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Thema: Rechtsbeistand, Rechtsfragen, etc.....

  1. #766
    Avatar von Pippilotta
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    Das ist branchenunabhängig. Hab auch das entsprechende Gesetz gefunden: Bremisches Bildungsurlaubgesetz

    Dein Chef MUSS dich dafür freistellen.
    Nur weil du in den Zug kotzt, bist du noch lange nicht bahnbrechend.

  2. #767
    Avatar von hans koschnick
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    @genka:

    Bildungsurlaub ist eine besondere Form der Arbeitsfreistellung seitens deines Arbeitgebers und wird nicht vom Erholungsurlaub abgezogen. Du bist dabei aber in der Nachweispflicht über Anwesenheit und möglichst erfolgreichen Abschluss.

    Guckst Du hier, besonders unter dem Link zum Bremischen Bildungsurlaubsgesetz .

    Inwieweit Du Deinem Arbeitgeber anschließend als "Dank" oder "Gegenleistung" zu irgend etwas verpflichtet bist, kann ich Dir aber nicht sagen...

    e: Pippi + Steffen
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    Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen: Bin ich, ist er nicht. - Ist er, bin ich nicht.


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  3. #768
    Avatar von genka84
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    anerkannt ist ja da er von der handelkammer ist

  4. #769
    Avatar von Steffen
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    Zitat Zitat von genka84 Beitrag anzeigen
    anerkannt ist ja da er von der handelkammer ist
    das ist nicht unbedingt ausschlaggebend. ich würde an deiner stelle mal bei der handelskammer nachfragen, ob der kurs für bildungsurlaub anerkannt wird. wenn das der fall ist, kann dir dein chef an die füße fassen.

    wie lang geht der kurs denn?

  5. #770
    Avatar von genka84
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    sehr schön ,mein chef wird sich freuen. von 30.9-20.10 urlaub dann ab 21-5,11 weiterbildung

  6. #771
    Avatar von genka84
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    Zitat Zitat von Steffen Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von genka84 Beitrag anzeigen
    anerkannt ist ja da er von der handelkammer ist
    das ist nicht unbedingt ausschlaggebend. ich würde an deiner stelle mal bei der handelskammer nachfragen, ob der kurs für bildungsurlaub anerkannt wird. wenn das der fall ist, kann dir dein chef an die füße fassen.

    wie lang geht der kurs denn?
    2 wochen

  7. #772
    Avatar von genka84
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    noch eine frage. darf mein chef mir meine urlaubstage gegen meinen willen auszahlen

  8. #773
    Avatar von dkone
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    Zitat Zitat von genka84 Beitrag anzeigen
    noch eine frage. darf mein chef mir meine urlaubstage gegen meinen willen auszahlen
    hier gibt es keine pauschale Antwort. Grundsätzlich, kann der AG natürlich nicht bestimmen - dass ein AN keinen Urlaub nehmen darf, sondern der Anspruch "Geldwert" abgegolten wird/werden muss.
    Das hängt aber auch von Deinem Arbeitsvertrag ab, zb - wie wird das "Thema Überstunden" gehandhabt. Außerdem spielt der Zeitpunkt im Jahr eine Rolle. Es gibt betriebliche Gründe (wenn aus betrieblichen Gründen "jede" Arbeitskraft benötigt wird), in denen ein AG den Urlaub streichen kann - sollte das Jahr weit fortgeschritten sein, und es nicht mehr möglich sein, Urlaub in einem angemessenen Zeitraum zu nehmen - gibt es den finanziellen Ausgleich ein . Aber selbst dann, steht eine Übernahme des Anspruches ins nächste Jahr noch im Raum. Aber auch hier gibt es Bedingungen und Fristen.

    (ist halt wie überall im Recht, kurz,knapp und immer gültig!? fehlanzeige )
    *Ich bin viel ruhiger als Du*

  9. #774
    Avatar von genka84
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    die sache ist so dass ich ende des jahres den betrieb verlasse,habe eine menge an urlaub noch über. er hat schon angesprochen dass er mir den grossteil davon auszahlen wird. und genau das möchte ich nicht. er hat ja noch genug zeit um mir den urlaub zu geben

  10. #775
    Avatar von Bax
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    Hast du schon gekündigt? Wieviel Zeit hat der Arbeitgeber, um deinen Posten neu zu besetzen? Könnte von Belang sein ...
    Früher war mehr Lametta!

