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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #61

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Genau darum geht es. Habe ich das Recht, die zuviel gezahlte MwSt. zurückzufordern, und wenn ja, wielange. Weil mir das erst heute auffiel, die Rechnung aber schon älter ist (saublöd geschriebene Rechnung), bin nur durch Zufall darauf gekommen.

  2. #62
    Avatar von brat-set
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Du hast Anspruch auf eine korrekte Rechnung entsprechend § 14 UStG.

    Rückerstattung dürfte sich nach allgemeinen Verjährungsregeln richten.
    Nur der Einsame findet den Wald.
    Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.

  3. #63
    Avatar von HaescheN
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    4 Jahre Verjaehrung, wenn Du privat beim kommerziellen Anbieter gekauft hast

    Angaben ohne Gewaehr btw
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  4. #64

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von brat-set
    Du hast Anspruch auf eine korrekte Rechnung entsprechend § 14 UStG.

    Rückerstattung dürfte sich nach allgemeinen Verjährungsregeln richten.
    Danke erstmal für diese Info. Dass ich Anspruch auf eine korrekte Rechnung habe, hab ich bereits durch google rausgefunden. Es ist nur jetzt die Frage, ob der Verkäufer nicht einfach den Nettopreis hochsetzen kann. Ich hab auch rausgefunden, dass Rechnungen berichtigt werden können. Es geht nun darum, wenn ich was zum Festpreis von 1000 € kaufe, mit Nettopreis 700 €, kann der Verkäufer dann nich auch einfach den Nettobetrag auf der MwSt. erhöhen? Eben deswegen, weil ich zum Festpreis gekauft habe.

    Nach den Richtlinien die ich gefunden habe, dürfte die Verjährungsfrist 3 Jahre, gültig zum Ende des Jahres sein.

    Zitat Zitat von buchhaltung-winter.de
    Verjährungsfristen
    Für Rechnungen, die nach dem 01.01.2002 ausgestellt wurden, besteht generell nur noch drei Jahre ein zivilrechtlicher Anspruch auf die Ausstellung einer berichtigten Rechnung durch den Lieferanten (Rechnungen bis zum 31.12.2001 - 30 Jahre). Die Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (z.B. Rechnungsdatum: 02.02.2005: Ende der Verjährungsfrist: 31.12.2008).
    Aber das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Verjährungsfrist gem. § 199 BGB erst dann beginnt, wenn ein Außenprüfer einen Fehler in der Rechnung festgestellt hat. Außerdem muss beachtet werden, dass der Vorsteuerabzug nach der Rechnungsberichtigung nicht rückwirkend gewährt wird, sondern erst für den Zeitraum gilt, in dem diese stattgefunden hat.

  5. #65
    Avatar von brat-set
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Ob es eine Festpreisabrede incl. oder exclusive gesetzlicher Umsatzsteuer war, hängt nicht zuletzt an den AGB des Verkäufers und ggf. von den Verhandlungen ab.
    Was Du schilderst, spricht für eine Abrede inclusive USt.

    Entsprechend wird eine korrigierte Rechnung wohl lediglich einen erhöhten Nettokaufpreis und einen reduzierten USt-Betrag ausweisen.
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  6. #66

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Schade, nicht dass, was ich mir erhofft hatte Hatte mir eher sowas wie damals mit dem MediaMarkt (Wir zahlen die MwSt. zurück) erhofft. Wo die 19 % Rabatt gaben und dann trotzdem die MwSt. zahlen mussten. / Quasi der Verkäufer will ja nur den Nettobetrag, die MwSt. rechnet er drauf, egal was ausgemacht wurde.

  7. #67

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Wobei ich sagen muss, Festpreis ist der falsche Begriff. Ich habe zum Angebotspreis gekauft, verrechnet wurde die MwSt. des Normalpreises. So ist es besser ausgedrückt. Weiß nicht, ob das rechtlich einen Unterschied macht.

