Das lässt sich mit der aktuellen Mehrheitsbegrenzung jedenfalls nicht ändern, weil der Fast-Mehrheitseigner immer die tatsächliche Mehrheit auf der Mitgliederversammlung hat. Sprich: Man müsste die Grenze auf 40, 30 oder 20 Prozent verringern - und wenn das pro Investor gelten würde, wären dann immer noch verdeckte Absprachen möglich (oder sogar, dass ein Investor tatsächlich von einem anderen Weisungen erhält).
Vermutlich nächste Woche, weil das in der Regel nach der Auslosung der UEFA Wettbewerbe passiert. (die war vorgestern)
¯\_(ツ)_/¯
news zum aktuellen vergabekonzept der bundesligarechte von 25/26-28/29:
Spielplan: Es soll ab 2025/26 fünf weitere Spiele am Sonntag um 19.30 Uhr geben, die grundsätzlich der Entlastung der Europapokal-Teilnehmer dienen sollen. Die letzten bei Fans unbeliebten „englischen Wochen“ werden abgeschafft und die Winterpausen leicht verkürzt. Eine neue Anstoßzeit wird nicht eingeführt.
Aufwertung der Pick-Rechte: Im Sinne einer zusätzlichen Planbarkeit für Pay-TV-Rechteerwerber erhöht sich die Anzahl der Spiele, die von den Live-Partnern ausgewählt werden dürfen.
Mehr Zusatzrechte und -inhalte für Live-Partner: unter anderem „Free In-Match Clips“, „NFT-Moments“ sowie Clip-Rechte sämtlicher, also auch der nicht von jeweils erworbenen Live-Rechtepaketen umfassten Spiele, zudem umfangreiche Club-Inhalte und -Marketingrechte.
Voraussichtliche Ausschreibung eines neuen „In Car-Entertainment“-Pakets mit Bundesliga-Inhalten für das Auto sowie von sogenannten „Kurz-Clip-Paketen“.
Das Konzept sieht kein Alleinerwerbsverbot vor („No-Single-Buyer-Rule“). Ein Unternehmen könnte theoretisch also künftig alle Live-Rechte allein erwerben, sollte das Bundeskartellamt dies für kartellrechtskonform halten.
tiefbegabt
Proficlubs unterzeichnen erstmals Protokoll zum Umgang mit Kopfverletzungen
Unterbrechung mit Untersuchung auf dem Spielfeld darf bis zu drei Minuten dauern, Entscheidung liegt ausschließlich beim Mannschaftsarzt, ob der Spieler weiterspielen darf, Videoreview der Situation wird hervorgehoben, bei nicht auszuräumendem Verdacht auf Gehirnerschütterung darf der Spieler nicht weiterspielen.
Dazu Schulungen aller Beteiligten, Infomaterial und Formalisierung einiger Abläufe und Dokumentationspflichten.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie sich das zu anderen Sportarten verhält, klingt für mich immer noch ein klein wenig zu weich, aber immerhin wurde jetzt mal was festgeschrieben und das ein oder andere formalisiert.
Im Protokoll heißt es:
"4. Ein Spieler, der eine Kopfverletzung erlitten hat, die eine Untersuchung auf eine mögliche
Gehirnerschütterung erfordert, darf nach der Untersuchung nur weiterspielen, wenn der/die
Mannschaftsarzt/-ärztin dem/der Schiedsrichter/-in ausdrücklich bestätigt, dass der Spieler dazu in
der Lage ist. Dies bedeutet, dass keine klinischen Hinweise auf eine Gehirnerschütterung bestehen.
5. Die Entscheidung obliegt allein dem/der Mannschaftsarzt/-ärztin. Trainer/-in, Schiedsrichter/-in
und Spieler dürfen die Beurteilung und Entscheidung des Arztes/der Ärztin nicht beeinflussen"
Es wäre großartig, wenn endlich wieder alle Spiele bei einem Anbieter liegen würden. Ich hoffe, dass das Bundeskartellamt das nicht wieder unmöglich macht, zumal ich deren Entscheidung auch überhaupt nicht verstehe und sie den Fans (oder aus Perspektive des Kartellamts Konsument*innen) schadet. In der zweiten Liga scheint es ja auch keine Probleme zu geben, dass Sky alle Rechte hält.
GEHT GOLF SPIELEN IHR PENNER!
Schöne Plakate in den Stadien zum DFL-Investor-Thema.
Bei der DFL wird weiter gemauschelt. Jetzt wird das Leverkusen-Spiel gegen Köln kurzfristig auf Freitag vorgezogen, um dem Plastik-Klub sechs (!) Tage Vorbereitungszeit vor dem Europa League Halbfinale zu geben.
Eine Verlegung des Köln-Spiels gegen Hoffenheim lehnte die gleiche DFL in dieser Saison übrigens ab, mit dem Argument, dass 48 Stunden Pause zwischen zwei Pflichtspielen für Köln zumutbar seien.
Die Traditionsvereine sollten aus der DFL austreten.