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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #1096
    Avatar von brat-set
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    Nicht unbedingt wenn der Brocken direkt neben der Baustelle liegt und sich dieser auch vom Material her zuordnen lässt.

    Da würde ich auf jeden Fall die Gemeinde in Anspruch nehmen, die als Grundstückseigentümer durch den Beauftragten die Gefahrenquelle geschaffen hat.
    Aber bei 150 € Sachschaden doch eigentlich nichts um sich als Gemeinde auch nur ansatzweise die Stirn in Falten zu legen.
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  2. #1097

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    die Mühlen der Verwaltung... etc.
    Ich habe jetzt einen Fuhrunternehmer ausfindig gemacht, der wohl als einziger gestern Nachmittag Fahrten vorgenommen hat. Mal gespannt, wie der sich dazu stellt.
    Dass die Verkehrsteilnehmerin auf den Kosten sitzen bleibt, halte ich jedenfalls für ausgeschlossen. Weil mein Chef Politiker ist.
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  3. #1098
    Avatar von hans koschnick
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    Ganz spontan würde ich ja fast schon vermuten, dass Frau V trotzdem auf ihren Kosten klebenbleibt, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit die allerorts geforderte "Aufmerksamkeit im Straßenverkehr" vermissen ließ und ihre "Fahrweise nicht den Straßenverhältnissen angepasst" hatte.

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass versicherungstechnisch so argumentiert würde...
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  4. #1099
    Avatar von mads
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    Seh ich ähnlich. Oder ist das Dingens direkt vor ihr vom LKW geplumpst?
    Geändert von mads (23.10.2014 um 16:25 Uhr)
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  5. #1100
    Avatar von hans koschnick
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    Selbst dann... Thema: Sicherheitsabstand.
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  6. #1101
    Bierstandszene
    Gast
    In dem Fall wäre der Halter trotzdem dran, Stichwort Ladungssicherung. Aber die Gemeinde in die Haftung nehmen weil ein Stein auf der Fahrbahn lag?
    Dann müsste nachgewiesen werden dass die Gemeinde ihre Pflichten verletzt hat. Halte ich in dem Fall für ziemlich aussichtslos.

  7. #1102
    Avatar von mads
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    Wenn überhaupt haftet der Fahrer des LKW, die Gemeinde schon mal gar nicht
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  8. #1103
    Avatar von brat-set
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    Och... Haftung für Erfüllungsgehilfen, allgemeine Verkehrssicherungspflichten. Obhuts-und Schutzpflichten der Gemeinde.
    Bin kein Zivilrechtler und der Sachverhalt ist halt dünn. Aber denkbar ist alles.

    Fährt ein Lohnunternehmer Dreck beim Maishäckseln auf die Landstrasse und der Moppedfahrer fliegt auf die Fresse, ist doch auch der Bauer als Grundeigentümer mit in der Haftung.
    Nur der Einsame findet den Wald.
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  9. #1104
    Bierstandszene
    Gast
    Die allgemeinen Verkehrsicherungspflichten gelten für die Baustelle, klar. Wir wissen aber nicht wo der Stein lag. Wenn er unterwgs vom LKW gefallen ist, dann sind diejenigen dran, die für die Ladungssicherung verantwortlich sind.
    Erstmal der Fahrer, dann der Verlader. Und ist der nicht identisch mit dem Versender dann dieser auch noch. Die kassieren alle Bußgelder und Punkte.
    Zahlen muss den Schaden aber auf jeden Fall die Haftpflichtversicherung des LKW.

  10. #1105

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    BSB, du bist echt eine Erscheinung: Offensichtliche und grundlegende Ahnungslosigkeit der juristischen Materie, aber zu jedem Thema spontan einen Standpunkt zur Rechtslage. Respekt!

    Aber ganz grundsätzlich: In welchem Verhältnis steht dieser Thread denn zum Thema der unzulässigen Rechtsberatung?

  11. #1106
    Bierstandszene
    Gast
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Aber ganz grundsätzlich: In welchem Verhältnis steht dieser Thread denn zum Thema der unzulässigen Rechtsberatung?
    Du hast mir doch grade völlige Ahnungslosigkeit bescheinigt und dir die Frage damit selbst beantwortet.

  12. #1107

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    Zitat Zitat von Bierstandszene Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Lombok Beitrag anzeigen
    Aber ganz grundsätzlich: In welchem Verhältnis steht dieser Thread denn zum Thema der unzulässigen Rechtsberatung?
    Du hast mir doch grade völlige Ahnungslosigkeit bescheinigt und dir die Frage damit selbst beantwortet.
    Sorry, die Frage war nicht an dich persönlich gerichtet.

  13. #1108
    Bierstandszene
    Gast
    Dann versichere ich dir, dass das hier völlig unbedenklich ist. Nicht weil ich so viel Ahnung habe sondern weil das eine Frage war die mit dem Anwalt des e.V. besprochen wurde.
    Das RDG verbietet nirgends dass man sich öffentlich Gedanken machen darf.
    Geändert von Bierstandszene (23.10.2014 um 22:12 Uhr)

  14. #1109

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    Alles klar, darauf bezog sich die Frage.
    Öffentlich Gedanken ausdrücken ist sicherlich nicht verboten, aber es wird problematisch, wenn sich die Rechtsgedanken auf einen konkreten Fall beziehen. Und ich hatte den Eindruck, dass es hier zum Teil in diese Richtung geht.
    Sollte man vielleicht in Zukunft etwas im Blick haben, einen solchen Eindruck zu vermeiden.

  15. #1110
    Bierstandszene
    Gast
    Es gab ja keinerlei Rechtsberatung im eigentlichen Sinne, sondern nur Diskussionen in welche Richtung es gehen könnte. Der "Fall" ist doch viel zu unpräzise geschildert als dass es da überhaupt eine konkrete Empfehlung geben könnte.
    Wir haben hier genug Juristen, die zwar allgemein schreiben und Hinweise geben aber niemals konkret werden. Die wissen ja warum.

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