Noch viel weniger sind sie Vermögen des einzelnen Rentenanwärters. Wenn dieser Ansprüche gegenüber dem Staat hat, liegt das für die Befriedigung dieser Ansprüche nötige Vermögen notwendigerweise beim Staat (es sei denn, der Staat kann die Ansprüche nicht befriedigen), und da das Staatsvermögen das Vermögen des Volkes ist, aus dem der Staat besteht, ist es Volksvermögen. Klingt das nicht logisch? Wo ist mein Denkfehler?