  11. #776
    Avatar von genka84
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    Zitat Zitat von Bax Beitrag anzeigen
    Hast du schon gekündigt? Wieviel Zeit hat der Arbeitgeber, um deinen Posten neu zu besetzen? Könnte von Belang sein ...
    ja habe ich. er hat genau 1 jahr zeit

  12. #777
    Avatar von Duffman
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    Eine Abgeltung ungenutzter Urlaubsansprüche ist eigentlich nur dann vorgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Angestellte die noch offenen freien Tage vollständig nehmen kann. Liegt bei dir ja offensichtlich nicht so.

    Solange die Kündigungsfrist noch läuft, muss der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers so weit als möglich abfeiern. Nur wenn die Zeit bis zum endgültigen Ausstieg nicht genügt, um alle verbleibenden Tage abzubauen, muss der Arbeitgeber den nicht in Anspruch genommenen Urlaub ausbezahlen.
    Bei dir scheint es eher anderes herum, also du möchtest gerne abfeiern und dein Arbeitgeber will zahlen oder? Ich würde sagen, reich einfach deinen gesamten Urlaub im Laufe des Jahres ein. Den Anspruch hast du schließlich und dein AG kann den auch nicht verwehren.
    Hiding on the backstreets

  13. #778
    Avatar von Jules
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    Hier, ich hab da auch mal 'ne Frage zum Urlaubsanspruch nach Kündigung.
    Ich werde mein Arbeitsverhältnis zum 31.8. beenden. Nun ist die Frage wie viel Urlaubsanspruch ich bis dahin noch habe. Vertraglich sind 25 Tage vereinbart (5-Tage-Woche) und 5 habe ich davon schon genommen. Nach meinem Verständnis habe ich, da ich in der 2. Jahreshälfte gehe, den vollen Urlaubsanspruch. Richtig, oder? (Zusatzinfo: Ich bin seit dem 1.2.2011 angestellt) Nun bin ich mir leider nicht sicher ob sich das auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch (im meinem Fall 20 Tage) oder auf die vertraglich vereinbarte Urlaubszeit bezieht?

  14. #779
    Avatar von genka84
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    Zitat Zitat von Duffman Beitrag anzeigen
    Eine Abgeltung ungenutzter Urlaubsansprüche ist eigentlich nur dann vorgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Angestellte die noch offenen freien Tage vollständig nehmen kann. Liegt bei dir ja offensichtlich nicht so.

    Solange die Kündigungsfrist noch läuft, muss der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers so weit als möglich abfeiern. Nur wenn die Zeit bis zum endgültigen Ausstieg nicht genügt, um alle verbleibenden Tage abzubauen, muss der Arbeitgeber den nicht in Anspruch genommenen Urlaub ausbezahlen.
    Bei dir scheint es eher anderes herum, also du möchtest gerne abfeiern und dein Arbeitgeber will zahlen oder? Ich würde sagen, reich einfach deinen gesamten Urlaub im Laufe des Jahres ein. Den Anspruch hast du schließlich und dein AG kann den auch nicht verwehren.
    2 urlaubsanträge sind abgelehnt. 12 urlaubstage bekomme ich im oktober und es bleiben dann noch 18 tage über. ab mitte november bis ende dezember habe ich vertragliche urlaubssperre. davon abgesehen habe ich dann noch ca 200 überstunden die ich auch noch abfeiern muss.

  15. #780
    Avatar von Tigger
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    Zitat Zitat von Jules Beitrag anzeigen
    Nach meinem Verständnis habe ich, da ich in der 2. Jahreshälfte gehe, den vollen Urlaubsanspruch. Richtig, oder?
    also afaik (zumindest wird das bei uns auch so gehandhabt) wird der Urlaubsanspruch monatsgenau gerechnet, also 25/12*8 = 16,67 Tage. Ob das rechtlich so korrekt ist kann ich aber nicht sagen ...
    „Die meisten Zitate im Internet sind falsch.“ (Aristoteles)

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