Zitat:
Konkret sollen die Rechtekäufer künftig verpflichtet sein, mindestens zwei von vier definierten Verbreitungswegen (Satellit, Kabel/IPTV, Web-TV und Mobile-TV) zu nutzen. Der Verbreitungsweg Terrestrik (Antennen-Fernsehen) fällt aus der Betrachtung von Anfang heraus. Damit einher geht, dass ein Rechteverwerter statt vorher drei von fünf nun nur noch zwei von vier Verbreitungswegen abdecken muss. Das heißt auch, dass eine alleinige Verbreitung über Web-TV und Mobile-TV ausreichend ist und damit auch reine OTT-Anbieter die Verwertungsverpflichtungen erfüllen.
Heißt das, dass Sky für seine erworbenen Pakete einfach SkyGo ausschalten könnte, da eine Verbreitung über Sat und Kabel ausreicht? :frage: