Nein das ist so nicht richtig. Ja, jede Seite muss ihre Kosten selbst tragen - aber nein, da man hier "trotzdem" Prozesskostenhilfe beantragen kann. Eine Rückzahlung ist aber nicht an den Ausgang, sondern im Zweifel an eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Situation gebunden. Mies wird es nur dann, wenn die Hilfe abgelehnt wird - zb weil / wenn der Ausgang vor Gericht eindeutig ist. (unabhängig zu wessen Gunsten)
*Ich bin viel ruhiger als Du*
Ich möchte nochmal die Gelegenheit ergreifen und auf die katastrophale Situation der Seeleute aufmerksam machen...
https://www.arte.tv/de/videos/090637...angen-an-bord/
Ich kenne als Ablehnungsgrund eigtl nur die Mutwilligkeit, also wenn man a) totalen Müll beantragt oder b) das ein Verfahren wird was niemand anstrengen würde wenn man die Kosten selber zahlen müsste.
Generelle Bedürftigkeit vorrausgesetzt.
Edit: Normalerweise wird doch auch abhängig Klage eingereicht.
Also:
1. wird PKH unter Beiordnung von RA XY
Nach Bewilligung
2. Klagetext
Beantragt
Edit: Kanns sein das du es evtl mit Beratungshilfe durcheinander wirfst? Ich glaube da sind die Regeln etwas strenger.
Geändert von Nillinio (30.10.2020 um 18:00 Uhr)
Eigene Erfahrung! Mein Arbeitgeber war zahlungsunfähig. Ich beantragte Insolvenzgeld. Das Arbeitsamt verlangt einen Titel gegen den AG zu erwirken. Diesen musste ich per Klage durchsetzen. Prozesskostenhilfe beantragt. Abgelehnt, da die Rechtslage eindeutig sei und kein Prozess notwendig. (ich wurde aber vom Amt "gezwungen" zu klagen.)Ich hatte also neben dem Totalverlust von 4 Monatsgehältern, auch noch 600 € Prozesskosten zu tragen. Da habe ich mich richtig wohl im Rechtsstaat gefühlt. Funfakt, aus Dummheit und falschem Vertrauen in den AG, habe ich erst nach dem 2. ausbleibenden Gehalt Insolvenzgeld beantragt. Dieses greift allerdings erst ab Antragsstellung. Dumm, ALG II auch. Also nix Gehalt, nix Kohle vom Staat.
*Ich bin viel ruhiger als Du*
Der Außerhaus-Umsatz der Restaurants wird nicht auf die Corona-Hilfe angerechnet.
https://www.hasepost.de/ausserhaus-u...werden-220106/
+++ No surprising news +++
Das ist schon mal gut...schade nur, das in 2020 neu gegründete Unternehmen/Restaurants von diesem Rettungsschirm nicht umschlossen sind. Da sollte definitiv nachgebessert werden.
Das würde dann bedeuten:
Fiktiver Pizza Lieferservice der seit Jahren zu 95% Lieferservice beteibt, bekommt 75% vom Umsatz Nov. 2019 plus seinen Umsatz von Nov. 2020 (der vom Lockdown unberührt ist, eher aufgrund mangelnder Alternativen steigt)?
Das kann ich mir so nicht vorstellen.
Schenk ein - mach Striche!
Ich denke das sollte man etwas anders betrachten, z.B. in dem man den einfach Umsätze aus der Zeit nimmt, wo die Restaurants geöffnet hatten.
Es gibt in Bremen z.B. einen Mitte des Jahres eröffneten Grillladen, welcher neben dem Verkauf von Grillgeräten auch Seminare anbietet, bzw. Events veranstaltet. In den Monaten, wo die Seminare stattfinden durften, lief das Geschäft gut bis sehr gut. Die Vorweihnachtszeit war auch sehr gut gebucht (Weihnachtsfeiern etc). Das fällt nun alles weg. Und das finde ich in keinster Weiser gerechtfertigt, weil die Umsätze da da waren, bzw. da wären.
Ich habe für die neue Regelung nix gefunden, aber bei der „Überbrückungshilfe für kleine
und mittelständische Unternehmen,
die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der
Corona-Krise
ganz oder zu wesentlichen
Teilen einstellen müssen“ hieß es:
Dh ein Pizzalieferdienst kann davon betroffen sein oder nicht, genauso wie ein Döner Imbiss, ein Bäcker mit Sitzgelegenheiten usw. Das ist auch kein Gesetz nur für Restaurants.Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-
Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen
um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und
Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
mehrgewichtig
when will you learn
Sehr interessante Studie aus den USA bzgl. der Ansteckungsgefahr in Restaurants, Bars usw.. Wenn diese tatsächlich Bestand hat, und daran würde ich jetzt zunächst nicht zweifeln, sind die aktuellen Schließungen wohl mehr als gerechtfertigt.