  8. #68
    Avatar von Steffen
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    beispielrechnung zum normalpreis
    Code:
    Artikel            5.000,00
    + Umsatzsteuer       950,00
    = Rechnungsbetrag  5.950,00
    beispielrechnung zum angebotspreis, wie sie richtig hätte sein müssen
    Code:
    Artikel            4.000,00
    + Umsatzsteuer       760,00
    = Rechnungsbetrag  4.760,00
    beispielrechnung zum angebotspreis, wie sie dir ausgestellt wurde
    Code:
    Artikel            3.810,00
    + Umsatzsteuer       950,00
    = Rechnungsbetrag  4.760,00
    hab ich das so richtig verstanden? dann würde ich brat zustimmen

  9. #69

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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Also dass mit der Rechnung hast du absolut richtig verstanden.

    Womit ich halt das Problem habe. Der Preis war "Inklusive der gesetzlichen MwSt." Was ist mit der MwSt. die nicht gesetzlich ist aber trotzdem dazugerechnet wurde. Für mich ist das ein Preisaufschlag der nicht geduldet werden muss. Der VK will ja nur seinen Nettopreis haben, nachdem kalkuliert er. Wenn er dann Zuschläge z.B. Bonuszahlungen an das Finanzamt wegen erhöhter MwSt. einrechnet, kann ich da trotzdem widersprechen, denn ich will die ja nicht bezahlen!

  10. #70
    Avatar von dizzy
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Der wird wohl kaum mehr Mehrwersteuer abführen als nötig.
    Das ist ein Preisaufschlag in die eigene Tasche.
    Frank Baumann - Por unos pocos dólares más?

  11. #71
    Avatar von Coco Loco
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Zitat Zitat von dizzy
    Der wird wohl kaum mehr Mehrwersteuer abführen als nötig.
    Doch, doch. Die zuviel ausgewiesene MWSt musser nach § 14c UStG abführen.

    Davon ab: Ohne Jurist zu sein, aber sind Preisangaben, soweit für Endverbraucher bestimmt, nicht sowieso brutto incl. MWSt? Preisangabeverordnung??
    Montags könnt' ich kotzen!

  12. #72
    Avatar von dizzy
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    @Coco Loco: Wenn es dann wirklich so angegeben ist. Wenn da dann aber 4.760,00 € inkl. 19% MwSt. auftaucht, dann ist der Fall wohl klar...
    Frank Baumann - Por unos pocos dólares más?

  13. #73
    Avatar von HaescheN
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Preisangabenverordnung
    (1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
    Sprich: privat zahlst Du immer brutto, von daher wirst Du eher schlechte Karten zu haben, da zwischen Dir und dem Verkaeufer der Nettopreis (und damit die falsch ausgewiesene MwSt.) unerheblich ist.
    So verstehe ich das, kann natuerlich auch ganz anders sein.

    edit: hat sich mit Coco Loco ueberschnitten, sehe ich genauso
    Howay the lads and lasses. Dirty Mackems, dirty Mackems....Scheiss H_V.
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  14. #74
    Avatar von Soler
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Wer kann mir einen Tip geben?

    Mein Mountain bike wurde gestohlen, glücklicherweise hatte ich es versichert gehabt. Das Problem ist nur, dass die Versicherung nun auch den Ersatzschlüssel des Schlosses verlangt, welchen ich nicht mehr besitze. Meine Befürchtung ist, dass wenn ich Ihnen dieses zurückschreibe, sie nicht mehr zahlen werden.

    Ist das der Fall, was kann ich tuen? Hatte mir schon überlegt, mir das gleiche Schloß nochmal zu kaufen und von dem neuen Schloß den Schlüssel zu schicken, denke aber das klappt nicht.

    Irgendjemand einen Rat?

  15. #75
    Avatar von untersommer
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    Re: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

    Was wollen die denn damit bzw. mit welchem Recht verlangen die Dein Eigentum heraus?
    Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.

    You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more

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