Nicht unbedingt wenn der Brocken direkt neben der Baustelle liegt und sich dieser auch vom Material her zuordnen lässt.
Da würde ich auf jeden Fall die Gemeinde in Anspruch nehmen, die als Grundstückseigentümer durch den Beauftragten die Gefahrenquelle geschaffen hat.
Aber bei 150 € Sachschaden doch eigentlich nichts um sich als Gemeinde auch nur ansatzweise die Stirn in Falten zu legen.