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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #31
    Avatar von hans koschnick
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von Bierstandszene
    Orgasmusschwierigkeiten
    Eher nicht! 8-
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  2. #32
    Avatar von Steffen
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von hans koschnick
    Zitat Zitat von Bierstandszene
    Orgasmusschwierigkeiten
    Eher nicht! 8-
    woher weißt du, dass dudu keine orgasmusschwierigkeiten hat? confused

  3. #33
    Avatar von hans koschnick
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  4. #34
    Avatar von JeanBaguette
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von hans koschnick
    Zitat Zitat von Bierstandszene
    Orgasmusschwierigkeiten
    Eher nicht! 8-
    Ist doch nur vorgespielt...

  5. #35
    Bierstandszene
    Gast

    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von JeanBaguette
    Ist doch nur vorgespielt...
    Na und? Die von Koschi doch auch.

  6. #36
    Avatar von alex-gw
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Ist es richtig, dass eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Familienrecht nur eine Beratung abdeckt, nicht aber eventuelle Prozesskosten? Sprich, bekommt man eine einmalige Beratung und alles andere muss man dann selbst bezahlen?
    Kann man aus Hunden eigentlich Luftballons machen? Umgekehrt geht das ja auch...

  7. #37
    Gast

    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Da kommt es wohl darauf an, was in dem Vertrag steht, denn man zwecks Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. So nach dem Motto: Vertragsfreiheit!

    Wenn eine Versicherung keinen Bock auf die Kosten eines familienrechtlichen Prozess hat und man dies so auch im Vertrag stehen hat und der Versicherungsnehmer diesen Vertrag unterschrieben hat, dann ist es richtig. Ja. Dann werden diese Kosten nicht übernommen. Steht drin, dass die Kosten einer ersten Beratung übernommen werden, dann werden die Kosten einer ersten Beratung übernommen.

    Soweit ich weiß, gehen die meisten Versicherer diesen Weg. Die haben da auch Gründe für.

  8. #38
    Avatar von alex-gw
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Danke dir
    Es geht um einen Neuabschluss, und ich hatte das so verstanden, dass generell in diesem Rechtsgebiet nur eine Beratung abgedeckt wird. Vielleicht findet sich ja ein Versicherer, der auch Prozesskosten abdeckt.
    Kann man aus Hunden eigentlich Luftballons machen? Umgekehrt geht das ja auch...

  9. #39
    Avatar von Neil McCauley
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Eigentlich ist alles drin, je nachdem was du bezahlen willst.

    Hier zum Beispiel kannst du die verschiedenen Rechtsgebiete in deine Rechtsschutz mit aufnehmen. schauen würde ich aber dennoch nach den bestandteilen wann die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten trägt.
    You don't even know my real name. I'm the fucking Lizard King.

  10. #40
    Avatar von alex-gw
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    hab ich auch schon gesehen. Problem: Bei Zusatzschutz im Unterhaltsrecht: Wartezeit 1 Jahr, bei Ehe-Zusatzschutz: Wartezeit 3 Jahre.
    Solange wird die Gegenpartei wohl nicht warten wollen.
    Kann man aus Hunden eigentlich Luftballons machen? Umgekehrt geht das ja auch...

  11. #41
    Avatar von Pippilotta
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von LaMMarS
    Zitat Zitat von Pippilotta
    Kommt auf den Gegenstandswert an. Ich vermute mal, dass er das Gespräch am Montag über die Erstberatungsgebühr abgerechnet hätte. Die darf nicht höher als 232€ sein, unabhängig vom Gegenstandswert. Wenn es nicht um 10.000 oder mehr € geht, dürfte es eigentlich nicht teuer werden. Alle Angaben aber ohne Gewähr, es ist bei mir zu lange her, dass ich das mal genauer wusste.
    Streitwert sind 2100 und ein paar €. Aber genau das meine ich. Wenn ich jetzt da Morgen noch was dazubringe frage ich mich halt, ob er da nicht eine pah, k.A. Zweitberatungsgebühr oder sowas verlangen darf. Ich mein, es basiert alles auf der gleichen Sache und gehört deutlich zusammen. Es ist schon üblich, dass man da auch mal 2x zum Anwalt geht bis alles vollständig ist, oder? Das gehört doch im Normalfall zur Erstberatung.

    Edit: es wurde nichts irgendwie schriftlich gemacht, dass er mich vertritt oder sonstwas (falls das wichtig wäre).
    Schriftlich wird in solchen Fällen selten was gemacht. Auch mündliche Verträge sind rechtsgültig.

    Eine Zweitberatungsgebühr gibt es nicht. Ein Anwalt kann auch nicht einfach nach Lust und Laune abrechnen. Es gibt die BRAGO- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Da steht ganz genau drin, was der Anwalt wann abrechnen darf. In deinem Fall werden es vermutlich um die 250€ werden. Ich kenn mich da nicht mehr so gut aus. Es ist acht Jahre her, dass ich mich damit beschäftigt habe. Alle Infos jetzt hab ich ergoogelt.

    Auch wenn viele Anwälte dicke Schlitten fahren und ne fette Kanzlei haben, Abzocker sind sie dann doch nicht. Zumindest im Zivilrecht.
    Nur weil du in den Zug kotzt, bist du noch lange nicht bahnbrechend.

  12. #42

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Dann ein ganz großes nettes Dankeschön für die Mühe.

    Obs jetzt 200 oder 250 € werden ist mir egal, aber knapp 500 € wär ein Unterschied gewesen, der mich ins Grüblen gebracht hätte. Hab aber nie behauptet, das Anwälte Abzocker werden. Jedem das Maximum, das er verdienen kann. Ich beneid ihn auch nicht um sein Auto oder die Kanzlei, wenn dann höchstens um seine Gehilfin

  13. #43
    Avatar von Azad
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Folgendes Problem.
    Im März haben wir unser WG Konto geändert und der SVB ( Siegener Versorgungsbetrieb ) diesen Wechsel mitgeteilt, was uns per E-mail bestätigt wurde.
    Soweit, so gut.
    Letzte Woche tauchte ein Brief im Briefkasten auf, welcher handschriftlich das aktuelle Datum trug im Briefkopf aber das Datum 12.4. In diesem Wisch wurde uns mitgeteilt, dass eine Zahlung von 200 Euro ausstünde, was wir uns nicht erklären konnten. Eine Nachprüfung der Kontobewegungen ergab, dass tatsächlich nichts an die SVB abging.
    Auf eine E-mail an unsere sachbearbeiterin, zur Klärung der Situation, wurde uns mitgeteilt, dass uns der Vertrag zum nächsten Monat gekündigt wurde und man ein Inkassobüro einschalten werde. Wir haben allerdings nie eine Mahnung oder derartiges erhalten.
    Problem: der Betrag, der uns in Rechnung gestellt wurde kann nicht stimmen und wir werden ohne Mahnung vor vollendete Tatsachen gestellt.
    Was nun?

  14. #44
    Avatar von 7
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Mit dem Wisch vom Inkassobüro kann man sich auch genauso gut den Hintern abwischen. Solange nichts vom Gericht kommt ist das alles Säbelrasseln. Sollen die doch versuchen, einen Vollstreckungsbescheid für ihre Unsinnsforderung zu bekommen.
    There are two ways to lead your life. Either you are a decent person who cares about others - or you are narcissistic and stupid like Paris Hilton.

    (James Woods)

  15. #45
    Avatar von Azad
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Was ist mit Späßen wie Inkassogebühren und Schufaeinträgen?

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