Das ist branchenunabhängig. Hab auch das entsprechende Gesetz gefunden: Bremisches Bildungsurlaubgesetz
Dein Chef MUSS dich dafür freistellen.
Das ist branchenunabhängig. Hab auch das entsprechende Gesetz gefunden: Bremisches Bildungsurlaubgesetz
Dein Chef MUSS dich dafür freistellen.
Nur weil du in den Zug kotzt, bist du noch lange nicht bahnbrechend.
@genka:
Bildungsurlaub ist eine besondere Form der Arbeitsfreistellung seitens deines Arbeitgebers und wird nicht vom Erholungsurlaub abgezogen. Du bist dabei aber in der Nachweispflicht über Anwesenheit und möglichst erfolgreichen Abschluss.
Guckst Du hier, besonders unter dem Link zum Bremischen Bildungsurlaubsgesetz .
Inwieweit Du Deinem Arbeitgeber anschließend als "Dank" oder "Gegenleistung" zu irgend etwas verpflichtet bist, kann ich Dir aber nicht sagen...
e: Pippi + Steffen
Buongiorno Dio, lo sai che ci sono anch'io!
Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.
Fight like a titleholder, stand like a champion, live like a warrior - and never let'em break you down!
sehr schön ,mein chef wird sich freuen. von 30.9-20.10 urlaub dann ab 21-5,11 weiterbildung
noch eine frage. darf mein chef mir meine urlaubstage gegen meinen willen auszahlen
hier gibt es keine pauschale Antwort. Grundsätzlich, kann der AG natürlich nicht bestimmen - dass ein AN keinen Urlaub nehmen darf, sondern der Anspruch "Geldwert" abgegolten wird/werden muss.
Das hängt aber auch von Deinem Arbeitsvertrag ab, zb - wie wird das "Thema Überstunden" gehandhabt. Außerdem spielt der Zeitpunkt im Jahr eine Rolle. Es gibt betriebliche Gründe (wenn aus betrieblichen Gründen "jede" Arbeitskraft benötigt wird), in denen ein AG den Urlaub streichen kann - sollte das Jahr weit fortgeschritten sein, und es nicht mehr möglich sein, Urlaub in einem angemessenen Zeitraum zu nehmen - gibt es den finanziellen Ausgleich ein . Aber selbst dann, steht eine Übernahme des Anspruches ins nächste Jahr noch im Raum. Aber auch hier gibt es Bedingungen und Fristen.
(ist halt wie überall im Recht, kurz,knapp und immer gültig!? fehlanzeige )
*Ich bin viel ruhiger als Du*
die sache ist so dass ich ende des jahres den betrieb verlasse,habe eine menge an urlaub noch über. er hat schon angesprochen dass er mir den grossteil davon auszahlen wird. und genau das möchte ich nicht. er hat ja noch genug zeit um mir den urlaub zu geben
Hast du schon gekündigt? Wieviel Zeit hat der Arbeitgeber, um deinen Posten neu zu besetzen? Könnte von Belang sein ...
Früher war mehr Lametta!
Eine Abgeltung ungenutzter Urlaubsansprüche ist eigentlich nur dann vorgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Angestellte die noch offenen freien Tage vollständig nehmen kann. Liegt bei dir ja offensichtlich nicht so.
Solange die Kündigungsfrist noch läuft, muss der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers so weit als möglich abfeiern. Nur wenn die Zeit bis zum endgültigen Ausstieg nicht genügt, um alle verbleibenden Tage abzubauen, muss der Arbeitgeber den nicht in Anspruch genommenen Urlaub ausbezahlen.
Bei dir scheint es eher anderes herum, also du möchtest gerne abfeiern und dein Arbeitgeber will zahlen oder? Ich würde sagen, reich einfach deinen gesamten Urlaub im Laufe des Jahres ein. Den Anspruch hast du schließlich und dein AG kann den auch nicht verwehren.
Hiding on the backstreets
Hier, ich hab da auch mal 'ne Frage zum Urlaubsanspruch nach Kündigung.
Ich werde mein Arbeitsverhältnis zum 31.8. beenden. Nun ist die Frage wie viel Urlaubsanspruch ich bis dahin noch habe. Vertraglich sind 25 Tage vereinbart (5-Tage-Woche) und 5 habe ich davon schon genommen. Nach meinem Verständnis habe ich, da ich in der 2. Jahreshälfte gehe, den vollen Urlaubsanspruch. Richtig, oder? (Zusatzinfo: Ich bin seit dem 1.2.2011 angestellt) Nun bin ich mir leider nicht sicher ob sich das auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch (im meinem Fall 20 Tage) oder auf die vertraglich vereinbarte Urlaubszeit bezieht?