Es ist mit Sicherheit nicht gängige Praxis, sondern die absolute Ausnahme, dass ein Straftäter, der zu mehr als zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, nach der Hälfte der Haftzeit bereits wieder rauskommt. Ich weiß nicht, ob es das in Bayern zuvor überhaupt schon mal gegeben hat.
Siehe auch http://www.sueddeutsche.de/sport/haf...nell-1.2823454