)
    Ernsthaft? Hast du dazu eine Quelle?
    Eigene Erfahrung! Mein Arbeitgeber war zahlungsunfähig. Ich beantragte Insolvenzgeld. Das Arbeitsamt verlangt einen Titel gegen den AG zu erwirken. Diesen musste ich per Klage durchsetzen. Prozesskostenhilfe beantragt. Abgelehnt, da die Rechtslage eindeutig sei und kein Prozess notwendig. (ich wurde aber vom Amt "gezwungen" zu klagen.)Ich hatte also neben dem Totalverlust von 4 Monatsgehältern, auch noch 600 € Prozesskosten zu tragen. Da habe ich mich richtig wohl im Rechtsstaat gefühlt. Funfakt, aus Dummheit und falschem Vertrauen in den AG, habe ich erst nach dem 2. ausbleibenden Gehalt Insolvenzgeld beantragt. Dieses greift allerdings erst ab Antragsstellung. Dumm, ALG II auch. Also nix Gehalt, nix Kohle vom Staat.

    Es ist auch absolut nicht üblich, dass Arbeitnehmer einen Insolvenzantrag stellen, auf keinen Fall wird dich die AA gezwungen haben, Klage einzureichen bzw. einen Titel zu erwirken. Da bringst Du was durcheinander ode man hat Dich schlecht beraten...wer auch immer
    Nach meiner Kenntnis und Erfahrung sind die Sachbearbeiter bei der AfA fachlich sehr schlecht.

  15. #1260

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    Sehr interessante Studie aus den USA bzgl. der Ansteckungsgefahr in Restaurants, Bars usw.. Wenn diese tatsächlich Bestand hat, und daran würde ich jetzt zunächst nicht zweifeln, sind die aktuellen Schließungen wohl mehr als gerechtfertigt.

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