Auf den Gebühren bleibt bei Unfug der Verursacher sitzen.
Auf den Gebühren bleibt bei Unfug der Verursacher sitzen.
There are two ways to lead your life. Either you are a decent person who cares about others - or you are narcissistic and stupid like Paris Hilton.
(James Woods)
Ich würde das schon mal checken, ob die Forderung wirklich Unfug ist. Haben die kein Servicebüro?
Sowas lässt sich doch in der Regel ziemlich locker im persönlichen Gespräch klären, und als Kunden wollen die euch doch prinzipiell auch nicht verlieren.
Ich hatte mal sowas Ähnliches, war umgezogen und fälschlicherweise der Meinung, dass die Heizkosten in der Miete enthalten sind und ich nur Strom seperat bezahlen müsste.
Weil ich gar keinen sogenannten Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen hatte, haben die Stadtwerke das erst nach Monaten gemerkt und mir auch ohne Mahnung etc. direkt so einen Drohbrief geschrieben mit Inkasso-bla und 7Tagesforderung. Liess sich aber wie gesagt dann problemlos klären.
Kein Pardon für dumme Menschen!
Chancen geben, Trottel beschneiden!
Dann hat da jemand Mist gebaut, das ist nicht euer Problem. Wie C+J schon sagte, erstmal versuchen die Situation persönlich zu klären, ansonsten Widerspruch einlegen auf die E-Mail berufen.Zitat von Azad
Liebe. Freiheit. Alles! Und Musik.
Solange ihr Widerspruch gegen entsprechenden Zahlungsbescheid einlegt, dürfen auch keine Einträge bei der Schufa erfolgen. Gilt auch für Mahnbescheide vom Gericht oder Inkassobüros. Am besten persönlich mit der Bestätigungsmail beim SVB antanzen und vor Ort versuchen den Sachverhalt zu klären.Zitat von Azad
Ja bei Weeerder Bremeeen *klatsch klatsch klatsch klatsch* - da wackelt der Dutt ...
Das persönliche Gespräch habe ich heute - weil nicht anders möglich via Handy - gesucht, die Sachbearbeiterin war allerdings telefonisch nicht erreichbar sondern antwortete nur auf eine E-mail.
Und was sagt sie?
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(James Woods)
Die buchen ab, nehme ich an?
Hingehen, die Bestätigungsmail für die Kontoänderung mitnehmen und fragen, warum die nicht da abgebucht haben. Dann noch fragen, warum keine Mahnung über den eventuell ausstehenden Betrag ergangen ist.
Ansonsten mal in den Vertrag oder die AGB'en schauen, unter welchen Umständen eine Kündigung zulässig ist (insbesondere bei ausstehenden Zahlungen).
Normalerweise sollten die ja wohl einknicken, wenn klar wird, dass die bloß vom falschen Konto abgebucht haben, wenn man mit denen redet.
Der alte Hauptbahnhoftoilettenmann weiß genau, dass man nichts retten kann.
You better watch what you are wishing for, or you'll wish your wishes won't come true no more
Hallo,
ich hätte mal eine ganz spezielle Frage zur Mehrwertsteuer. Wenn ich einen Artikel für den Festpreis von 1000 € kaufe, dann sind darauf ja 19 % MwSt.. Was in diesem Fall dann 159,66 € MwSt. wären. Wenn der Verkäufer jetzt z.B. auf der Rechnung einen Rechenfehler hat, und anstatt dieser 159,66 € das doppelte, also z.B. 300 € als MwSt. ausweisen würde, habe ich dann als Käufer das Recht, die zuviel gezahlte MwSt. zurückzufordern? Und wenn ja, wielange?
Kann mir da wer helfen oder mir zumindest sagen wo ich da Auskunft finde?
Hast Du jetzt 1000€ gezahlt oder 1159,66€?
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(James Woods)
Ich hab den Betrag mal gerundet. Ich habe dann 1000 € gezahlt, der Verkäufer hat darauf aber viel zuviel MwSt. auf diesen Betrag ausgewiesen. Also er weist auf diesen Betrag rund 300 € MwSt. aus.Zitat von 7
Edit: Der Grund ist, dass er den Artikel für zuerst 1500 € im Angebot hatte, mir den Artikel für 1000 € gab, aber aus Blödheit für die 1500 € MwSt. ausgewiesen hat.
Du hast aber nicht mehr bezahlt als bei der richtig berechneten Mehrwertsteuer?
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(James Woods)
Nein.Zitat von 7
Der Grund ist, dass er den Artikel für zuerst 1500 € im Angebot hatte, mir den Artikel für 1000 € gab, aber aus Blödheit für die MwSt. für die 1500 € ausgewiesen hat.
Wo genau liegt dann Dein Problem?
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(James Woods)
Also, noch als Info: Der Betrag um den es sich handelt, ist deutlich höher, ich hab dies nur als Beispielbeträge angegeben, es handelt sich nicht nur um rund 100 € zuviel ausgewiesene MwSt.
Verlang ne korrigierte Rechnung und lass Dir das zu viel gezahlte zurückerstatten. Sobald er Dir die korrigierte Rechnung übersandt hat, sende ihm die Originalrechnung zu.
Nur der Einsame findet den Wald.
Wo ihn mehrere suchen, da flieht er, und nur die Bäume bleiben zurück.