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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #2266

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    Zitat Zitat von untersommer Beitrag anzeigen
    Ich frage mich allerdings, was in Leuten vorgeht, denen zu so einem Sachverhalt nix Besseres einfällt, als irgendwelchen Scheiß bei Facebook zu posten.
    Das war das erste und letzte mal das sie so etwas tut, sagte sie mir.

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  2. #2267

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    Zitat Zitat von Vale46 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Schorlekarl Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Vale46 Beitrag anzeigen
    Nach deiner Schilderung hat die Anzeigeerstatterin jedoch zugegeben, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie von deiner Freundin geschildert.
    Ja und auch öffentlich auf facebook.

    Meine Freundin hat sich zwischenzeitlich auch schon öffentlich dafür entschuldigt, dass sie das Kennzeichen genannt hat. Könnte dies das Strafmaß bei übler Nachrede beeinflussen?

    Das Jugendamt wird wahrscheinlich in dieser Sache aktiv und sieht eine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter.
    Es steht ja noch gar nicht fest, dass es hier überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Eventuell wird das Verfahren eingestellt oder ein Strafbefehl erlassen. Es dürfte weitaus wichtigere Fälle geben, als das Veröffentlichen einer solchen Nachricht. Es war natürlich nicht wirklich clever, dies über soziale Netzwerke zu machen, zumal die Verfolgung derartiger Straftaten augenscheinlich erheblich zugenommen hat.

    Das Eingestehen und Entschuldigen könnte bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Aber davon ist deine Freundin ja noch weit entfernt. Wenn Sie unsicher ist, dann kann auch über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt werden. Wäre aber mit Kosten verbunden.
    Danke
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  3. #2268
    Avatar von Vale46
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    Soweit deine Freundin die Wahrheit in Bezug auf die andere Person verbreitet hat, kommt eine üble Nachrede wie @ Untersommer gesagt hat natürlich nicht in Betracht. Es könnte dann aber an eine ehrverletzende Beleidigung gedacht werden, da auch das Verbreiten von Tatsachen nicht immer uneingeschränkt erlaubt ist. Aber das würde zu weit führen.

  4. #2269
    Avatar von AffenSchmidtPistoleSieben
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    Sie soll da mal ganz entspannt rangehen. Abwarten ob was kommt, Bogen ausfüllen oder auch nicht und wieder abwarten.

  5. #2270

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    Am 08.06. ist beim hießigen Polizeiposten Anhörung im Verfahren wegen übler Nachrede.

    Aus welchem Rechtsgebiet sollen wir nen Anwalt nehmen (ich will sie da nicht ohne Hilfestellung lassen)? Strafrecht?
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  6. #2271
    Avatar von Duffman
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    Zitat Zitat von Schorlekarl Beitrag anzeigen
    Am 08.06. ist beim hießigen Polizeiposten Anhörung im Verfahren wegen übler Nachrede.

    Aus welchem Rechtsgebiet sollen wir nen Anwalt nehmen (ich will sie da nicht ohne Hilfestellung lassen)? Strafrecht?
    Ja natürlich. Ist doch ein strafrechtlicher Vorwurf. Ihr müsst da aber auch gar nicht erscheinen, wenn es tatsächlich nur eine polizeiliche Anhörung ist. Da besteht keine Pflicht dazu.

  7. #2272
    Bierstandszene
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    Das, was man da sagt ist gerichtsfest verwertbar. Daher Anwalt hinschicken oder wie Duffman sagt ignorieren. Gerade als Beschuldigter.

  8. #2273

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    Nach Abstimmung mit einer Anwältin äußern wir uns schriftlich.
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  9. #2274

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    Ich verlagere das einmal eben aus dem Konzerte-Faden:

    Zitat Zitat von Emslaender Beitrag anzeigen
    Habe heute meine Arcade Fire Karte verkauft und dann auch noch ne gute Ecke unter Einkaufswert. Toll wenn einem 1,5 Wochen vorher der freie Tag gestrichen wird
    Ist das - bei aller betrieblichen Erfordernis hin oder her - nicht etwas kurzfristig - sofern es sich um Urlaub/Freizeitausgleich/Überstundenabfeierei handelt?

    Wie sähe es aus, wenn es sich um eine Änderung eines Schichtplans handelte?

    Und was ist überhaupt mir Schadenersatz? Gebuchte Fahrt- und Hotelkosten, Karte unter Einkaufswert etc.?
    Auch ohne Smilies könnte dieser Beitrag Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten.

  10. #2275
    Avatar von Osnadame
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    Du kannst die sogar bei betrieblicher Notwendigkeit aus dem Urlaub raus geholt werden, allerdings müsste die Firma laut Rechtssprechung schon ohne deine Arbeit pleite gehen. Das die Praxis anders aussieht, ist leider Tatsache. Hat aber auch was mit Identifikation zu tun.
    Rechtlich hätte er Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Urlaub tatsächlich schon mal genehmigt war. Wie das mit Gleitzeit-, Ausgleichstagen usw. aussieht, weiß ich nicht, hängt wahrscheinlich auch von der betrieblichen Vereinbarung ab.

    Schichten sind noch ein anderes Thema, bei wichtigen Schichten z.B. im Kraftwerk, gibt es ja extra Mitarbeiter in Bereitschaft.
    +++ No surprising news +++

  11. #2276
    Avatar von hans koschnick
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    Soweit ich informiert bin, ist Ems Disponent in einer großen Spedition - wenn da einer der Kollegen längerfristig erkrankt, ist die Kacke ziemlich am Dampfen!

    Sehr unschön, das Ganze!
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  12. #2277
    Avatar von gemüsehändler
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    Wo dampft die Kacke denn nicht wenn ein Kollege länger ausfällt?
    Grünkohfeldt

  13. #2278
    Avatar von hans koschnick
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    Ich glaube, in Ems' Geschäft ist so eine Situation dann doch etwas heikler als z.B. in der McDonald'sschen Burgerbraterei!
    Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!


    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  14. #2279
    Avatar von DoK
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    Dann probiere ich es hier auch nochmal. Hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Ich brauche mal das Worum Fachwissen da ich nicht weiter komme.
    Folgender Fall: mir wurde auf Facebook eine private Nachricht eines mir völlig Unbekannten geschickt. Derjenige kommt aus der Schweiz und hat mir rassistische Parolen geschrieben. Dieses ist in der Schweiz anscheinend nicht verboten. Heisst das jetzt, dass ich den dafür nicht mal anzeigen kann?

  15. #2280
    Avatar von Kreuz-Ass
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    Zitat Zitat von gemüsehändler Beitrag anzeigen
    Wo dampft die Kacke denn nicht wenn ein Kollege länger ausfällt?
    Beim Finanzamt, da wird die Arbeit halt liegen gelassen

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